Bauplanmappe - angegebene Kosten

Diskutiere Bauplanmappe - angegebene Kosten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Thomas - fürs Amt mags ja langen, aber wenn der TE gar nichts anderes als Kostenbeurteilungsgrundlage hat - und so versteh ich ihn - dann langts...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Thomas - fürs Amt mags ja langen, aber wenn der TE gar nichts anderes als Kostenbeurteilungsgrundlage hat - und so versteh ich ihn - dann langts insgesamt mal net
     
  2. #22 planfix, 30.03.2015
    planfix

    planfix Gast

    ... was war beauftragt? :think
     
  3. woce82

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    Die Kostenermittlung habe ich angefordert..

    Beauftragt sind durch einen Architektenvertrag Leistungsphase 1-4

    Der Architekt arbeit aber mit einen Bauunternehmen, der uns das Haus bauen will, in einem Gebäude zusammen.


    Bauort ist Nähe Nürnberg. Grob: Unser Haus ist 10x9.5m; Split Level; "Halber Keller" (siehe auch meinen anderen Post von meinen PLan, wenn es einen interessiert...)

    Umbauter Raum wurde wie folgt ausgerechnet:
    UG 51 x 2,9
    EG 95x 2,8
    OG 95x3,5 + 95x1,9x0,5 (Da wir das OG bis zu die Sparren offen haben wird das wohl mit drauf gerechnet mit 0,5, sehe ich das richtig?)
    Gesamt 835m3


    Es wurden die m3 Meter von Wohnfläche (x 400 Euro) und Carport (x 160 Euro) ausgerechnet. Ist das der normale Rahmen oder lässt sich das pauschal schwer sagen?
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 30.03.2015
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    "Kostenermittlung" ist nur ein Oberbegriff. Wenn du das so formuliert haben solltest, reicht das nicht. Auch die simple Kostenschätzung aus der Vorplanung wäre eine solche.

    Der richtige Ausdruck: "Kostenberechnung nach DIN 276, mindestens aufgeschlüsselt bis zur zweiten Ebene".
     
  5. woce82

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    Danke für deine Antwort.
    Hab mich wohl eben etwas schlecht ausgedrückt. Habe eine "Kostenberechnung nach DIN 276, aufgeschlüsselt bis zur 2. Ebene" angefordert.. Hab es ja aus deinen Post entnommen :biggthumpup:
     
  6. #26 stockstadt, 30.03.2015
    stockstadt

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    Hallo,

    das ist dann ein GÜ, der die Ü-Strichelchen auslagert, zum GU mutiert und dafür extra LP 1-4 kassiert :mega_lol:

    Bei der Konstellation schieben die sich später bei Problemen gegenseitig die Schuld zu und du weisst nicht wen du greifen kannst.


    Wenn der GU schon feststeht und die bauen öfter in der Konstellation, dann müsste doch ein Kostenangebot /-übersicht greifbar und schon vorhanden sein

    LG
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist die Frage!

    Es kann sein:
    Architekt, von woce beauftragt, der BU Steinstapler&Co "empfiehlt"
    GÜ von woce beauftragt, der für die Planung das Büro Strichemacher als Sub beschäftigt
    Das baugewerbliche Architekturbüro Strich&Stein, quasi ein Architekten-GÜ
     
  8. woce82

    woce82

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    Wir sind zu einen Bauunternehmer der schlüsselfertige Häuser bauen lässt und auch einen Architekten hat. Daraufhin haben wir einen Architektenvertrag LP 1-4 mit dem Architekten geschlossen. Wenn wir mit Ihm oder dem Bauunternehmen weiter "bauen" werden die Kosten, die anfallen für 1-4 abgezogen, wenn nicht müssen wir diese bezahlen und können dann mit anderen Firmen weiter machen...

    Kann mir einer sagen ob diese 400 und 160 Euro der Regelfall ist und ob hier auch der Luftlehre Raum im OG dazu addiert wird, da wir keinen Dachboden haben und nach oben bis zu den Sparren offen lassen wollen?
     
  9. #29 planfix, 30.03.2015
    planfix

    planfix Gast

    Das ist die Aussage, die das Bauamt im Bauantrag erwartet.
    Je nach vereinbarter Ausstattung läßt sich für das Geld auch bauen. Das hat aber noch nix mit der Kostenrechnung nach DIN zu tun.
     
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