Fassadensanierung im Grenzfall - öff. Raum (Straße)

Diskutiere Fassadensanierung im Grenzfall - öff. Raum (Straße) im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo erstmal an alle =) ! Ich hoffe, ihr könnt mir hier helfen und mir ein paar nützliche Tipps, Hinweise oder Argumentationswege aufzeigen, auf...

  1. wiesy1

    wiesy1

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    Hallo erstmal an alle =) !

    Ich hoffe, ihr könnt mir hier helfen und mir ein paar nützliche Tipps, Hinweise oder Argumentationswege aufzeigen, auf die ich selber nicht komme.

    Im aktuellen Fall geht es um einen Mehrfamilienhaus (3 Parteien), welches in einer relativ schmalen Sackgasse gelegen ist.
    Das Gebäude besteht im Prinzip aus 2 Teilen - ein älterer Teil, welcher direkt an einer öff. Straße steht sowie ein neuerer Teil (der größere).
    Der ältere Teil war ursprünglich komplett aus Fachwerk, wovon aber vom Vorbesitzer die Außenwand zur Straße hin im EG durch 24er Mauerwerk ersetzt wurde. (Die Balken waren permanent Wasser ausgesetzt und dementsprechend morsch / eingesackt)
    Der ältere Teil ist im Moment mit einem vorgehängten Putz versehen (die neue Mauer steht aber noch frei und ist nur von innen verputzt), der hintere Teil wurde direkt aufgeputzt. Der sämtliche Putz (außen) wurde mit einer luftdichten Kunstoffarbe bestrichen.

    Kommen wir nun zum eigentlichen Problem. Da ich in einigen Gebäudeaußenecken Probleme mit Schimmelbefall habe, die Wände generell gar nicht isoliert sind und der Putz an einigen Ecken abbröckelt, will ich das Gebäude energetisch sanieren lassen.

    Geplant ist:
    - Entfernung des vorgehängten Putzes am älteren Teil
    - Dämmung mit 16cm Steinwolle WLG032 (mit Versatz)
    - Hinterlüftung der vorgehängten Holzfassade
    - Holzfassade aus Lärche (Boden-Deckel-Schalung) - lasiert in Verkehrsgrau mit weißen Akzenten
    - Erneuerung von vereinzelten, älteren Fenstern.

    Da das Gebäude aber im Bereich der neuen Mauer mit einer Ecke direkt auf der Grenze zur Straße steht, müsste ich bei einer energetischen Sanierung in diesem Ausmaß die Straße überbauen. Hierzu brauche ich die Genehmigung des Eigentümers - also der zuständigen Gemeindeverwaltung (Bei der Straße handelt es sich um eine Sackgasse (Gemeindestraße)).
    Das zuständige Bauamt erwartet hierfür aber das Einverständnis aller Betroffenen Nachbarn, die hierdurch leicht eingeschränkt werden würden (4 Parteien). Dieses Einverständnis bekomme ich aber leider bisher nur von einer der besagten Parteien.

    Kommen wir zur Straße:
    - Die Sackgasse ist an der Stelle, die am stärksten durch die Sanierung eingeschränkt werden würde, aktuell 3,20m breit.
    - Noch auf Höhe meines Grundstückes befindet sich eine wesentlich schmalere Stelle, an der die Straße nur 2,95m breit ist (links Hecke, rechts Zaun - jeweils ca 1,5 - 2m hoch) Diese Verengung ist auch auf dem aktuellen Flurplan klar zu erkennen.
    - Nach der geplanten Sanierung wäre an der engsten Stelle definitiv eine restliche Fahrbahnbreite von mindestens 3,05m gegeben. (Nur die vordere Ecke des Gebäudes)
    - Im Flurplan ist bereits ein Überbau meines Hauses auf der Straße zu erkennen, welcher aber laut der Gemeindeverwaltung lediglich den Überbau des Dachüberstandes beschreibt.

    Aufgrund der fehlenden Einverständniserklärung der Nachbarn (3 von 4) bekomme ich diese Genehmigung aber bisher nicht. Der Herr von der Gemeinde sagt, er suche selbst nach Lösungen, wolle aber kein "Verwaltungsbeschwerdeverfahren" riskieren, wenn er mir einfach die Genehmigung erteilen würde.

    Das Ganze ist aus meiner Sicht aber nicht klar nachvollziebar, da bei einer verbleibenden Breite von mindestens 3,05m weiterhin alle allgemein zugelassenen Fahrzeuge laut StVO die Sackgasse passieren könnten (2,55m max. Fahrzeugbreite plus 50cm Seitenabstand) und da die weiterhin engste Stelle der Straße nicht verändert wird.

    Vorschlag meiner Nachbarn ist nun, das Gebäude in diesem Bereich von innen zu dämmen und somit die Straße nicht weiter einzuschränken, was ich aber für energetisch nicht sinnvoll betrachte.
    Bei dieser Variante sehe ich persönlich nur Nachteile für mich, da:
    - weniger Wohnfläche
    - enormer Dämmaufwand, da Heizungsrohre, Heizkörper, Fensterbretter innen, div. versetzt werden müssten.
    - höhere Kosten entstehen würden
    - Die Räume für einige Tage geräumt werden müssten (vermietete Räume)

    Nicht zu vergessen, dass ich dann weiterhin Wärmebrücken im Bereich der Wände und Decken hätte sowie auch er Taupunkt in diesen Bereichen weiter innen läge. (liege ich da richtig?)

    Nun bin ich auf der Suche nach weiteren Argumenten Möglichkeiten oder Anderem, da auch der nächste Winder bald kommen wird. Er wartet schließlich nicht auf mich und meine Vorhaben ... ;)

    Zu meinen Kernfragen:
    - Ist das Ausweichen auf eine teilweise Innendämmung sinnvoll / energetisch irrelevant / nicht ratsam / schwachsinnig?
    - Was wäre dabei zu beachten? Kann man die Mehrkosten von hier aus abschätzen? pro m²?
    - Wie könnte man die Innendämmung - soweit es nicht anders möglich ist - durchführen?
    - Wäre es sinnvoll die Dämmung in dem Bereich mit innen und außen zu kombinieren, sodass außen einfach weniger aufliegt?
    - Gibt es eventuell schon Urteile eines Gerichts, die mir hierbei helfen könnten?
    - Gibt es andere Grundlagen oder Vorgaben, auf die ich mich berufen kann?
    - Gibt es eventuell andere mögliche Dämmstoffe für diesen Bereich, die nicht so viel Platz kosten um denselben U-Wert zu erreichen? (Bitte an Fachwerk denken!!)

    Ich hoffe, ich bin hier auch im richtigen Forum und habe keine Fragen vergessen - wenn nicht bitte ich um Verschiebung des Threads.
    Besten Dank schon jetzt im voraus!! =)

    Viele Grüße
     
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