Navch der LP5 zusammenarbeit abbrechen

Diskutiere Navch der LP5 zusammenarbeit abbrechen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo @all, ich bin mit dem Architekt höchst unzufrieden. Und möchte die zusammenarbeit sofort beenden. Bevor hier die Frage aufkommt...

  1. jueser

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    Hallo @all,

    ich bin mit dem Architekt höchst unzufrieden. Und möchte die zusammenarbeit sofort beenden.

    Bevor hier die Frage aufkommt "warum?":
    Ich habe Kredit aufgenommen im Oktober. Architekt versprach bis Februar die LP5 und 6 vollständig abgearbeitet zu haben. Heute sagt er mir dass wenn er nichts anderes machen würde, würde die Arbeit noch 2! Monate in Ansprch nehmen.


    Was muss ich dabei beachten?
    Kann ich die Pläne verwende die bislang gemacht wurden?
    Kann ich die Pläne verändern, habe ich das Recht dazu? (aus Kostengründen muss z.B. das Fundament und fenster verändert werden.)

    Welche rechtliche Folgen habe ich zu beachten?
     
  2. #2 Bauliesl, 02.04.2015
    Bauliesl

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    Habt Ihr einen schriftlichen Vertrag? Wenn ja was steht drin?
    Wurden Termine schriftlich vereinbart?
    Hast Du schriftlich die Leistungserbringung eingefordert?
    Liegt die Baugenehmigung vor?
     
  3. #3 Gast036816, 02.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    natürlich kannst du frei kündigen, dann steht dem architekten das volle beauftragte honorar abzüglich ersparter aufwendungen - 2 bleistifte, 135 blatt papier und eine tankfüllung diesel/benzin - zu.

    wenn du unbedingt kündigen willst und ihm aber das volle honorar nicht überweisen möchtest, dann solltest du nur mit einem anwalt weiter machen und die kündigung sauber vorbereiten.

    wenn du ihm die erbrachten leistungsphasen vergütest, dann kannst du die pläne verwenden. macht jedoch ein anderer kollege weiter, muss dieser die pläne noch einmal komplett neu erstellen - so die aussage des justitiars unser architektenkammer. der fängt wieder auf einem weissen blatt papier an, um die planung zu verändern. baust du so wie archi 01 geplant hat, kannst du die pläne verwenden.
     
  4. jueser

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    Ja, LP 1-4, LP-5, LP 6-7 Sind unterzeichent. Alles Standard nach HOAI
    Ja es gibt ein Balkendiagramm das besagt dass alle beauftragten LP's zum 15.02.2015 Abgeschlossen sind.
    Nein noh nicht.
    Ja seit Oktober 2014
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Nun, wenn Du ihn sowieso kündigen = loswerden willst, dann fordere ihn doch mal auf, Dir ehrlich zu sagen, warum er solche Termine raushängt.
    Nur musst Du für Dich in der Lage sein, Deinen Geist für Kritik zu öffnen und nicht wie im anderen Strang hier unbelehbar zu sein!

    Ich tippe nämlich, dass da irgendwas zwischen Euch im Argen liegt. Der Kollege wird ja nicht aus reiner Blödelei da einen Termin für LP 5 + 6 eingesetzt haben.
    Also muss irgendwas passiert sein, dass es ihm schwer macht, diesen zu halten und sich für Dein BV zu engagieren. Denn 2 Monate für ein EFH für LP 5 und 6, wenn man sich nur auf das eine Vorhaben konzentrieren würde, ist schon verdammt viel.

    Also gehe ich davon aus, das dem Kollegen der Bock ausgetrieben wurde.

    Was wiederum meist am Verhalten des Auftraggebers liegt, das zu Recht oder auch mißverständlich die massive Unlust bis hin zur Arbeitsblockade auslöst.
    Vielleicht habt Ihr ja eine Chance, die Sache sauber zu lösen, wenn die Probleme klar auf den Tisch kommen.

    Aber wie gesagt: DU musst auch kritikfähig sein und nicht nur Fehler bei den anderen suchen!
     
  6. #6 stockstadt, 06.04.2015
    stockstadt

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    Oh .. heißt das dann im Umkehrschluss dass der Auftraggeber den Architekten bespaßen muss, damit die Termine eingehalten werden und er Lust zum Arbeiten hat :mega_lol:


    Aber im Ernst .. ich gehe auch davon aus, dass sich die Beiden nur noch wenig zu sagen haben.
    Deswegen muss der AN aber noch lange nicht "terminuntreu" werden (sollte das Geschilderte auch so sein)

    Da fehlt es an Kommunikation ... wenn ich als AN die Termin nicht halten kann, muss ich darüber reden ... als AG hätte ich den Architekten aber auch schon unter Verzug gesetzt. das macht die Trennung einfacher

    LG
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ersteres wird hier mit sicherheit nicht beurteilt werden können,
    nicht mal, falls sich der böse architekt zu wort melden würde;
    zweiteres wird der durchschnittsbauherr, der den architekten
    für seinen (!) sachwalter hält, mit sicherheit nicht ohne weiteres,
    emotional und prozedural, auf die reihe bringen.
     
  8. jueser

    jueser

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    @Ralf Dühlmeyer: ich versuche hier keine Weisheiten zu predigen. Genausowenig schreibe ich mir eine Kretikverschloßenheit zu.

    Mein Architekt ist 30J. was nicht heisst dass der absolut schlecht ist.
    Er Modelt neben bei (wie es sich später herausgestellt hat) was nicht heissen darf er macht seine Arbeit nicht.
    Er verkauft auch noch Schuhe im Internet (sein neues Hobby seit paar Wochen) was nicht heissen darf dass er seine Arbeit nicht macht.

    Aber: Er hat mir den Baubeginn zum 15.02.2015 zugesagt. Als ich ende Januar festgestellt habe dass ich noch keine Fachbeteidigten am Boot habe, die Pläne nicht ein mal zu 50% fertig sind und der selbst seit 3 Wochen im Urlaub ist -also das ging unter die Haut. Dem zur Folge pebnedriere ich den mit allen Fragen die ich geklärt habe: nun sagt der mir der kann so nicht arbeiten.

    Ja ich habe ein Fehler gemacht: ich habe den Architekten beauftragt und habe mich auf ihn verlassen. Nun ist er dabei mich und meine Familie an die Existenzgrenze zu bringen.

    Das alles ist aber nur nebensächlich, schreibe das nur weil hier die Leute versuchen zu erfahren was da vorgefallen ist.

    Meine Frage ist: wie komme ich aus der Nummer nun einiger massen troken raus?
     
  9. #9 ManfredH, 07.04.2015
    ManfredH

    ManfredH Gast

    ... und er nennt sich "Architekt", was nicht heissen muss, dass er auch wirklich einer ist (also mit abgeschlossenem Studium und eingetragen in die Architektenliste der Kammer)

    Ohne ihm was böses unterstellen zu wollen - aber eine Nachfrage/Überprüfung wäre nach dieser Schilderung der Sachlage m.E. durch aus angebracht, sofern nicht schon geschehen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 07.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Nun - manchmal hilft es zur Beurteilung, gleich alle Karten auf den Tisch zu legen. Wenn da einer auf drei Hochzeiten gleichzeitig zu tanzen versucht, werden Aussagen wie 2 Monate für die Bearbeitung in ein ganz anderes Licht gerückt.

    Dann - wie Manfred H schon gesagt hat, bei einer so verilen Person mal prüfen, ob das wirklich ein Architekt ist. So nennen darf sich nur, wer in die Kammerliste einer AK eingetragen ist!

    Und dann für die Kündigung einen Anwalt für Baurecht ins Boot holen. Rechtssicher geht das mit drei Tipps aus dem Forum mal ganz sicher nicht!!
    Wie gesagt, es geht, gerade, wenn sich solche "Nebentätigkeiten" nachweisen lassen. Aber eben nicht mit einem Schreiben und nicht ohne fachanwaltliche Hilfe.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 07.04.2015
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    Du hast das Recht zur freien Kündigung des Architektenvertrags, allerdings ist das nicht ratsam, da du dann nach § 649 BGB auch die bislang noch nicht erbrachten LP 5-7 (unter Abzug der ersparten Aufwendungen) bezahlen musst. Du solltest also eine Situation schaffen, die dich zur außerordentlichen Kündigung „aus wichtigem Grund“ berechtigt.

    Dazu muss er in Verzug gesetzt werden. Such dir einen Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht in der Nähe deines Wohnortes. Der soll ermitteln, welche Arbeiten ggf. noch aus vergangenen Leistungsphasen fehlen und dir dann ein Schreiben entwerfen, in dem du den Archi per Einwurfeinschreiben für etwaig fehlende Leistungsteile aus vergangenen Leistungsphasen mit relativ kurzen Fristen und bezüglich der Leistungen aus der nun anstehenden LP 5 mit etwas längeren Fristen zur Erbringung der Arbeiten aufforderst. Dann nach Fristablauf Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung und nach Ablauf der Nachfrist die außerordentlichen Kündigung „aus wichtigem Grund“, falls nicht geliefert wird.

    Er sollte auch vorsorglich fristsetzend aufgefordert werden, nachzuweisen, dass er bereits ab dem Zeitpunkt des Beginns seiner Arbeiten ausreichend haftpflichtversichert war.
    Falls er sich als Architekt ausgibt, ohne eingetragen zu sein oder falls er tatsächlich keine Versicherung hat (das sagt dir u.U. auch die Architektenkammer), erübrigt sich das obige, da du dann auch ohne diese Fristsetzungen aus wichtigem Grund kündigen kannst.

    Falls das Vertragsverhältnis vorzeitig endet, darfst du in der Regel diejenigen Pläne weiter verwenden, die aus Leistungsphasen stammen, für die du bezahlt hast. Ausnahmen hiervon gibt es nur bei besonderen Konstellationen, in welchen der Archi ein besonders hochwertig urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat.
     
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