Unklarheit bzgl. Bebauungsverordnung

Diskutiere Unklarheit bzgl. Bebauungsverordnung im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Forumsmitglieder, Ich hätte eine Frage bzgl. der Definition in der Bebauungsverordnung Kärnten Österreich. Hier ist der Text:...

  1. rakh

    rakh

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    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    Ich hätte eine Frage bzgl. der Definition in der Bebauungsverordnung Kärnten Österreich.
    Hier ist der Text: ....bei Errichtung von Gebäuden in Hanglage wird das über 50% aus dem umliegenden Gelände ragende Geschoss in die Geschosszahl eingerechnet.

    Es geht um die Errichtung einer Almhütte in steiler Hanglage. Man darf 1,5 geschossig mit maximaler Kniestockhöhe von 1,5 Meter bauen.
    Ich würde gerne, falls möglich den Keller < 50% herausragen lassen und obendrauf 1,5 geschossig bauen.

    Bezieht sich die Definition auf die vertikale o. horizontale Ebene oder auf das gesamte Kellergeschoss?

    Herzlichen Dank im voraus
    rakh
     
  2. rakh

    rakh

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    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    hat denn keiner von Euch nähere Informationen zu meiner Frage oder ist die Definition zu schwammig und kann in alle Richtungen ausgelegt werden?
    Herzlichen Dank im voraus
    rakh
     
  3. Taipan

    Taipan

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    Nach gesundem Menschenverstand würde ich hier die 50% auf den gesamten Keller beziehen. Da weder ich noch die meisten anderen hier sich in KuK-Bauregeln auskennen, wirst du leider keine zufriedenstellende Antwort bekommen. Dir wird der Weg zu einem örtlichen Architekten nicht erspart bleiben.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Das könnte vielleicht daran liegen, dass niemand hier sagen kann, was die Baubehörde in Kärnten darunter versteht. Man könnte bestenfalls spekulieren.

    Was Du mit horizonatl oder vertikal meinst, erschließt sich mir in diesem Zusammenhang nicht. Bei der GFZ werden zumindest die Räume die über die 50% hinausgehen, und entsprechend nutzbar sind, hinzugerechnet. es wäre also denkbar, dass bei der Geschoßanzahl ähnlich verfahren wird. Dann wären 1,5 Geschoß darüber nicht mehr möglich.

    Aber warum nicht das lokale Bauamt fragen? Oder den Architekten der das plant? Der müsste doch mit den lokalen Anforderungen vertraut sein.
     
  5. rakh

    rakh

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    Herzlichen Dank für die Antworten,
    habe es mit dem Bauamt vor Ort geklärt und es bestätigt sich die These von Taipan "Nach gesundem Menschenverstand würde ich hier die 50% auf den gesamten Keller beziehen."

    LG rakh
     
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