Zählen Gartenrabatten zur Grundflächenzahl GRZ 2 ?

Diskutiere Zählen Gartenrabatten zur Grundflächenzahl GRZ 2 ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Was Bauprodukte sind steht übrigens auch in der Bauordnung. (Obwohl sich da die Katze etwas in den Schwanz beißt). Bauholz ist auch ein...

  1. #41 Tafelsilber, 25.03.2015
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    Was Bauprodukte sind steht übrigens auch in der Bauordnung. (Obwohl sich da die Katze etwas in den Schwanz beißt).
    Bauholz ist auch ein "Naturprodukt", da wirst du mit deiner Argumentation nicht weit kommen.
     
  2. #42 winnetou, 26.03.2015
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    Hallo R.B.
    unter der Granitsplittschicht befindet sich ein wasserdurchlässiges Unkrautvlies.
    Gruß Winnetou.
     
  3. #43 winnetou, 26.03.2015
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    auf die Folie kommt es nicht an, denn dieselbe Folie mit Rindenmulch darüber wird akzeptiert. Es geht nur um Granitsplit nein aber Rindenmulch ja.
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2015
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    Sag mal - kann es sein, dass der Häuptling der Apachen eine längere Vorgeschichte mit dem Bauamt in BS hat??? :shades
     
  5. R.B.

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    Vielleicht geht es ja nicht nur um´s Material, sondern auch um die Wirkung die von diesem "Bauwerk" ausgeht. Teiche können ja auch natürlich aussehen, sind aber trotzdem eine bauliche Anlage.
    Ich kann auch nicht jede Entscheidung der Behörden nachvollziehen, manchmal lohnt es aber wenn man nicht weiter darüber nachdenkt, das spart Nerven.
     
  6. #46 winnetou, 26.03.2015
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    da hast du Recht. Diese Behörde ist mir ein Dorn im Auge. Ich darf mich da einfach nicht reinsteigern. Die legen es so aus, wie sie gerade wollen.
    Gruß Winnetou
     
  7. #47 winnetou, 26.03.2015
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    Nein hat er nicht. Er ist Braunschweiger und fühlt sich auch als solchder, aber inzwischen wohnt er in Wolfsburg, daher ist das Bauamt Wolfsburg mein Gegner. Das mit dem Umzug darf man allerdings besser keinem Braunschweiger erzählen. Es ist wegen der Arbeit. Die Feindschaften Braunschweig, Hannover, Wolfsburg sind ja nun allgemein bekannt, auch historischer Zeit und wegen des Fußballs. Der Häuptling der Apachen braucht dringend Hilfe von Old Shatterhand aus Hannover und natürlich auch von Manitou. Wenn wir das hinter uns haben, werden wir beide in die ewigen Jagdgründe eingehen. Ich lade dich gern mal auf ein Bier zu mir ein, wenn du denn als Hannoveraner überhaupt nach WOB kommst.
    Gruß Winnetou
     
  8. Athene

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    Nun, das Braunschweiger Bauamt halte ich persönlich für *hüstel*. Ne, da sach ich lieber nix, Freunde bauen grad in BS :respekt
    Ham grad nen Brief bekommen von der Stadt. Als GRZ-2 zählt: Haus, Terrasse, Garage, Carport, Stellplatz, Gartenhaus, Zufahrt, Wege, Zierkies, Schotter, usw. auch unbedeckte Flächen sind anzurechnen...
    Rechtsgrundlage ist §19 BauNVO
    Die Kommune muss nicht auf die Gesetze und Verordnungen hinweisen. Davon Kenntnis zu erlangen ist eine Holschuld.
    In meinem Baugebiet müssen jetzt wohl 50% der Bauherren ihre Beete rückbauen. Das wird heulen und Zähneklappern geben. Einige haben 20 m x 8 m Vorgärten und darauf vertraut dass sie da ein Mal im Jahr mit Roundup drübergehen und Ruhe is....
     
  9. #49 wasweissich, 05.04.2015
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    das wäre sowieso illegal , also ist der rückbau die saubere lösung .

    wenn diese steinwüsten nicht so überhand genommen hätten , wären die bauämter mit sicherheit entspannter , aber mittlerweile wird jede freie fläche mit irgendwelchem gebrochenem steinzeug zugeschüttet , dass es nicht mehr feierlich ist .
     
  10. Athene

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    Was illegal ist interessiert die wichtigen Menschen hier doch nicht :mauer hallo, das sind Abteilungsleiter und andere wichtige Bürger, für die gelten Sondergesetze und keinesfalls irgendwelche Umweltgesetze oder gar Bauordnungen. :respekt

    Update: Man ist jetzt an die Presse gegangen. Zierkies und Rindenmulch gelten als Versiegelung. Wobei ich mich frage wann Rindenmulch eine Versiegelung ist und warum grade Rinde und z.B. Grasschnitt nicht. Da ich wegen des Lehmbodens und um Austrocknung zu verhindern die Baumscheiben mulche zählt das vermutlich dann auch als Versiegelung. Vielleicht haben die Leute in der Presse ja auch nur etwas übertrieben als sie Rindenmulch aufführten?

    Wie werden eigentlich Stützmauern um aufgefüllte Grundstücke gezählt? Hab grad mal ausgerechnet, dass da 10m² und mehr zusammenkommen können. Wir haben im Vorgarten Gullideckel, zählen die auch? :respekt undWas ist mit dem Haufen aus Steinen die bei der Gartenarbeit gefunden wurden, die ich aber aufgehäuft habe um Tieren Unterschlupf zu bieten.
     
  11. Mibe25

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    Hi,

    ich konnte die Diskussion bis eben nicht verstehen. Eben sehe ich, dass mein zukünftiger Ex-Nachbar gute 400 m² seines Gartens mit Juraschotter zuschüttet: Terrassenhaus mit Garten ganz oben am Hang. Wenn da eine Stadt nach Möglichkeiten sucht, so etwas zu verhindern, dann verstehe ich das: Früher stand auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus. Jetzt steht ein Terrassenhaus für 6 bis 8 Parteien da, das Grundstück ist rechts und links bis 3 Meter an die Grenze bebaut. Wenn man die Treppen berücksichtigt, noch weniger als 3 Meter. Mich hat das nicht gestört, da ich von dem Haus kaum etwas sehe, weil in meinem Garten Bäume stehe und in den 400m² hinter dem Terrassenhaus ebenfalls. Als die Bäume im Garten des Terrassenhauses weggemacht wurden, dachte ich noch: "Wiese ist auch schön." Aber warum zum Henker kauft man sich 400m² Gartenfläche in einer Stadt, in der der Quadratmeter Bauland bei über 500€ liegt, und schüttet diese Fläche dann mit Jurakies zu?
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 27.05.2015
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    Weil Mieter/Eigentümer nicht pflegen (wollen) und für Fremdpflege nicht zahlen (wollen). Kies ist pflegeleicht. (glaubt man)
     
  13. Mibe25

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    Hi,

    "(glaubt man)" ist genau richtig! Aber wer kann schon nachweisen, wie oft da mit Unkrautvernichtern drübergegangen wird?
    Meinen Steilhang mähe ich 3-6 Mal im Jahr mit der Motorsense, da werde ich wenigstens zum Sport gezwungen ;-) Mein Nachbar (sehr alt und sehr freundlich) kommt dann immer an den Zaun und kuckt, bis ich eine Pause mache und mit ihm einen Smalltalk beginne. Die Frage "Soll ich bei ihnen auch ..." hat er noch nie verneint ;-)
    Wer von Kies umgeben leben will, könnte doch im Steinbruch bauen, oder?
     
  14. #54 VITRUVIUS, 29.05.2015
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    Hallo,

    es gibt doch in einigen Bundesländern die "Bauliche Anlage" als Legaldefinition.


    LBO Bremen, §2 Begriffe:

    "(1) 1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

    Bauliche Anlagen sind auch

    1.
    Aufschüttungen und Abgrabungen,

    2.
    Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze und Freisitze vor Gaststättenbetrieben,

    3.
    Sport- und Spielflächen,

    4.
    Campingplätze, Wochenendplätze und Zeltplätze,

    5.
    Freizeit- und Vergnügungsparks,

    6.
    Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätze,

    7.
    Gerüste,

    8.
    Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen,

    9.
    Werbeanlagen (§ 10),

    10.
    Automaten, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.
    "


    So.. und jetzt habe ich einmal im Kommentar zum BauGB "Battis/Krautzberger/Löhr" nachgesehen:

    "Eine bauliche Anlage im Sinne des §29 ist nach der Rechtsprechung des BVerwG gekennzeichnet durch das verhältnismäßig weite Merkmal des "Bauens" und durch das einschränkende Merkmal "(möglicher) bodenrechtlicher Relevanz" (BVerwGE 44, 59/61)
    Das Merkmal des Bauens erfüllen alle Anlagen, die "in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind" Entscheidend ist hierbei das Element der Dauerhaftigkeit. Ohne Belang sind hingegen das Material, die Art der Verbindung mit dem Boden, die konstruktive Beschaffenheit oder die Größe der Anlage...
    ...
    ....
    ....
    ..Bei der Beurteilung der bodenrechtlichen Relevanz ist nicht die bauliche Anlage allein zu betrachten, sondern die ihr zugedachte Funktion einzubeziehen(BVerwG ZfBR 1959 72/73f)
    Werden daher einige Bretter auf einem Grundstück ohne besondere Verwendungsabsicht gelagert, so erfüllt dies nicht den Begriff der baulichen Anlage. Werden diese Bretter jedoch zu einem Podest mit einer Balkenunterlage, die die Unebenheiten des Bodens ausgleicht, zusammengefügt und soll dieses Podest dauerhaft auf dem Gelände verbleiben, so ist bereits das Merkmal einer baulichen Anlage erfüllt..."


    Tja, Kiesrabatten werden nicht explizit genannt. Aber sie sind dauerhaft angelegt, und sie haben..welche bodenrechtliche Relevanz? Ist hierdurch etwa der städtebauliche Belang des Landschaftsschutzes berührt ?.. Könnte sein! Falls, ja, dann wären die Kiesrabatten als bauliche Anlage zu werten.

    ..oder doch einen Juristen mit Schwerpunkt Planungsrecht/Bauordnungsrecht fragen


    Gruß, Vitruvius
     
  15. #55 VITRUVIUS, 29.05.2015
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    Das ist ganz klar eine bauliche Anlage.

    Wären die Steine jedoch dort nur "abgelegt" und hätte die Ansammlung der Steine an diesem Ort keine ihr zugedachte Funktion, so handelte es sich nicht um eine bauliche Anlage (siehe Kommentar oben)

    Also: Immer positiv darstellen: "Das ist da nur mal so abgelegt" ;)
     
  16. #56 VITRUVIUS, 29.05.2015
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  17. #57 VITRUVIUS, 29.05.2015
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    @Ralf:
    Nachdem wir kürzlich darüber diskutiert haben: Die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes Bremen werden in dieser Dienstanweisung sogar angehalten Überschreitungen der "GRZ II" bis zu 10% zuzulassen, sofern nicht besondere städetbauliche Gründe entgegenstehen:

    "3.1

    Über die GRZ II hinaus können nach § 19 Absatz 4 Satz 2 Halbsatz 2 weitere Überschreitungen „in geringfügigem Ausmaß“ zugelassen werden.
    3.1.1

    Eine Überschreitung der GRZ II um mehr als 10 % ist im Regelfall nicht mehr geringfügig.
    3.1.2

    Geringfügige Überschreitungen (bis zu 10 %) können im Einzelfall zugelassen werden, wenn nicht besondere städtebauliche Umstände einer Überschreitung entgegenstehen. "
     
  18. #58 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2015
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    Fahr mal ein paar Kilometer nach Westen, da gibts nicht eine Ausnahme! Nicht mal für unter 2%! Niente!
     
  19. #59 Baufuchs, 30.05.2015
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    Baufuchs Gast

    In NRW gilt:

     
  20. Athene

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    Der NAturschutzbund hat sich in Wolfsburg zu den Steinbeeten geäußert. Die Beete verändern das (Micro-)Klima weil sie Wärme stark speichern. Außerdem beherrbergen sie keine Pflanzen und Tiere die als Nahrungsgrundlage wiederum für andere Tiere dienen.
    Hier war ja auch Rindenmulch in den Schlagzeilen. Nach Info der Stadtverwaltung betrifft dies jedoch nur Rindenmulch der großflächig eingesetzt ist und der nicht nur Pflanzen gegen Austrocknung schützt. Es kätte wohl auch niemand was gegen Mulchen mit Steinen wenn diese nur gegen die Bodenaustrocknung unter Pflanzen aufgebracht wären.
    Es gibt jetzt neue Bilder auf googlemaps da kann man wunderbar sehen dass z.T. weit über 50% der Flächen versiegelt wurden. Geometriefreaks können ja mal nachrechnen wie viel Fläche da z.T. überbaut wurde (Hühnerwinkel-Nordseite, Wulfhagen, Ludgeristraße).
     
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