Bg Bau Helfer

Diskutiere Bg Bau Helfer im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo und Frohe Ostern an alle, wir lassen ein Haus bauen, jedoch einen Teil des Innenausbaus übernehmen wir selber bzw. bekommen Hilfe von...

  1. #1 Templerin88, 06.04.2015
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    Hallo und Frohe Ostern an alle,

    wir lassen ein Haus bauen, jedoch einen Teil des Innenausbaus übernehmen wir selber bzw. bekommen Hilfe von Freunden und bekannten. Wir haben schon vor Wochen die Helfer Liste mit den ungefähren Stundenanzahl angegeben. Nun hat uns am Samstag der Onkel meines Mannes ein paar Stunden geholfen, der nicht auf der Ursprünglichen Liste stand. Muss ich dass bei der Bg Bau nochmal angeben, oder langt dies, wenn er im Bautagebuch steht? Bekommt man eigentlich von der BG Bau nochmal Rückmeldung, weil wir haben bis heute nichts mehr von denen gehört, ich weiß aber auch nicht mehr, welches Datum wir genau angegeben haben, ab wann wir mit den Eigenbauarbeiten beginnen.

    Liebe Grüße und danke für eure Antwort
     
  2. R.B.

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    Kommt darauf an, was der Onkel Deines Mannes geholfen hat.

    Arbeitstunden zusammenrechnen kannst Du auch am Ende, also Bautagebuch ordentlich führen, am Ende zusammenrechnen, fertig.
     
  3. #3 Templerin88, 07.04.2015
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    Er hat beim Verpsachteln derRigipsplatten geholfen. Das machen wir in Eigeninitative.
     
  4. #4 producer72, 09.04.2015
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    Vorsicht mit der BG Bau! Solange du noch voll im "Abrechnungsmodus" bist (also noch keine Verjährung etc) TUN die immer sehr handzahm "ist ok, so reicht uns das"...später dann verlangen sie VON DIR (per Beweislastumkehr) dass du nachweist was du NICHT gemacht hast (wie geht das?). Also alles notieren und am besten Quartalsweise einreichen-nicht erst am Schluss! Ich hatte mit der BG einen 4 Jahre andauernden Kampf -bis vors Landessozialgericht- und habe viel Geld gelassen, der Verein ist...ich sags lieber nicht! Wofür sie da sind steht außer Frage (also auf solche Bemerkungen kann ich verzichten), aber: private Bauherren mit Eigenleistungen schröpfen die wo sie nur können, glaub mir! Hast du nicht alles lückenlos und plausibel nachvollziehbar (aus deren Sicht) wirst du (viel) mehr bezahlen als je Leute bei dir gearbeitet haben (entsprechend die kalkulierten Versicherungszahlungen). Vorsicht Vorsicht Vorsicht ist der beste Rat den ich dir geben kann!
     
  5. #5 Templerin88, 09.04.2015
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    Okay, dass hört sich ja ganz Klasse an. Wir brauchen unsere Helfer eigentlich nur für Kleinigkeiten bzw. Handlangerarbeiten. Aber wie soll man Bitte beweisen, was man selber gemacht ha?!Ich meine ich schreib alles auf, auch was wir gemacht haben, aber dass kann man ja immer ändern. Papier ist geduldig, wie es so schön heißt.
     
  6. #6 producer72, 09.04.2015
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    ich will damit nur sagen: schreib auf, schicke es innerhalb eines Quartals (ohne Aufforderung) dorthin. Meine Erfahrungen sind: sie sind immer sooo nett am Telefon "das ist aaaaalles kein Problem, machen sie das später oder in der Endabrechnung..." usw., am Ende kommt die Abrechnung, wenn Du Pech hast eine Schätzung, da wieder rauszukommen ist fast unmöglich...ich sage mittlerweile: Hüte dich vor'm Finanzamt und vor der Bau BG. Nimms also nicht auf die leichte Schulter, zeig Eigeninitiative und solange das, was du schickst halbwegs plausibel ist, wirst du auch gut durchkommen. Wenn nicht, drehen die den Spieß um und DU darfst beweisen-und das wird wirklich schwierig---ich hatte zumindest keinen Notar auf meiner Baustelle der MEINE Anwesenheiten und Arbeiten bestätigt hat:hammer: Haben wohl die Wenigsten.

    Ich habe nach 2 Jahren sogar um die Abschlussrechnung gebeten-in Form einer Fertigmeldung...da wollten die immer noch nicht "haben Sie nicht noch Außenanlagen zu machen? -JA- Dann warten wir noch..." ok, haben wir gewartet-das Ende vom Lied (im Nachhinein aus den Akteneinsichten weiß ich dass die Verjährung eintrat und sie nun langsam abrechnen MUSSTEN): eine Schätzung i.H.v. 4.500 Euro! Meine errechneten Eigenleistungen bzgl. Std./Versicherungssatz für die Helfer lagen so bei 800 Euro (wirklich real). Ich hatte mich allerdings auch auf die Aussagen verlassen und eine Abschlussmeldung gemacht, keine Quartalseinreichungen.

    Nach Beschwerden, Sozialgericht, Landessozialgericht, Anwalt usw, und etwa 4 Jahren Schreiborgien u Stress-gab es beim Landessozialgericht einen Vergleich der so ziemlich bei 3000 Euro lag-aber wir waren froh diesen Stress endlich los zu sein! Und darauf spekulieren die auch: du bist so fertig und willst das nur noch los sein, die haben Zeit die Herren Beamten! (Den Papierterror wünsche ich keinem, zumal das auch anders als bei Privatunternehmen läuft: da steht sofort und auch immer wieder mal das Hauptzollamt mit Vollstreckungsabsichten vor der Tür weil es nicht durch Widerruf gehemmt ist, du aber der Meinung das es aufgeschoben ist) Teuer erkaufte Ruhe! Über 2000 Euro für etwas was nie passiert war, für nix und wieder nix, für Null Leistung. Staatlich legitmierte Kriminalität-bist du erstmal in der Beweislastumkehr, für die ist dann NICHTS plausibel, 13 Std am Tag arbeiten (also 8 Std Büro und 5 Bau)-unmöglich...in der Praxis normal (bei mir), für die und auch Richter: unmöglich! Aber 80jährige Politiker können natürlich einen 17Std Abeitstag vertragen, ganz normal...schon klar. Ich war damals 30. Und das war sogar nur ne Hochrechnung, da waren Urlaube mit drin verrechnet etc. Plausibel und machbar war das alles-aber das interessiert dann niemanden mehr und der Richter sagt (nach soviel Jahren Wartezeit) "also wissen Sie, das ist nicht mein Fachgebiet und ich kann das nicht beurteilen, hatte auch nur eben kurz vor der Sitzung Zeit das zu überfliegen"---ganz ehrlich: Du baust/hast ein Haus, also hast du auch Geld-zahle (gelebte Praxis, als Hauseigentümer gehörst du zu den Vermögenden)...SO siehts da aus-lass es nicht dahin kommen:bef1021: so, ich merk gerad, dass ich die alten Zeiten gerad wieder emotional durchlebe-aufregen kann ich mich darüber immer noch...aber puuh, ein Glück vorbei. Leider mit viel Lehrgeld

    Und ich kenne einige solcher Fälle-die Bau BG hats faustdick, fall nicht auf die netten Telefonate herein, gib Ihnen immer (Papier)futter und ich drück die Daumen, dass du nur das bezahlen musst was auch wirklich passiert ist.

    Viel Glück!
     
  7. #7 Templerin88, 09.04.2015
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    Das tut mir echt leid für dich. Ich muss doch aber nur zahlen, für dass wo wir Hilfe von Freunden und Bekannten bekommen. Dass was wir machen, dafür muss man eigentlich nichts zahlen, oder hab ich das falsch verstanden. 4000€ ist mal ein Batzen Geld, den wir nicht mehr haben. So viel Hilfe benötigen wir auch nicht. Mein Mann ist Fliesenleger dass macht er also selber. Ich werde in der Zeit streichen. Bin daheim da ich ein Beschäftigungsverbot habe.
    Du hast mir jetzt echt ein bisschen Angst gemacht, ich werd einfach alles genau dokumentieren. Aber mal zur Außenanlage, die werden wir in den nächsten Jahren machen. Haben ein recht großes Grundstück und wann wir da mal fertig sind, steht auf einem anderen Blatt. Mein Gott, ich sehe schon wieder Probleme...
     
  8. #8 producer72, 10.04.2015
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    mach dich nicht fertig! deshalb schrieb ich ja: gib denen immer Futter (schriftlich), melde auch 6 std Hilfe vom Cousin zB, schick's hin, egal. Kündige niemals an, wieviel Helfer du für dieses u jenes kommende Gewerk geplant hast (die Helfer kommen ggf gar nicht, die Bau BG hat's aber im System). Du weißt nicht wer hilft. PUNKT: und dann schickst du ihnen die Stunden/Helfer nachdem es abgearbeitet wurde-unaufgefordert. So können sie dir nie kommen mit "Meldepflichtsverletzung" (zB). Das habe ich dann leider auch erst viel später mitbekommen und deshalb warne ich ja auch! Mit denen zu telefonieren nach dem Motto "kein Problem" und dann später (schriftlich) die Meldepflicht verletzt zu haben ist echt tödlich. Und genau darauf legen die es an, Kuschelkurs und am Ende durchgreifen-nur, dass du dann in der Beweispflicht bist, nicht mehr die.

    Vorbeugen kannst du also mit Transparenz (liefern, schriftlich, am besten per Fax oder Einschreiben, nicht dass irgendwas nicht angekommen wäre)-und dann kann- denke ich- auch nichts passieren-dann müssen DIE DIR nämlich nachweisen, dass da was nicht stimmt-und das geht nur wenn sie a.) auf deiner Baustelle auftauchen und anderes feststellen oder b.) etwas völlig unglaubwürdig (nicht plausibel) ist (also übertriebenes Beispiel: mein Mann hat den ganzen Rohbau eines 180qm Hauses in 2 Wochen allein gemacht, das glaubt dir natürlich niemand, nicht mal ich). Also rechne realistisch, melde unaufgefordert und es wird nichts passieren

    ich bin jetzt auch schlauer und versuche es nur weiterzugeben-also keine Angst, wird schon nichts passieren wenn du dich halbwegs dran hälst.

    Aber du hast Recht: ja, du musst nur für die Leute zahlen (Stundensatz, Gefahrenklasse mal 2 usw) die geholfen haben (theoretisch), das ist richtig-nur wenn sie dir nicht glauben und meinen "wir schätzen, dass etwa 1000 Std von Helfern erledigt worden sind", dann hast du ein Problem-und ich wollte dir nur sagen, wie du dieses Problem möglichst gar nicht erst aufkommen lässt

    Es interessiert die BG auch nicht, ob dein Mann Handwerker ist, maximal wird er dann bei Fliesenarbeiten mit dem Normalsatz berechnet, bei allem anderen genauso wie jeder andere Laie! Das hat Masche-damit holen die wirklich viel Kohle rein. Hab keine Angst, sei einfach offensiv und dann klappt das auch-so wird es nie zu einer Schätzung kommen (fast unmöglich)...und dann zahlst du auch nur das, was wirklich angefallen ist, lass dich nicht einlullen

    Sieh keine Probleme, bauen macht Spaß:) und du hast doch nun schon gute Tipps aus erster Hand, ich wünschte ich hätte die damals gehabt:winken
    Ärmel hoch, in die Hände gespuckt und sagen "Bau BG-ihr habt alles, hier findet ihr gar nichts"
     
  9. #9 producer72, 10.04.2015
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    PS: für Dich und deinen Mann brauchst du natürlich nichts bezahlen (versichert KraftGesetzes), klaro...aber früher brauchtest du auch für 1.Grad Verwandte (Vater etc) nichts bezahlen-ist schon ewig her, heute zahlst du für alle (dran denken), außer die Bauherren (i.d.R. werden das nur ihr 2 sein). Aber immer aufpassen: so gut dein Männe-Handwerker auch sein mag, er kann nicht alles in gewissen Zeiten erledigen (kann er vielleicht praktisch schon-aber ob die BG das auch glaubt???) , schon gar nicht neben seinem VerdienJob nebenher:think Lieber weniger, weniger ist mehr-ich fands auch scheiße: hab mich geschunden und war jede Minute (nach FA und WE und Urlaub) auf der Baustelle um mir dann sagen zu lassen "das kann man nicht, das hält man nicht durch", das ist zu der verlorenen Kohle noch so eine deprimierende Erfahrung, dass dir deine Arbeit (real) nicht mal geglaubt wird (und dir gleichzeitig eigentlich Lügen und Betrug unterstellt wird). Übertreibts also nicht, das mag keine BG und auch kein Gericht, die wollen alles geschmeidig, so nach dem Motto "in den 30 Tage Urlaub waren wir 10 Tage auf dem Bau und 20 Tage auf Teneriffa"-DAS ist glaubwürdig (kein Spaß)!! In der Praxis macht das kein Mensch wenn er ein Haus baut, nichtmal Leute die komplett durch Unternehmer bauen lassen weil sie "kontrollieren" wollen und weil das Geld auch gar nicht da ist. Aber laut Vorstellung von Gerichten und BG kann kein Mensch 2 Jahre ohne Urlaub (kein Witz)-dabei habe ich zu damaligen Zeiten selbst in 5 Jahren keinen Tag echten Urlaub gemacht-Theorie u Praxis?!?! Guck dir "unsere" Politik an, die sind genauso abgekoppelt von der Basis wie viele andere Institutionen auch-aber das ist nen anderes Thema. Die gehen offensichtlich vom typisch verweichlichten Deutschen mit Rückenproblemen und Arthrose aus-geht eben nicht. Obwohl jedem einleuchten sollte der nicht ganz doof ist: da ist einfach ne menge Geld zu holen:) Deshalb nie grenzwertig rechnen sondern immer geschmeidig:bef1021:
     
  10. #10 ekko123, 10.04.2015
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    Ich grätsche mal mit meiner Frage rein. Die BG Bau will auch nach Einzug ggf noch Geld bei Helfereinsatz ?
    Also wir haben noch nicht alle Zimmer gemalt und Aussenanlagen....
    Wann ist denn Schluss? .... wobei wir machen es wohl eh allein, da keiner in unmitelbarer Nähe. Aber was ist, wenn der Nachbar spontan Lust auf Erdeschaufeln hat ?
     
  11. #11 producer72, 13.04.2015
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    ja, genau, so siehts aus. Die Bau BG muss eine FERTIGMELDUNG akzeptieren. Sie fragen natürlich "sind die Außenanlagen fertig?", ist dies oder das fertig? Wenn man dann, so wie ich damals ehrlich antwortet "nein, Außenanlagen kommen noch" (zB), dann ist Essig mit Fertigmeldung und so lange nichts fertig gemeldet ist, hast du den Verein an der Backe. Und auch ich habe vieles allein gemacht, nur ist irgendwann (wenn du das gar nicht mehr auf dem Zettel hast) auf einmal "Abrechnungstag" (die BG Bau WILL dann wegen Verjährung selbst den Bau abschließen)-gucken sich deine Unterlagen an und meinen, dass sie da irgendwas nicht plausibel finden, dann bekommst du ne Schätzung. Ab dem Zeitpunkt gilt die Beweislastumkehr und du musst beweisen, dass du das selbstgemacht hast (wie denn? Auch Fotos haben mir da nicht geholfen). Nach meinen Erfahrungen ist dies von der BG und auch Gerichten so kalkuliert damit die Kassen stimmen-nach dem Motto "einmal muss jeder in den sauren Apfel beißen". Deshalb immer selbstiniativ handeln, ungefragt Bögen dorthin senden und und und. Und wenn möglich den Bau möglichst zur Fertigstellungsmeldung bekommen, auch wenns nich nicht fertig ist (immer sagen "keine Helfer mehr", NICHT "könnten noch der ein oder andere helfen ggf"!!!). Ich habe noch Zahlungsaufforderungen bekommen nach dem Vergleich bei Gericht! Dieser war längst (zähneknirschend) beglichen...und trotzdem immer noch keine Ruhe vor denen gehabt-einmal in dem System-gehts nicht so einfach raus.
     
  12. #12 producer72, 13.04.2015
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    einen Nachbarn müsstest du natürlich melden-ist doch klar! Das gilt übrigens nicht nur innerhalb der Bauphase (wie viele denken werden)-EIGENTLICH gilt das IMMER für jegliche Helferarbeit am Bau, dass Helfer Kraft Gesetzes versichert sind und damit natürlich Beiträge entrichtet werden müssen. Sollte also die BG mal durch ein Gebiet hüpfen und deinen Nachbarn bei dir schaufeln sehen (unentgeltlich natürlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe), so kannst du davon ausgehen, dass du dann Versicherungsbeiträge zahlen kannst-nur: wann passiert das in der Praxis, dass die BG durch eine fertige Siedlung marschiert? Auf Baustellen kann dies jedoch schon passieren-ähnlich wie FA/Zoll/Polizei bzgl der Schwarzarbeit.
     
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