Bauplanmappe - angegebene Kosten

Diskutiere Bauplanmappe - angegebene Kosten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi, wir haben eben unsere Bauplanmappen bekommen. Hier stehen auch die Kosten für den Bau darin. Allerdings kommt mir das ein wenig hoch vor...

  1. woce82

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    Hi,


    wir haben eben unsere Bauplanmappen bekommen. Hier stehen auch die Kosten für den Bau darin. Allerdings kommt mir das ein wenig hoch vor und wir würden dies wahrscheinlich mit anderen Dienstleistern billiger hin bekommen.

    Ich wollte Fragen, ob die Summe, die in der Bauplanmappe steht, irgendwelche Bedeutung hat? Ob für Amt, Bank, Gebühren usw...

    Gruß Michael
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2015
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    Bau + Dienstleister = :bef1018:
     
  3. woce82

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    oder Handwerker, wenn dir das Wort besser gefällt..
     
  4. Beezle

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    ja zB für die Vermessung des Gebäudes hinterher
     
  5. #5 Tafelsilber, 23.03.2015
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    Falls es sich bei der genannten "Bauplanmappe" um die Bauantragsunterlagen handelt, dient die Angabe der Kosten in der Regel zur Ermittlung der Genehmigungsgebühr durch die Behörde.
    Dazu geibt es auch entsprechende Regelwerke, wie diese Kosten zu ermitteln sind und wie daraus die Gebühr für entsprechende Amtshandlungen berechnet wird. Das sollte auch in Bayern so sein, ich finde allerdings die entsprechenden Unterlagen gerade nicht.
     
  6. #6 Thomas B, 23.03.2015
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    So isses. Von daher sind Planer/ Architekten bemüht die Kosten eher niedriger anzugeben um die genehmigungsgebühren entsprechend niedriger zu halten. Übertreiben darf man es aber auch nicht, weil sonst die Behörden die Baukosten (und somit auch die Gebühren) eigenmächtig festsetzen.

    Für den Bh sind wohl eher die Kosten der Kostenschätzung von Bedeutung. Daß im Bauantrag höhere und somit auch eine höhere Genehmigungsgebühr auslösende Kosten eingetragen werden ist ... sagen wir mal...ungewöhnlich.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 23.03.2015
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    Zu der Behördenkostenseite haben ja andere hier schon etwas angemerkt, deswegen melde ich mich mal mit einem anderen Aspekt.

    Wie es aufgrund eines anderen Beitrags von dir aussieht, baut ihr mit Architekt. Wenn die „Bauplanmappe“ Kostenangaben enthält, die darauf hindeuten, dass euer Budget evtl. überschritten werden könnte, solltet ihr dies dem Architekten unverzüglich mitteilen und zudem evtl. auf unauffällige Weise versuchen, dass ihr beweisen könnt, dass er diesen Hinweis erhalten hat.

    Ich habe des Öfteren Rechtsstreite, in welchen es zumindest am Rande auch um Bausummenüberschreitung geht. Dort listet dann der Architekt jeweils auf, wo bereits in früheren Planungsstadien höhere Beträge gestanden haben (z.B. in den Bauantragsunterlagen, die die Bauherren nicht immer von A-Z auf allen Seiten durchlesen) und es geht dann stets um die Frage, warum die Bauherren auf diese Information ggf. nicht reagiert haben. Nicht immer sind das ausreichende Indizien, aber es birgt Prozessrisiken.

    Einen Bauantrag, in dem eine Bausumme steht, die euer Budget überschreitet, solltet ihr besser nicht unterschreiben.
     
  8. #8 Gast036816, 23.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    von budgetüberschreitung schreibt er nix, nur von billiger. der architekt muss dort ortsübliche preise einsetzen. nur billig ist wieder auffällig!
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 23.03.2015
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    Na ja, der TE schreibt ja auch von einem Architekten und von Bauantragsunterlagen nichts. Mein Hinweis war sowieso nur vorsorglich.
     
  10. #10 Gast036816, 23.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Ralf Wortmann - viele absichten von solchen anfragen kann man am schreibstil erkennen.
     
  11. woce82

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    Ja, sind die Bauantragsunterlagen gemeint.. Danke für eure Antworten.
    Wir werden dass noch einmal besprechen.
    Vll. möchte er nicht die Bausumme "etwas billiger" reinschreiben, da er mit einem Bauunternehmen zusammenarbeitet und uns später das Haus auch anbieten möchte, und wenn da was billigeres drin steht, kann er ja von uns schlecht mehr verlangen?!
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 23.03.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23.03.2015
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    Wenn ihr mit eurem Architekten die Erbringung der Grundleistungen der HOAI vereinbart haben solltet und euch jetzt schon in der Phase der Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4) befindet, hätte er euch schon in der vorherigen Phase der [D]Ausführungs[/D]Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) eine „Kostenberechnung“ der Baukosten nach DIN 276, aufgeschlüsselt bis in die zweite Ebene aushändigen müssen, einschließlich eines Vergleichs mit der „Kostenschätzung“ aus der (Leistungsphase 2).

    Weicht denn das, was dort als Bausumme offenbar in euren Bauantragsunterlagen steht, von der „Kostenberechnung“ ab?

    Oder habt ihr noch gar keine Kostenberechnung erhalten? Da stehen die voraussichtlichen Kosten der einzelnen Gewerke drin. Wenn nein: ohne eine solche Kostenberechnung würde ich persönlich keinen Bauantrag unterschreiben.
     
  13. woce82

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    Nein, haben wir noch nicht bekommen. Wir haben nur mal grob eine Zahl genannt bekommen.
    Wir haben mit dem Architekten in einem Vertrag die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.

    Was heißt bis in die 2te Ebene aufgeschlüsselt?
    Muss uns der Architekt uns also die Kosten für Rohbau, Heizug, Elektro usw. aufschlüsseln oder wie genau?
    Gibt es im Internet irgendwo ein Muster, wo man sich das mal anschauen kann?

    Danke für eure Hilfe.
     
  14. woce82

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  15. #15 Ralf Wortmann, 25.03.2015
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    Ja, der Link stellt es richtig dar. Zur 2. Ebene gehört alles, was mit einer Null endet.
    Als Beispiel:

    1. Ebene am Beispiel Nr. 300 Bauwerk-Baukonstruktionen
    ---------------------------------------------------------
    2. Ebene der Kostengliederung:

    310 Baugrube
    320 Gründung

    (Einschub: 3. Ebene der Kostengliederung:
    hierzu gehören:
    321 Baugrundverbesserung
    322 Baugrubenumschließung
    323 Tiefgründungen
    324 Unterböden und Bodenplatten
    325 Bodenbeläge
    326 Bauwerksabdichtungen
    327 Dränagen
    329 Gründung, sonstiges)

    330 Außenwände
    340 Innenwände
    350 Decken
    360 Dächer
    370 Baukonstuktive Einbauten
    390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion

    Also: 310, 320, 330, 340,350,360,370 und 390 gehören z.B. dazu, aber Nr. 321 – 329 z.B. nicht mehr. Die gehören zur dritten Ebene.

    Ihr solltet euren Architekten bitten, die Kostenberechnung vorzulegen und den Bauantrag nicht unterschreiben, bevor ihr diese Kosten vollständig und nachvollziehbar vorliegen habt und auch nur dann, wenn die daraus ersichtliche Summe eurem Budget entspricht. Wenn er der Bitte nicht nachkommt, solltet ihr eine schriftliche Fristsetzung per Einschreiben in Erwägung ziehen.
     
  16. woce82

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    Hallo,

    also uns wurde jetzt vom Architekten gesagt, dass die Kosten nach den m2 berechnet wären und dass dies vor 5-6 Jahren anderes war und man "etwas niedrigere" Beträge reinschreiben konnte und er nun aber keinen Spielraum hat. Höhere Kosten z.b. bei der Vermessung sollen daraus nicht erfolgen?!
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Da es in Bayern anscheinend keine Baukostenberechnungen nach Tafelwerten, die nur für die Gebühren angesetzt werden, wie in Nds
    http://www.recht-niedersachsen.de/20220/5305301.htm
    gehts nach den Baukosten nach Kosten der 276

    Und ein Überschlag nach m²X xyz € geht da mal lange nicht mehr.

    Also wie von R.W. beschrieben die Kostenberechnung einfordern.
    Was machts Ihr, wenn das Haus dann 30% teurer wird??

    Oder ist das ein Planer eines GÜ????
     
  18. #18 planfix, 30.03.2015
    planfix

    planfix Gast

    in münchen erwarten die ämter einen bestimmten kostenrahmen, egal ob nach m² oder m³ berechnet. danach werden die gebühren ermittelt.
    wenn man da im bauantrag zu billig ist, wird dies auch nicht akzeptiert.
    wahrscheinlich hat sich dein archi an den üblichen rahmen gehalten. falls es billiger wird, freu dich!
     
  19. #19 Thomas B, 30.03.2015
    Thomas B

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    Oh...doch!

    In den Bauantragsformularen in BY werden die Baukosten benannt und sind aufzuschlüsseln...naja...aufschlüsseln ist viell. etwas zu viel gesagt:

    Es werden einzelne Baukörper genommen (z.B. Haupthaus, Garage,...), diese werden berechnet (m2/ m3) und diese werden dann (entweder nach m2 oder m3 ... je nach Wunsch) multipliziert. Diese m2/m3-Preise sollten aber zumindest glaubwürdig sein.
     
  20. #20 Thomas B, 30.03.2015
    Thomas B

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    Natürlich schuldet der A. dem BH eine nachvollziehbare Kostenberechnung. Entweder nach DIN276 oder (was ich bevorzuge) nach Gewerken. Hat aber mit dem Bauantrag erstmal nix zu tun...
     
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