Wie wird bei einem mobilen Heizgerät ein Aufheizprotokoll erstellt?

Diskutiere Wie wird bei einem mobilen Heizgerät ein Aufheizprotokoll erstellt? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Ursprünglich dachte ich immer unser BT wurde unsere richtige Heizung aufstellen, wenn das Trockenheizen (Funktionsheizen) gemacht wird. Nun hat...

  1. #1 Rayman33, 23.03.2015
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    Ursprünglich dachte ich immer unser BT wurde unsere richtige Heizung aufstellen, wenn das Trockenheizen (Funktionsheizen) gemacht wird.

    Nun hat er allerdings so ein mobiles Aufheizgerät aufgestellt
    und unser Fliesenleger hat mich gefragt, ob er ein Heizprotokoll bekommen kann bevor er mit den Fliesenarbeiten anfängt? (bzw. bevor er seine CM-Messung macht)

    Allerdings kann das mobile Heizgerät ja kein Protokoll ausdrucken.
    Und den BT oder Bauleiter sehe ich auch nicht jeden Tag auf der Baustelle,
    wo man denken könne er überwacht und kontrolliert das aufheizen manuell.
    Wie kann ich also dem BT trauen, dass er ein richtiges Aufheizprotokoll erstellt hat?

    Immerhin ist doch der BT in der Pflicht mir so ein Protokoll zu liefern, da auch der Fliesenleger dies haben möchte,
    denn nur so gibt er auf seien Arbeiten eine Gewärleistung.

    der BT könnte ja alles mögliche in das Protokoll schrieben und ich kann nicht prüfen, ob es der Wahrheit entspricht
    bsp. Wenn im Haus zu viel gelüftet wurde (Fenster und Tür kontinuierlich auf)
    könnte nie die erforderliche Temperatur im Estrich erreicht worden sein
    und somit wäre das manuelle protokoll (wenn er nicht wirklich gemessen hat) falsch
    und könnte dem Fliesenleger (oder generell bei den Fussbodenbelegen) zum Problem werden
     
  2. #2 Gast036816, 23.03.2015
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    aufheizprotokolle werden von hand geschrieben, der heizkessel plottet nichts.

    wieso kommt der fliesör zum bauherrn und geht nicht zum verantwortlichen gu?
     
  3. #3 Rayman33, 23.03.2015
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    weil ich den fliesenleger beauftragt habe.

    ...also kann der BT (GU) im protokoll schreiben was wer will (dann wäre er einfach aus der Verantwortung bei schäden raus...)
    und ich muss das einfach so hinnehmen?
     
  4. R.B.

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    Ja was jetzt, BT oder GU?
    Funktions- oder Belegreifheizen?

    Ist alles irgendwie verwirrend. Wie oben schon erwähnt wird das Protokoll durch den ausführenden Betrieb erstellt. Er hat sich auch darum zu kümmern, dass Funktions- und Belegreifheizen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Verlauf und Ergebnisse sind zu protokollieren.
     
  5. #5 Rayman33, 23.03.2015
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    also ich baue mit einem Bauträger (BT)
    allerderings den Flieienleger selbst organiniert
    und derzeit läuft das Belegreifheizen (...zumindest steht der Schalter auf dem Heizkessel so)
     
  6. Julius

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    Mit einem BT baut man nicht, sondern kauft von ihm, z.B. ein Grundstück mit Haus.
    Also, wie verhält es sich denn nun?
     
  7. R.B.

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    Wie gesagt, Funktions- und Belegreifheizen sind zu protokollieren. Vorlagen für solche Protokolle gibt es bei den Herstellern oder beispielsweise hier:

    http://www.flaechenheizung.de/Dokumente-Download-Node_17350.html

    Ich hoffe der link funktioniert. Dort gibt es pdf für Flächenheizungen im Neubau.

    Nachdem der Fliesenleger auf anderen Gewerken aufbauen soll, wäre es sinnvoll ihm die Protokolle zur Verfügung zu stellen. Das entbindet ihn aber nicht von eigenen Untersuchungen. Ob er blind den vorhergegangenen Gewerken vertraut, da würde ich ein dickes Fragezeichen machen.
     
  8. #8 Rayman33, 23.03.2015
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    ok, also kann man alles mögliche in das Protokoll schreiben ....
    und niemand kann wirklich prüfen, ob es Wahrheit entspricht ....

    Wie kann ich als Bauherr darauf vertrauen trauen, dass ein richtiges Aufheizprotokoll erstellt wurde?
    und nicht irgendjemand ein paar Notizen, im nachhinein irgendwo auf einen manuellerstellen Protokollzettel geschrieben hat?
    und leider in Wirklichkeit, nie die Estrich-Temperatur gemessen hatte

    Theoretisch kann man hier also ganz schön bescheissen, oder?
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Indem Du selbst das Funktions- und Belegreifheizen überwachst, oder jemanden mit der Überwachung beauftragst, oder halt demjenigen vertraust der das ja (in Deinem Auftrag) durchführt.

    Nicht nur hier, sondern auch in vielen anderen Gewerken. Man kann nicht jeden Schritt überwachen. Wenn ich jemandem einen Auftrag erteile, dann mache ich das nicht mit dem Hintergedanken, dass der mich sowieso über den Tisch ziehen will. Wenn dem so wäre, dann müsste ich mir gleich einen anderen Vertragspartner suchen.

    Abgesehen davon muss der BU Gewähr leisten, ob mit korrektem oder gefaketem Protokoll.
     
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