Weisse Wanne - Mängel am Beton?

Diskutiere Weisse Wanne - Mängel am Beton? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Was Du machen musst ist die Leistung bezahlen ... :shades Alles klar. Danke. Ich bin mir leider nur mittlerweile nicht mehr sicher mit dem...

  1. #41 msedi1977, 23.04.2015
    msedi1977

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    Alles klar. Danke. Ich bin mir leider nur mittlerweile nicht mehr sicher mit dem vereinbaren, weil unser GU immer meint, es wäre nicht vereinbart gewesen. Seine letzte Antwort auf die Bitte, dass ich gerne eine Bestätigung über dies und das hätte war: "Soll ich Ihnen jetzt auch noch bestätigen, dass der Ziegel aus Ton besteht oder was?".
     
  2. #42 JamesTKirk, 23.04.2015
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Vereinbart oder nicht ist egal. Wenn er Beton der Überwachungsklasse ÜK2 (und höher) einbaut, muss er das automatisch machen.
    Von Sache her muss dann die Ergebnismeldung der eigenüberwachenden Stelle sowie der Überwachungsbericht der fremdüberwachenden Stelle bei der Bauaufsicht eingereicht werden.
    Manche Ämter interessiert das, die meisten aber nicht.
     
  3. #43 msedi1977, 23.04.2015
    msedi1977

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    Letzte Frage: Ist Beton C25/30 w/z<=55, also WU-Beton bei Nutzungsklasse A und Beanspruchungsklasse 1, ohne Dränung, bei bindigen Böden ÜK2?
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Ja. Ist ÜK 2
     
  5. #45 Inkognito, 23.04.2015
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    Inkognito Gast

    Zeitweise anstauendes Sickerwasser? ÜK1
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

  7. #47 Inkognito, 23.04.2015
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    Inkognito Gast

    Bleibt die Frage was die ÜK2 wirklich bringt. Am Beton selbst liegt es wohl in den seltensten Fällen, wenn die WW nicht dicht ist.
     
  8. #48 msedi1977, 23.04.2015
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    Das ist bei uns nicht klar. Das Bodengutachten gibt einen Grundwasserstand von 295,5m über NN an. Damit ist der Grundwasserstand zumindest rein rechnerisch 10-15cm über OK Bodenplatte. Aktuell steht das Wasser ohne Abpumpen und ohne Regen bei 15cm unter UK Bodenplatte. Bei Regen dann ca. 40cm über OK Bodenplatte. Welcher Lastfall ob Grundwasser oder aufstauendes Sickerwasser ist - zumindest mir - nicht ganz klar. Eigentlich ja beides...
     
  9. #49 Inkognito, 23.04.2015
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    Inkognito Gast

    Ich finde das ist ja recht eindeutig ÜK2, wenn der Bemessungswasserstand über der Bodenplatte liegt... und was Sie da beschreiben ist alltäglich, wenn der Baugrund nicht gerade aus grobem Kies einer Korngröße besteht.

    Man kann sich nur darum streiten, bis wie hoch jetzt exakt die rissbreitenbeschränkende Bewehrung eingebaut werden muss, aber auch da gibt es Regeln.
     
  10. #50 msedi1977, 23.04.2015
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    Wenn die das Problem wäre... Die horizontale Fuge ist komplett undicht, weil das Dichtband so wie es verbaut wurde gar nicht zugelassen war. Im Grunde genommen wurde alles falsch gemacht, was man bei Elementwänden nur falsch machen kann...
     
  11. JDB

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    Bei drückendem Wasser ist ÜK2 grundsätzlich Pflicht.
    Ausnahme:
    Bei Beton mit hohem Wassereindringwiderstand ÜK 1 zulässig nur für Beton,
    der maximal zeitweilig aufstauendem Sickerwasser ausgesetzt ist und für den
    die Projektbeschreibung keine andere Festlegung enthält.
     
  12. #52 JamesTKirk, 24.04.2015
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    JamesTKirk Gast

    Früher nach der alten DIN 1045 (Ausgabe 1989 glaube ich) wurden noch Wasserplatten zur Prüfung gemacht und der Beton selber auf Wasserundurchlässigkeit untersucht. In habe das Laborgeschäft lange gemacht und die Platten, die bei der Prüfung durchgefallen sind, kann ich an 2 Händen abzählen (und ich habe eine Menge Probekörper auf WU geprüft). Grund: 90 % Herstellungsfehler der Platten (meist Bohrpfahlbeton, wo die Betonprobe falsch aus dem Fahrmischer entnommen wurde), nur bei einer Platte war wirklich was betontechnisches im Argen.

    Wenn die Prüfungen und Dokumentation für ÜK2 vernünftig und akurat von der Baufirma durchgeführt werden, bringen sie schon was. Wenn es nur darum geht, Papier schwarz zu machen, bringt das ganze natürlich rein gar nichts. Entscheidend ist, dass man sich mit dem Beton bei Anlieferung schon beschäftigt, Konsistenz prüft, KEIN Wasser zugibt, vernünftig einbaut und verdichtet und entsprechend lange nachbehandelt. Eine saubere Kontrolle und Dokumentation zwingt dazu, auch akurat mit dem Baustoff Beton zu arbeiten auf der Baustelle.

    Weiterhin habe ich bei Schadensfällen erlebt, dass eine saubere Akte und eine gute und schlüssige Dokumentation sehr viele Vorteile beim (Gerichts)gutachter und beim Richter bringt, weil Ordentlichkeit einen guten Eindruck hinterlässt. Schon aus diesen Grund ist einen gute Dokumentation anzuraten.
     
  13. JoWest

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    Hallo,

    "Vereinbart oder nicht ist egal"

    da bin ich anderer Meinung, gem. DIN 18331 ist die Fremdüberwachung eine besondere Leistung und muss zusätzlich bezahlt werden.

    "Wenn er Beton der Überwachungsklasse ÜK2 (und höher) einbaut, muss er das automatisch machen"

    das ist natürlich richtig, machen muss der Unternehmer es auf jeden Fall, es muss aber dann auch bezahlt werden.

    JOchen
     
  14. #54 Carden. Mark, 25.04.2015
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    Das wäre dann eine Besondere Leistung die der AN anmelden muss.
    Das ist hier aber nicht das Thema.
     
  15. mls

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    weil "aufstauendes.." in der novellierten abdichtungsnorm
    endlich abgeschafft sein wird? ;)
    glaub ich erst, wenn ich´s sehe ..
     
  16. #56 testaccount12, 17.11.2015
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    Mittlerweile ist das Thema vom gerichtbestellten Sachverständigen begutachtet worden. Ergebnis liegt noch nicht vor... allerdings müsste das sehr eindeutig ausfallen. Insbesondere nachdem nun auch Mauerstärken verbaut wurden, die für eine WU-Konstruktion nicht zugelassen sind.
     
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