Frage zur Berechnung der Vollgeschossigkeit

Diskutiere Frage zur Berechnung der Vollgeschossigkeit im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag Forum, ich habe eine Frage zur Auslegung der Vollgeschossigkeit, da unser Architekt und das Bauamt eine unterschiedliche Auffassung...

  1. #1 laguardia, 31.03.2015
    laguardia

    laguardia

    Dabei seit:
    21.10.2014
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Stuttgart
    Guten Tag Forum,

    ich habe eine Frage zur Auslegung der Vollgeschossigkeit, da unser Architekt und das Bauamt eine unterschiedliche Auffassung zur Berechnung haben:

    Es wird in Hessen gebaut und dort darf das Geschoss im Mittel höchstens 1,40m über der Geländeoberfläche herausragen, damit es nicht als Vollgeschoss gilt. Der Architekt berechnet nun die 1,40m anhand des natürlichen/ursprünglichen Geländeverlaufes ohne Abgrabungen. Es handelt sich um ein Hanggrundstück und durch die zusätzlichen Abgrabungen soll mehr Licht in das untere Geschoss kommen.
    Das Bauamt jedoch nimmt den entgütigen Geländeverlauf zur Berechnung und sagt nun, dass es sich um ein Vollgeschoss handelt, da es am Ende über die 1,40m herausragt. Ich kann die Argumentation des Bauamtes nachvollziehen, da sonst ja jeder nachträglich soviel abgraben könnte, wie er möchte.

    Das Bild soll es nochmal illustrieren: Bild1.jpg

    Danke schon mal zu eurer Meinung :bounce:

    Lagu
     
  2. #2 Andybaut, 02.04.2015
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo Laguardia,

    das Bauamt hat dir die richtige Antwort gegeben.

    In einem Bauantrag werden üblicherweise sowohl das Bestandsgelände, als auch der neue Geländeverlauf eingezeichnet.
    Dies dient dem Vermesser (dem Ersteller des Lageplans) als Grundlage zur Bemessung der Geschossigkeit.
    Die Geschossigkeit wird dann in den Unterlagen des Vermesser ( dem schriftlichen Teil des Lageplans) vermerkt.
    Insofern steht in deinen schriftlichen Unterlagen des Vermessers schon ein Vollgeschoss.

    Was der Architekt berechnet hat ist hier unerheblich.
    Wieso er aber darauf kommt die Geschossigkeit auf Grundlage des alten Geländes zu bemessen
    ist mir Schleierhaft.
    Wichtig ist was in den Bauunterlagen steht.

    Oftmals wird daher auch an den Gebäudeecken das Gelände höher gezogen, da dies die Punkte sind, die der Vermesser für seine Berechnungen heranzieht.
    Bsp.: Zwei Ecken sind 1m tiefer wie Gelände und zwei sind 1.80m höher wie das Gelände. Macht 1+1+1.8+1.8=5.6 / 4 = 1.4. Das Geschoss wäre also gerade so noch kein Vollgeschoss.
    Wenn dir nun die 1,80 zu hoch angefüllt sind. Kannst du zwischen den beiden Eckpunkten wieder "moderat" abgraben.
    Das wird normalerweise toleriert.
     
Thema: Frage zur Berechnung der Vollgeschossigkeit
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. berechnung zur vollgeschossigkeit

    ,
  2. berechnung der vollgeschossigkeit im kg

    ,
  3. Berechnunng der Vollgeschossigkeit

    ,
  4. berechnung vollgeschossigkeit kg
Die Seite wird geladen...

Frage zur Berechnung der Vollgeschossigkeit - Ähnliche Themen

  1. Frage zur Berechnung der Abstandsflächen und Vorbaurolladen

    Frage zur Berechnung der Abstandsflächen und Vorbaurolladen: Hallo, ich habe mal eine Frage zur Ermittlung des Abstands eines Neubaus. Grundsätzlich gilt ja glaub ich je nach Bundesland Höhe x 0,4 jedoch...
  2. Effizienzhaus 55 mit T7 und Gastherme Fragen zur Berechnung

    Effizienzhaus 55 mit T7 und Gastherme Fragen zur Berechnung: Wir haben gestern von unserem Sachverständigen die Berechnung zur Energieeffizienz für unser EFH das wir dieses Jahr bauen wollen bekommen. Mit...
  3. Frage zum Kredit berechnung

    Frage zum Kredit berechnung: Hallo ich habe mich entschlossen eine Wohnung zu Kaufen als Kapitalanlage. Ich war auch bei der Bank, die mir ein Angebot erstellt hat. Jedoch...
  4. Fragen zu Honorar,Leistungsphasen und Kostenschätzung/berechnung

    Fragen zu Honorar,Leistungsphasen und Kostenschätzung/berechnung: Hallo zusammen, Hab nun vom Architekt meine erste Honorarrechnung bekommen und bin im großen und ganzen auch zufrieden! Es stellen sich mir...
  5. Berechnung...fräge?

    Berechnung...fräge?: hallo ich habe vor in unseren einfamilienhaus eine heizung einzubauen.es soll schon was gutes sein und vorallen dingen eine brennwerttherme von...