Bodengleiche Dusche hier möglich?

Diskutiere Bodengleiche Dusche hier möglich? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, bis jetzt bin ich ein heimlicher Leser des Forums gewesen. Da ich jetzt aber auch mal eine Frage habe, habe ich mich...

  1. #1 kaptainlu, 23.03.2015
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    Hallo zusammen,

    bis jetzt bin ich ein heimlicher Leser des Forums gewesen. Da ich jetzt aber auch mal eine Frage habe, habe ich mich registriert :28:

    Also, wir haben ein Reihenhaus gekauft und lassen es nach unseren Vorstellungen bauen. Leider haben wir es in der Vergangenheit nicht einfach mit dem GU gehabt.
    Wir möchten gerne eine Bodengleiche Dusche 80x80 in unserm Bad haben. Dafür, haben wir extra eine Estrichaussparung von 82x82 vom GU machen lassen. Die Fliesenarbeiten werden nicht vom GU gemacht. Wir haben dafür jemanden in der Familie der diese Arbeit ausführt. Laut der Aussage meines Verwandten und nach meiner Logik, ist eine Bodengleiche Dusche in diesem Falle nicht machbar, da das Abflussrohr zu weit oben liegt. Der/Das Siphon würde unterhalb des Abflussrohres liegen und somit kann das Wasser nicht abfließen.
    Lt. GU. soll sich mein Badbauer bzw. Fliesenleger darum kümmern, da ich das Bad in Eigenleistung machen möchte. Die Abflussrohre und der Estrich wurden vom GU verlegt/gebaut. Dies durften wir aufgrund der Gewährleistung nicht in Eigenleistung machen.
    Ich bin leider auf diesem Gebiet kein Fachmann. Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren.

    Ich füge mal ein Paar Bilder hinzu.
    Wenn ggfs. mir jemand eine sehr Flache Duschtasse oder Rinne inkl. Siphon für eine Bodengleiche Dusche empfehlen kann, wäre ich sehr dankbar. Ich bin schon ab schauen wie ein verrückter.

    Vielen Dank vorab!
     

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  2. #2 Pruefhammer, 23.03.2015
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    auf den Bildern kann ich zumindest nicht genug erkennen. Welche Aufbauhöhe? Höhe des Abflußes?
    Sowas gehört vorab geplant sonst passiert immer wieder das: es passt irgendwo nicht. Es hätte (mindestens) geplant gehört welche Ablaufrinne oder dergl. zum Einsatz kommen soll und danach hätte man sehen müssen, wie man mit dem HT-Rohr auskommt.
    Es gibt von einem großen deutschen Sanitärhersteller einen Ablauf für bodengleiche Duschen in der Wand, evtl. wäre das eine Lösung, wenn man das HT-Rohr noch entsprechend drehen/verlängern kann.
     
  3. #3 kaptainlu, 23.03.2015
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    Danke schonmal für deine Antwort.

    Der Bodenbelag inkl. Dämmung Estrich Etc beträgt aktuell 11cm. dann kommt nochmal eine Fliese von 1cm + Kleber hinzu.
    Das Rohr ist auf der Bodenplatte montiert. An dem Rohr ist ein L-Stück montiert nach nach oben weg zeigt. Dieses L-Stück ragt ca. 5cm über den Estrich raus. Soweit ich verstanden habe, kann man das L-Stück entfernen und ein anderes Rohr anschliessen. Nur selbst wenn ich das L-Stück entfernen lassen würde, müsste doch das Siphon immer noch niedriger sein als das Abflussrohr?! Ich meine so ein Siphon ist doch mal locker 5-8cm gross. Noch die Bodenplatte...

    Problem ist, Verkäufer sitzt in Frankfurt, und der GU in Karlsruhe. Ich darf nicht alleine auf die Baustelle und der GU (will) plant mit mir das bad nicht. Ich muss alles mit dem Architekten auf Papier planen. :(

    evtl. hilft das ja weiter: https://www.google.com/maps/views/view/101212000569232662068/gphoto/6121325486941535714?gl=de&heading=45&pitch=46&fovy=75
     
  4. #4 Pruefhammer, 23.03.2015
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    ich halte die Aufbauhöhe für zu niedrig für das Verziehen des Rohres, ausreichend Estrichüberdeckung und bodengleiche Dusche. Wie gesagt, Wandablauf mal prüfen, ich mach sowas nicht täglich, daher kann ich das nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es geht. Aber evtl. melden sich hier noch ein paar Profis.
     
  5. #5 Kater432, 23.03.2015
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    Ich würde dem erstmal eine übers Ohr ziehen, für das im Estrich liegende Abwasserrohr was mach vorne kommt.

    Installationsleitungen sind komplett in einer Ausgleichsschicht (Dämmung) zuverlegen. Darüber sollte eine durchgehende Lage Trittschall kommen. Darauf dann der Estrich.

    Hier bei dir liegt das Abwasserrohr (bedingt durch dumme Planung) IM Estrich. Das ist nicht korrekt. Super Schallbrücke. Was das schmale Stück Estrich da an der Wand macht, wird man später sehen. Das kann ja nur wegbrechen.

    So wurde ich das nicht akzeptieren. Da gab es wohl ein kleines Problem mit dem notwendigen Gefälle. Deswegen wurde es hinten hoher und liegt mitten im Estrich.
     
  6. #6 SirSydom, 23.03.2015
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    Du darfst nicht in dein Haus?? Wer verbietet dir das?
     
  7. Taipan

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    Der GU, der BT ist ... und mit dem er einen unausgwogenen Vertrag ohne Prüfung unterschrieben hat.

    Wenn da einer kommt, der Ahnung hat, muss sich der BT aber warm anziehen.
     
  8. #8 Pruefhammer, 23.03.2015
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    der Bauträger? Evtl. doch kein GU?
     
  9. #9 kaptainlu, 23.03.2015
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    Der Generalunternehmer verbietet mir den Zutritt. Angeblich haftet er Privat dafür wenn jemand unbefugtes zu schaden kommt. Habe auch angeboten eine Versicherung für mich abzuschliessen....geht angeblich nicht. mir werden schlichtweg Steine in den Weg gelegt.

    @Kater423
    Ich habe vor einen Baugutachter vom TÜV-Süd oder ggfs. einen unabhängigen Baugutachter einzuschalten. Glaubst du, dass das mit dem Rohr im Estrich ein Baumangel ist und dem Baugutachter auffallen wird? Ich meine, ist dies ein offensichtlicher gravierender Mangel?

    Danke!
     
  10. Taipan

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    Dann verbiete ihm doch solange, wie Du nicht auf die Baustelle sdarfst den Zutritt auf Dein Grundstück - ach nee lieber nicht ... zumindest nicht ohne Anwaltliche Hilfe ... aber androhen kannstest Ihm - Dur darfst auf die Baustelle um ihn zu kontrollieren oder er bleibt fern. Der muss doch nicht alle Tassen im Schrank haben. wenn es für dich gefährlich ist, was tut er da hinsichtlich Arbeitsschutz? Was sagt der SiGiKo? Der Kerl arbeitet auf deinem Grundstück für DICH und hat dort kein Hausrecht.


    Das Rohr ist definitiv ein Mangel. Vermutlich nicht der einzige. Schicke SOFORT eien unabhängigen Sachverstand auf die Baustelle, bevor noch mehr verbaut wird, was Du nicht korrigieren kannst.
     
  11. #11 Pruefhammer, 23.03.2015
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    ob mit oder ohne Eigentümer im Haus: es bleibt Baupfusch. Rohr im Estrich, kein ausreichendes Gefälle, bleibt halt nur die Frage was war beauftragt und / oder vereinbart!?
     
  12. Taipan

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    DAS ist hier ausnahmsweise egal - richtig wird auch nicht, wenn im Vertrag erwähnt ist.
     
  13. #13 kaptainlu, 23.03.2015
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    es handelt bei mir um ein reihenmittelhaus. insgesamt werden 7 Reihenhäuser gebaut.
    @Pruefhammer.

    Beauftragt wurde nichts. Lediglich die Estrichaussparung von der Architektin damit wir im Nachhinein eine bodenebene dusche einbauen können.
    ich bekomme geliefert und montiert: Badewanne, Waschbecken, bildet, und Toilette.
    ich füge mal ein Bild an, wie es im Endeffekt auszusehen hat. bild.jpg

    edit: falls diese information noch wichtig ist: es handelt sich hierbei um ein passivhaus.

    @Taipan: was ist die SiGiKo?
     
  14. Taipan

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    markiers mal und klicke unter dem Beitrag auf das mittlere Krümel - wahlweise auf das G.

    Nimm aber bitte: SiGeKo. ... Ist schon spät.

    Aber spätestens jetzt, weil nicht mehr mit anzusehen: HOL DIR UNABHÄNGIGEN SACHVERSTAND FÜR DEN REST DES BAUS. SOFORT!
     
  15. #15 kaptainlu, 23.03.2015
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    ok, danke Taipan.
    Was ist von Tüv-Baugutachtern zu halten? empfehlenswert vielleicht doch lieber einen "normalen" baugutachter?
    übrigens wurde mir kein SiGeKo vorgestellt....

    ich rufe morgen mal bei einem bausachverständigen an....
     
  16. Taipan

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    Kommt drauf an, was er Dir für wieviel bietet. Die Jungs vom Dampfmaschinenüberwachungsverein boten bisher immer weinig Lesitung für viel Geld an und kamen zu Zeiten, als nichts mehr zu sehen war.
     
  17. #17 kaptainlu, 23.03.2015
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    Glücklicherweise bin ich immer Sonntags auf die Baustelle gegangen und habe immer alles schön dokumentiert....
    Die wissen schon warum die einen den Zutritt verwehren....
     
  18. #18 stockstadt, 23.03.2015
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    Hallo,

    so klar kam das bisher nicht rüber ... ist das Grundstück in deinem Besitz??
    Baut der GU? 7 Reihenhäuser mit 7 verschiedenen Grundstücksbesitzern?? ... das wäre eher ungewöhnlich

    Wenn du Grundstückseigentümer bist, hast du Hausrecht.

    LG
     
  19. #19 kaptainlu, 23.03.2015
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    Also, es sind insgesamt 7 Reihenhäuser. Alle in einem "komplex" jeder hat sein Teilgtundstück. Der Verkäufer der Häuser sitzt in Frankfurt. Der GU in Karlsruhe und baut alle Häuser für den Verkäufer. Im Grundbuch stehen wir bis jetzt noch nicht. Einzugstermin ist der 15.05.15
     
  20. #20 stockstadt, 23.03.2015
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    Hallo,

    das ändert nichts am Pfusch und an den Ratschlägen unabhängigen Sachverstand zu beschäftigen ..... aber du hast einen Bauträgervertrag.
    Dann musst du dich mit allem vertragsrelevanten immer an deinen Vertragspartner wenden (genau darauf achten) .... wahrscheinlich hat "dein GU" nur den Status eines Sub.

    LG
     
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Bodengleiche Dusche hier möglich?

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