Dachdämmung Enev 2014

Diskutiere Dachdämmung Enev 2014 im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo liebe Experten, ich habe eine Frage zur Dämmpflicht. Wir sind 2010 in unser Reihenhaus eingezogen, das Dach (beheiztes Dachgeschoss) haben...

  1. Onsom

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    Hallo liebe Experten,

    ich habe eine Frage zur Dämmpflicht. Wir sind 2010 in unser Reihenhaus eingezogen, das Dach (beheiztes Dachgeschoss) haben wir noch nicht Dämmen lassen. Es ist aber eine Dachdämmung vorhanden (12 cm Mineralwolle, BJ 1981). In einem Gutachten von 2010 wird der U-Wert mit 0,4 angegeben was natürlich nicht der Stand der Enev 2014 ist. Muss ich mein Dach tatsächlich zwangsweise Dämmen oder übersehe ich hier etwas?

    Vielen Dank und Grüße Onsom
     
  2. Onsom

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    Ps: Ich glaube verstanden zu haben, dass die Vorschrift wohl in DIN 4108-2 steht. Bin bei meiner Recherche an dieser Stelle aber leider nicht weiergekommen...
     
  3. #3 Kalle88, 01.04.2015
    Kalle88

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    Nein musst du nicht!
     
  4. R.B.

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    Wie hoch sind die Sparren? Wurde mit den 12cm die Sparrenhöhe komplett ausgereizt?
    Nach EnEV wäre das Dach auf einen U-Wert von 0,24W/m2K zu dämmen. Dazu könnte man 60mm Dämmung in WLG032 unter die Sparren setzen. Das müsste gerade so ausreichen.

    Ansonsten bestünde noch die Möglichkeit, dass man mit der Unwirtschaftlichkeit dieser Maßnahme argumentiert, da ja bereits auf einen U-Wert von 0,4W/m2K gedämmt ist. Diese Argumentation müsste man aber mit Fakten/Zahlen belegen.
     
  5. R.B.

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    Habe ich da was übersehen?
     
  6. #6 Kalle88, 01.04.2015
    Kalle88

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    Welche rechtliche Konsequenz soll der Gesetzgeber denn aufstellen, dass der TS zum Aufrüsten verpflichtet ist? Er schreibt beheiztes Dachgeschoss. Ergo muss ein Dachausbau vorliegen, damit eine fertigestellte Innenverkleidung. Dämmung im Gefache ist ebenfalls vorhanden. Warum sollte er von Gesetzeswegen gezwungen sein vorhandene Innenverkleidung abzureißen und bessere Dämmung zu verbauen? Der TS schrieb ja nichts davon, dass er irgendeine Maßnahme in Erwägung zieht. Sondern ob er verpflichtet ist sein Dach auf EnEv 2014 Standard anzuheben. Dem ist nicht so, sonst müsste das für Geschossdecken ebenso zählen. Ich meine, es wäre schön, der Dachdecker hätte damit Aufträge bis Anno X gesetzlich zugesichert :D
     
  7. R.B.

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    Jaein, in der EnEV 2014 wurde das anders formuliert als in der 2009. Nun steht dort nicht mehr "ungedämmt" sondern "Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2.

    Der sollte aber bei 12cm Dämmstärke und U-Wert von 0,4W/m2K erfüllt sein. In der 4108-2 steht irgendwas von um die 1W/m2K wenn ich mich richtig erinnere. Da liegt sein Aufbau im grünen Bereich.

    Sorry wenn ich mit meinen obigen Beiträgen für Verwirrung gesorgt habe. Ich war da in Gedanken auf einer ganz anderen Baustelle
     
  8. #8 Alfons Fischer, 02.04.2015
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    Moment, R.B.: der TE will ja m.E. nicht ohnehin an das Dach ran, sondern ist zufrieden mit der Situation, wie sie ist. Er fragt (so wie ich es verstehe), ob er jedes Dach, das nicht einen gewissen Wärmeschutz einhält, nach EnEV nachrüsten muss. Auch wenn keine Arbeiten geplant sind.

    Die Anforderungen zur Dämmung stehen in §9 EnEV, welche hier i.V.m. Anlage 3 gelten.
    mit DIN 4108-2 hat das hier nichts zu tun, diese taucht nur in Verbindung mit Nachrüstverpflichtungen auf, welche hier aber nicht gemeint sind.

    klare Aussage: nein, muss er nicht, so lange keine Änderungen am Dach vorgenommen werden sollen. Selbst wenn das Schrägdach komplett ungedämmt wäre und dieses Schrägdach der direkte Abschluss des beheizten Raums ist, müsste er nicht nachrüsten, wenn nicht ohnehin Arbeiten am Dach geplant sind.
    Nachrüsten müsste er nur, wenn es sich beim Raumabschluss um eine "oberste Geschoßdecke", also eine Decke über einen unbeheizten, nicht ausgebauten Dachraum handelt und wenn der Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird.

    Dämmen muss man aber, wenn Arbeiten in der Art geplant sind, dass z.B. die innere Verkleidung oder wenn die Dacheindeckung erneuert wird. Dann greift §9 EnEV.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Bist Du Dir sicher?

    d.h. beheizte Räume unter einem ungedämmten Dach lösen keine Nachrüstpflicht aus, beheizte Räume unter einer ungedämmten oberen Geschoßdecke jedoch schon?

    Muss ich noch mal nachlesen, ich hatte das bisher anders interpretiert. Da ergeben sich ja ganz neue Möglichkeiten, einfach einen el. HK für 20,- € unter´s Dach stellen, schon ist das Thema Nachrüstpflicht erledigt. :)
     
  10. #10 Kalle88, 02.04.2015
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    @ Alfons: Handlungsbedarf besteht in soweit nicht wenn die Traglattung bestehen bleibt. Der Tausch der Eindeckung löst keine Nachrüstpflicht aus. Oder hat sich das in der 2014 geändert und Ich fehlinformiert?
     
  11. R.B.

    R.B.

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    @Kalle

    ist in Anlage 3 sehr gut formuliert (zumindest in meinen Augen). Dort steht unter 4.

    Weiterhin

    Ich lese das so, dass keine Dämmung bzw. Verstärkung der Dämmung erforderlich ist, wenn nur die Dacheindeckung erneuert wird.
     
  12. #12 Alfons Fischer, 02.04.2015
    Alfons Fischer

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    das mit der Dacheindeckung meinte ich schon so, wie oben richtig ergänzt. Also inkl. Lattung.

    ja, ist schon so. Belege:
    Änderung von Gebäuden:
    Nachrüstung bei Gebäuden:

    und dazu:
    zitiere ich auch die EnEV, hier §2:
    da im Falle des E-Heizers sich die bestimmungsgemäße Nutzung nicht ändert (reiner Abstellraum), würde ich so nicht ohne weiteres einen "beheizten Raum" im Sinne der EnEV sehen ;)
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Dann stelle ich halt noch einen Sessel unter´s Dach. :D
    (Lesezimmer)

    und bevor jetzt einer kommt wegen Nutzungsänderung, Bauordnung usw.
    Ironie
     
  14. Onsom

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    Vielen Dank für die Antworten. :bierchen:
     
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