Inhalt Bankbürgschaft

Diskutiere Inhalt Bankbürgschaft im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, welchen Inhalt muss eine Bankbürgschaft für Mängelansprüche aufweisen? Ich habe hier eine bekommen, aber irgendwie finde ich, die Angaben...

  1. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Hallo,

    welchen Inhalt muss eine Bankbürgschaft für Mängelansprüche aufweisen?
    Ich habe hier eine bekommen, aber irgendwie finde ich, die Angaben sind ein bischen mau. Irre ich mich oder fehlen da noch wichtige Informationen?

    Bürgschaft.jpg
     

    Anhänge:

  2. #2 Ralf Wortmann, 20.03.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Sorry, aber poste mal größer. Der Text ist z.T. nicht lesbar.
     
  3. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Hab ich auch gerade bemerkt. Dauert noch ein bischen
     

    Anhänge:

  4. #4 toxicmolotow, 20.03.2015
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Sorry, ich kanns auch nicht lesen. Weder im Eingangspost, noch der zweite Versuch. Die Auflösung ist zu gering.
     
  5. #5 Gwenny, 20.03.2015
    Zuletzt bearbeitet: 20.03.2015
    Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Oh mann. Was ist das denn hier gerade? Auf meinem PC ist die Datei 120kB groß und einwandfrei lesbar. Hochgeladen nur noch 40kB klein und nicht mehr lesbar.
     

    Anhänge:

  6. #6 toxicmolotow, 20.03.2015
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Es bleibt dabei... unlesbar. :-) und selbst 120kb sind auch schon sehr klein für ein Dokument.
     
  7. #7 MoRüBe, 20.03.2015
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Was man aber gut lesen kann, ist die Summe: 500. Wer zum Teufel ist so dämlich und lässt dafür eine Bürgschaft ausstellen?
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das dürfte nur ein Dummy sein, genau so wie die namen und Adressen im oberen Teil. ;)
     
  9. #9 blabla0815, 20.03.2015
    blabla0815

    blabla0815

    Dabei seit:
    05.11.2014
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Ladenburg
    Das liegt an der Forumssoftware. Bilder werden automatisch auf unbrauchbare Auflösung herunterskaliert.
    Alternative: PDF
     
  10. #10 toxicmolotow, 20.03.2015
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Alternativ extern einbinden.
     
  11. #11 Gast036816, 20.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da lohnt auch nicht der gewährleistungseinbehalt in gleicher höhe!
     
  12. #12 toxicmolotow, 21.03.2015
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Ich hab unserem Architekten auch gesagt, dass ich keine Bü mit weniger als 4 Stellen sehen will, und was bekomme ich? Zwei Büs vom Dachdecker und Fensterbauer, die in Summe gerade vierstellig sind.

    Aber ich glaube dem TE gehts mehr um den Wortlaut. Insgesamt sind solche Büs sehr textarm.

    Wichtig finde ich, dass die Bürgschaft selbstschuldnerisch und ohne Möglichkeit der Einrede einer Vorausklage erstellt wird.
     
  13. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
  14. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Inhalt und Umfang der Gewährleistungsbürgschaft ergibt sich aus der Sicherungsvereinbarung im Werkvertrag. Denn die Bürgschaft ist das Erfüllungsgeschäft zum Sicherungsvertrag ( sog. Abstraktionsprinzip ).

    Was haste denn zu meckern? Befristung in Ziffer 4? Die ist aber nicht ausgefüllt.
     
  15. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Ich habe nichts zu meckern. Wenn man nichts weiß, gibts auch nichts zu meckern.
    Meine anderen Bürgschaften sehen einfach anders aus. Fast so wie eine "Urkunde". Deswegen frage ich nach.

    Weitere Frage: Wie wird die überhaupt eingelöst? Also was ist, wenn ein Mangel entsteht? Kann ich dann einfach zur Bank gehen und sagen, gib mir 500€ zur Mängelbeseitigung?
     
  16. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Dann sorgst Du für den Lacher des Monats bei den netten Bankangestellten. :D

    Du wirst der Bank erst einmal nachweisen müssen, dass ein Mangel vorliegt und dass der BU den Mangel nicht beseitigt. Dort sitzen keine Baufachleute, ohne irgendwas in der Hand werden die keinen Cent überweisen.

    Suche mal im Forum. dazu gibt es schon ein paar Themen.
     
  17. #17 toxicmolotow, 23.03.2015
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Mobil kann ich das jetzt leider nicht öffnen, daher kann ich grade nichts zur Beantwortung der ersten Frage beitragen.

    Wohl aber zu dem, was RB gerade humoristisch verarbeitet.

    Und Gwenny ist dieses mal näher an der Wahrheit als RB. :-)

    Wenn es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne Einrede der Vorausklage handelt, dann "gehst" du zur Bank und forderst "schriftlich" unter Vorlage der "Urkunde" den Gewährleistungsbetrag.

    Also nix mit Nachweis, Schaden, Klage, SV etc.... Eben weil dort in der Bank niemand sitzt, der Ahnung hat ob die Forderumg gerechtfertigt ist.

    Die Bank/Versicherung zahlt dir das geforderte Geld aus (Überweisung) und damit ist der Fall soweit für dich erstmal erledigt.

    Ebenso hält es die Bank/Versicherung. Diese holen sich das Geld auf den ihnen gegebenen möglichen Wegen vom AG wieder und das Thema ist für die erledigt.

    Wenn der AG dann meint, dass die Inanspruchnahme der Bürgschaft ungerechtfertigt war, steht ihm das Gespräch mit dir bzw. der Rechtsweg gegen dich offen.
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 23.03.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Aus meiner Sicht ist die Bürgschaft so in dieser Form okay, wenn sie deiner Sicherungsvereinbarung entspricht und wenn du sie im Original mit Unterschrift und ggf. Stempel der Bank vorliegen hast.
     
  19. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Nö, Du meinst eine Bürgschaft auf erstes Anfordern und die kann nach BGH nur individuell zwischen AG und AN vereinbart werden. Als Allgemeine Geschäftsbedingung ist sie unwirksam. Die Bank ist die " Erfüllungsperson " der in der Sicherungsvereinbarung nach Art und Inhalt festgelegten Bürgschaft. Die Bank hat die Bürgschaft mit dem Inhalt abzugeben, wie in der ( schuldrechtlichen ) Sicherungsvereinbarung steht. Wenn z.B. die Bank mehr an Bürgschaftshafzung erklärt als in der Sicherungsvereinbarung steht, ist dies unwirksam bzw. kondizierbar.

    @Genny, was steht denn jetzt in der Sicherungsvereinbarung mit dem Handwerker? Gibts denn überhaupt eine Sicherungsvereinbarung?

    Und Urkunde ist übrigens jedes unterschiebene Schriftstück.
     
Thema: Inhalt Bankbürgschaft
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Inhalt Gewährleistungsbürgschaft

    ,
  2. Bankbürgschaft für Mängelansprüche

    ,
  3. vorlage einlösung einer selbstschuldnerischen bürgschaft

Die Seite wird geladen...

Inhalt Bankbürgschaft - Ähnliche Themen

  1. Bei Austausch von MAG den Druck gleichlassen trotz größerem Inhalt?

    Bei Austausch von MAG den Druck gleichlassen trotz größerem Inhalt?: Hallo, angenommen der bisherige Druck war 1,0 bar und das bisherige MAG hatte 35 Liter Inhalt und das neue 50 Liter, wäre der Druck anzupassen...
  2. Inhalte der Leistungphase 8 einforden - wie?

    Inhalte der Leistungphase 8 einforden - wie?: Guten Abend zusammen, vorweg: Wir bauen ein EFH geplant durch einen Architekten mit Einzelvergabe der Gewerke. Wir sind mit unserem Architekten...
  3. Rohbauunternehmer was haltet ihr vom inhalt des angebots?

    Rohbauunternehmer was haltet ihr vom inhalt des angebots?: Hallo liebe Experten, anliegend hier ein Angebot [ATTACH]des präferierten Rohbauunternehmers mit Leistungsverzeichnis. Die Mengenangaben und...
  4. Inhalt Terrasse

    Inhalt Terrasse: Hallo ihr Lieben! Da mein Partner und ich einen Altbau renoviert haben und jetzt auch vorhaben eine Terrasse zu machen, wollte ich fragen, ob...
  5. Inhalte der LP 5-7

    Inhalte der LP 5-7: Hallo an die Archis, ich tue mich immer noch ein wenig schwer zu verstehen, was exakt die Inhalte der LP 5-7 sind. Habe dazu nochmal die...