500QM Wohnfläche max. realisierbar - rund 250 sollen im 1. Schritt gebaut werden

Diskutiere 500QM Wohnfläche max. realisierbar - rund 250 sollen im 1. Schritt gebaut werden im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, mich würde interessieren ob es Grundregeln / Faustregeln gibt was folgendes Kontrukt angeht: Gehen wir vom Idealfall aus:...

  1. #1 malcadon, 07.04.2015
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    Hallo zusammen,

    mich würde interessieren ob es Grundregeln / Faustregeln gibt was folgendes Kontrukt angeht:

    Gehen wir vom Idealfall aus: Quad. Grundstück - max 500 QM Wohnfläche erlaubt - keine Festlegung was Dachform angeht.

    Nun sollen aber erstmal nur 250 QM Wohnfläche gebaut werden. Wie erreicht man am günstigsten das später "nachgebaut" werden kann -

    z.B. Teilung des Baukörpers horizontal, also erstmal z.B. Flachdach auf das später nachgebaut wird
    oder Teilung vertikal, in 2 DHH? das eine Hälfte später nachgebaut wird?

    Danke!
     
  2. #2 mastehr, 07.04.2015
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    Es ist schon sehr merkwürdig, dass die Wohnfläche beschränkt wird. Das habe ich jedenfalls noch nie gehört. Aber möglich ist alles.

    Viel wahrscheinlicher ist eine Beschränkung der Höhen bzw. der Geschossigkeit und der GFZ und GRZ.
     
  3. rage82

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    ich habe beim lesen jetzt mal angenommen, dass der TE mathematisch nicht ganz unfähig ist und GFZ*Geschossigkeit direkt ausgerechnet hat.

    aber ich nehme an, die antwort eines Architekten wird minimum lauten:
    Kommt auf das Grundstück an.
     
  4. #4 mastehr, 07.04.2015
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    Selbst wenn er das gemacht hat: Welche Aussagekraft hätte dieses Produkt?
     
  5. rage82

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    ich nehme an, er wollte den lesern keine festen grenzen vorgeben um der kreativität keine fesseln anzulegen. ;)

    oder anders gesagt: ich habe keine ahnung und wollte, ähnlich kryptisch wie du, aussagen: da fehlen die eigentlich wichtigen informationen.
     
  6. R.B.

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    Vielleicht sollte man sich noch fragen, wofür später "nachgebaut" werden soll. Eigennutzung oder Wohnfläche für ein Kind, oder Fremdvermietung? Daraus ergeben sich ja unterschiedliche Anforderungen, und unter Umständen ein No-Go für eine bestimmte Lösung. Bei Fremdvermietung würde ich beispielsweise einer vertikalen Teilung den Vorzug geben, denn man hat dann wirklich 2 unabhängige "Gebäude" die sich dann auch einfacher vermieten lassen.
    Würde man das mit einer Aufstockung realisieren wollen, dann stellt sich die Frage, wie man den Zugang zu dieser neuen Wohneinheit schafft. Man müsste also zu Beginn schon die Möglichkeit für ein "Treppenhaus" einplanen, sei es im Gebäude oder als Anbau.

    Möchte man den Kindern mehr Wohnraum zur Verfügung stellen, sprich eine Art Mehrgenerationenhaus, dann könnte man auch etwas anders planen. Eine Aufstockung ist aber nicht so einfach wie oft gedacht wird.
     
  7. #7 Frau Maier, 07.04.2015
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    Gehen tut alles. Man muss sich nur über die Einschränkungen während der Vergrößerung im klaren sein. Je nachdem was man machen will, wird man dann u.U. während der Erweiterung nicht mehr im Haus wohnen können, oder ein Weile nicht. Auch das sollte man bedenken. Auch sollte man bedenken ob das die Gestaltungssatzung (wenn es eine solche für das Gebiet gibt), Flächennutzungsplan her geben usw...

    Also wie so oft: Kommt darauf an. :shades
     
  8. #8 malcadon, 10.04.2015
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    Hallo,

    also noch ein paar Fakten:

    Wie von Teilnehmern richtig angenommen, habe ich die GFZ schon ausgerechnet - Das Grundstücksargument zählt wenig, wir haben ein Quadrat 24*24 Meter - Baufenster ist das ganze Grundstück (natürlich abzügl der Grenzabstände) Die rechtlichen Parameter wie Flächennutzungsplan etc können wir hier ausblenden

    Mich interessieren die angesprochenen Konzepte zum Mehrgenerationshaus - wenn ich das richtig sehen müsste bei einer späteren Aufstockung auf das Flachdach im Vorfeld nur auf die Wandstärken / Deckenstärken geachtet werden oder?
     
  9. #9 mastehr, 10.04.2015
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    500 m² Wohnfläche auf ein Grundstück von 576 m². Das gibt eine GFZ > 1. In Frankfurt ist das vielleicht zulässig.

    Beim Nachbauen wird es auf jeden Fall eng, weil auf dem Grundstück kaum Lagermöglichkeit für Bau-Material und -Maschinen bleibt.
     
  10. ziesel

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    Dabei sind die relativ spannend: Baurecht unterliegt manchmal gewissen Änderungen. Selbst wenn auf dem Grundstück heute ein Haus von 500m² zulässig wäre, kann die Welt morgen schon ganz anders aussehen. Wenn auch die Wände unten nach heutigem Stand ausreichen, um ein weiteres Geschoss zu tragen: Morgen schon können höhere Anforderungen gestellt werden, so dass man nicht mehr ohne weiteres Aufstocken kann. Wo heute 3m Grenzabstand genügen, sind morgen vielleicht 5 oder 10m einzuhalten. Wer weiß das schon?

    Solange man nicht hellsehen kann und weiß, welche technischen und rechtlichen Anforderungen "später" an das Haus gestellt werden, solange man nicht weiß, wie sich Bautechnik und Baupreise unterschiedlicher Baudienstleistungen entwickeln kann man das kaum beurteilen.

    Auch kommt es ja vielleicht ein kleines bisschen auf das konkrete Grundstück und das konkrete Raumprogramm heute und später an ;) Bei manchen Grundstücken kann man ohne größere Probleme direkt "neben" dem einen Haus ein Loch fürs Nachbardoppelhaus buddeln, ein paar Straßen weiter werden erheblich umfassendere Abfangmaßnahmen erforderlich. Will man später zumindest einen der zwei Bauabschnitte komplett barrierefrei haben ist es evtl. blöd, wenn man zu Beginn erstmal die erste von zwei mehrgeschossigen Doppelhaushälften baut. Umgekehrt ist der Ansatz mit den Doppelhaushälften vielleicht zielführend, wenn man von Anfang an weiß, das man unabhängige Einheiten mit getrennter Versorgung, getrennten Eingängen etc. will ("jedes Haus auf eigenem Grund")

    Durchaus auch denkbar, dass die günstigste Vorgehensweise die ist, nicht an- und umzubauen, sondern vielmehr später einfach zu verkaufen und auf einem anderen Grundstück größer neu zu bauen.
     
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