Definition "Bereich von planmäßig genutzten Bodenabläufen"

Diskutiere Definition "Bereich von planmäßig genutzten Bodenabläufen" im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Das Merkblatt 5 des Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten "Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau" sagt zu...

  1. #1 Skeptiker, 25.03.2015
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    Das Merkblatt 5 des Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten "Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau" sagt zu bestimmten Gipsbauplatten, diese seien Im Bereich von planmäßig genutzten Bodenabläufen nicht zulässig (z.B. barrierefreier Duschbereich)“. Der zuständige Verbandsreferent ist momentan telefonisch nicht erreichbar. Sind fachlich fundierte Definitionen für den "Bereich von planmäßig genutzten Bodenabläufen" bekannt / veröffentlicht? Konkret geht es darum, wie weit dieser Bereich bei barrierefreien bodengleichen Duschen zu fassen ist: Fläche mit Gefälleausbildung, zusätzlich ein Spritzbereich von XXX m, ... ?

    Schriftliche Anfrage an den Verband läuft parallel!
     
  2. #2 andreas2906, 25.03.2015
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    Mit Bereich ist doch der unmittelbare Bereich gemeint. Dein Zitat ist denke etwas aus dem Zusammenhang gerissen.

    Denn es steht auch drinne: "Zur Erstellung des Gefälles und Einbindung des Bodenablaufs existieren herstellerspezifische Systemlösungen auf Basis von z.B. zementgebundenen oder Hartschaum-Formteilen"

    Schließt jegliche Gipsplatte aus... Die wollen denke einfach nicht, das solch Platten als Fußboden-Unterkonstruktion verwendet werden?
    Wir leben ja schließlich in Deutschland, da brauchts für alles eine Regel & Norm.

    Quelle: http://www.gips.de/wp-content/uploads/downloads/2014/03/MB5_IGG_2014-02.pdf

    Edit: Seite 8 bestätigt meine Vermutung, nix Fussbodenaufbau damit.
     
  3. #3 andreas2906, 25.03.2015
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    Ergänzung mangelns anderen bekannten Nachweis. Ich würde für die Abgrenzung deines gesuchten Bereiches evtl. noch den Schutzbereich 1 & 2 aus DIN VDE 0100-701:2008-10 heranziehen...
     
  4. #4 Skeptiker, 25.03.2015
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    Danke, aber aus genau diesen Merkblatt hatte ich zitiert! Dass unter dem Duschkopf bestimmte Platten ausgeschlossen sind, ist bekannt und inhaltlich einleuchtend. Die konkrete Frage ist, wie schon geschrieben, wie weit diese Platten genau nicht zugelassen sind. Die Schutzbereiche der Elektrotechnik helfen hier meiner Meinung nach nicht weiter, zumal ja maßliche Definitionen des Bereichs A0 existieren, siehe das zitierte Merkblatt 5.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  5. #5 OLger MD, 25.03.2015
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    Ich pers. würde - unabhängig von Norm und Merkblatt - den "Bereich von planmäßig genutzten Bodenabläufen" so interpretieren, dass er alle an einen Ablauf anschließenden Gefälleflächen umfasst. Sprich die Fläche, die sich bei nicht eintretender Funktion des Ablaufes als Rückstaufläche ausbildet. Ebene Flächen im Anschluss an die Gefälleflächen liegen für mich außerhalb dieses Bereiches, das es keine planmäßige Nutzung ist, wenn dort Wasser 'drüberläuft oder steht.
    Als Vergleich könnte man statt der VDE- die DVWK/ATV-Regeln nehmen und mit Ableitflächen vergleichen.

    Gruß
    Holger
     
  6. #6 andreas2906, 25.03.2015
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    @Olger
    Deine Interpretation deckt sich mit der Aussage in dem Normblatt...
    So wird's dann wohl sein.

    PS: Wat hat denn ein Trogi gebaut, was jetzt kaputt is oder noch kaputt gehen wird?
     
  7. #7 Skeptiker, 26.03.2015
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    Dieser Meinung habe ich mich inzwischen auch angeschlossen. Interessanterweise tun sich der im konkreten Fall bei mir beteiligte Hersteller von Gipsfaserplatten bzw. sein zuständiger technischer Berater mit einer entsprechenden konkreten Aussage sehr schwer. Zu der Aussage von Holger gibt es keinen Widerspruch, aber auch keine Bestätigung. Es wird versucht, darzustellen, dass der Einsatz im unmittelbar angrenzenden gefällelosen Bereich "praktisch nie zu Schäden führt", aber eine schriftliche Garantie gibt es natürlich auch nicht.

    Gespannt bin ich auf die noch ausstehende Antwort des technischen Referenten des Herstellerverbandes (Herausgeber des hier bereits mehrfach zitierten Merkblattes 5). Eine präzise Aussage erwarte ich aber auch da nicht mehr. Der Text im Merkblatt scheint eine feststehende, juristisch abgeklopfte, Formulierung zu sein, von der niemals nicht abgewichen wird. Mehr Klarheit ist vielleicht verbandsintern nicht drin?

    Der Verarbeiter tauscht jetzt im direkt angrenzenden, aber gefällelos ausgebildeten Bereich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" aus - unter lückenhaftem und teilweise falschem Verweis auf die Anbieterunterlagen.
     
  8. #8 andreas2906, 27.03.2015
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    Nur mal für den Laien mit beschränkter Vorstellungskraft auf dem Gebiet - unter welchen Bedingungen baut man denn den Bodenaufbau aus solchen Platten? Ein Podest? Aber wer duscht auf einem Podest ( außer vielleicht Personen aus dem roten Laternen-Gewerbe ) ?
    Dachte immer Estrich und fertig.
     
  9. #9 Skeptiker, 27.03.2015
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    Zementestrich lässt sich bei Arbeiten im Bestand oft entweder wegen fehlender Tragfähigkeitsreserven oder unerwünschten Feuchtigkeitseintrags nicht realisieren. Es können auch noch etliche andere Gründe für Trockenestriche sprechen.


    mit skeptischen Grüßen!
     
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