Dachstuhlsanierung Verjährung

Diskutiere Dachstuhlsanierung Verjährung im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo Zusammen, wir haben letztes Jahr ein ca. 100 Jahre altes Haus, von der kath. Kirchengemeinde, gekauft. Die Kirchengemeinde hat dazu...

  1. 112jan

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    Hallo Zusammen,

    wir haben letztes Jahr ein ca. 100 Jahre altes Haus, von der kath. Kirchengemeinde, gekauft.
    Die Kirchengemeinde hat dazu einen Gutachter beauftragt den Wert zu ermitteln und ein Gutachten zuerstellen.
    In dem Gutachten steht, dass im Jahr 2001 eine größere Sanierung erfolgte u. a. Dachstuhlsanierung, Dämmung und Neueindeckung des Daches.

    Zusätzl. hat sich ein befreundeter Architekt das Haus angesehen und uns einen sehr guten Zustand bescheinigt.

    Das Haus hat zwei Wohneinheiten, die obere davon haben wir bis jetzt bewohnt (auch schon vor dem Kauf). Die untere haben wir renoviert und sind jetzt nach unten gezogen um die obere WE zu renovieren.
    Wir haben einen Dachdecker beauftragt ein Dachflächenfenster zu versetzen, dabei hat er festgstellt, dass ein Sparren "leichten" Holzwurmbefall hat, das Bild zeigt das größte übrig gebliebene Stück:yikes.

    Ich habe jetzt innere Verkleidung der Dachschrägen an mehreren Stellen geöffnet, das sieht öfter so aus.

    Der Dachdecker, ein befreundeter Zimmermann und ich sind der Meinung, das so ein Schadensbild nicht innerhalb von 14 Jahren entstanden, sein kann sondern bei der Dachstuhlsanierung einfach geschlampt wurde.


    Meine Frage:
    Seht Ihr eine Möglichkeit, dass der Sanierer, auch noch nach so langer Zeit, wenn im nachgewiesen werden kann, das er nicht gründlich gearbeitet hat, haftbar gemacht werden kann?

    Ich erwarte jetzt keine Rechtsberatung, ich möchte nur wissen ob weitere Schritte, Gutachter usw. überhaupt sinn machen oder ob wir auf dem Schaden sitzenbleiben?

    Ich freue mich auf Antworten von Euch.

    Gruß Jan
     

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  2. R.B.

    R.B.

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    Nach 14 Jahren?

    Da muss man über Gewährleistung wohl nicht mehr nachdenken. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er damalige Handwerker eine freiwillige Garantie über einen sehr langen Zeitraum gegeben hat., und selbst wenn, dann wären zuerst einmal diese Garantiebedingungen zu prüfen.

    Den Gutachter, der wohl mit der Verkehrswertermittlung beauftragt war, kann man hier auch nicht in die Haftung nehmen, weil eine umfangreiche Schadensbegutachtung wohl nicht beauftragt war. Dazu müsste man jetzt das Gutachten genau lesen. Meist findet sich dort irgendein Passus in dem solche Dinge ausgeschlossen werden.

    Ob bei der Sanierung geschlampt wurde kann ich nicht sagen, aber in 14 Jahren kann sehr viel passieren, auch ohne dass geschlampt wurde.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 19.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Wurde überhaupt geschlampt???

    Wenn die betroffenen Teile keinen lebenden Befall mehr hatten und a) noch einen statisch ausreichenden Querschnitt oder b) keine statische Funktion (Beiholz z.B.) hatten und ihre Funktion erfüllen konnten, mag es sein, dass diese Teile aus Gründen der Kostenminderung nicht ausgebeilt wurden.

    Diese Teile sind ohne lebenden Befall in keiner Weise schädlich oder beeinträchtigend oder sonstwas.
     
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