Welche Arbeiten darf ich beginnen, bevor die Baugenehmigung erteilt wurde

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  1. #1 MS Olfen, 21.03.2015
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    Hallo Zusammen,

    wir haben ein Haus gekauft, in dem ein Gebäudeteil vorher nicht als Wohnfläche genutzt wurde. Gemäß Vorbescheid muss für Brandschutz gesorgt werden, bevor dieser Gebäudeteil als Wohnfläche genutzt werden darf.
    Die Baugenehmigung wird bis etwa Ende Mai erteilt.
    Gemäß Vorbescheid muss das angrenzende Lager mit F90 Brandschutz (Decke und Wand) ausgestattet werden - eigentlich kein großes Ding....
    Welche vorbereitenden Arbeiten (Oberböden entfernen, tapezieren, fliesen, Elektro-/Gas-/Wasserinstallation etc) darf ich schon beginnen, bevor die Baugenehmigung letztendlich erteilt wurde?

    Danke vorab!
     
  2. rose24

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    Am besten beim Bauamt fragen. Oberböden entfernen ist sich er kein Problem, der Rest dient aber schon unmittelbar der künftigen Nutzung - ich wäre da vorsichtig.
     
  3. #3 MS Olfen, 22.03.2015
    MS Olfen

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    Okay, schade...
    Vielen Dank für die Einschätzung.
     
  4. Peeder

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    Bier holen, für die Arbeiter :bierchen:

    Peeder

    ich konnte es mir nicht verkneifen
     
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