Zahlungseinbehalt

Diskutiere Zahlungseinbehalt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen und in unserem Wekrvertrag sind die Zahlungen nach Baufortschritt geregelt. Wir sind kurz vor der Abnahme 2 Raten a 5% vom...

  1. #1 MNicaeus, 24.02.2006
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    Hallo,

    wir bauen und in unserem Wekrvertrag sind die Zahlungen nach Baufortschritt geregelt. Wir sind kurz vor der Abnahme 2 Raten a 5% vom Preis stehen noch aus. Nun habe ich von Bekannten gehört, dass selbst wenn keien Mängel gefunden werden, man die letzte Rate von 5% solange einbehalten kann/darf/sollte wie die Gewährleistunsgfristen (BGB 5Jahre) sind, als Schutz oder auch Druckmittel. Stimmt das ? Selbst wenn das Stimmt sollte man das tun ?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 24.02.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Gewährleistungseinbehalt...

    ist nur nach schriftlicher Vereinbarung/vertraglicher vereinbarung zulässig.
    Und dann darf die Forderung durch eine Bürgschaft abgelöst werden.
    So eine Bürgschaft kostet. Hätten Sie´s vorher vereinbart, wären die Kosten in Ihren Preisen eingerechnet gewesen.
    Lohnt sich bei EFH meist nicht.
    Anspruch auf die Bürgschaft haben Sie nur, wenn der Unternehmer einen Mangel nicht/nicht fachgerecht behebt. Und Sie müssen nicht glauben, dass die Bank/Versicherung Ihnen mit Freuden das Geld gibt. Das müsen Sie sich per Anwalt holen.
    Klar stehen Ihnen wohl auch die Kosten zu, aber lohnt sich das????
    Ich verzichte bei EFH- Bauvorhaben grundsätzlich auf Gewährleistungsbürgschaften.
    MfG
     
  3. #3 MNicaeus, 24.02.2006
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    Danke für die Info.
     
  4. #4 Frank Paul, 24.02.2006
    Frank Paul

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    Meine Frau ist Rechtsanwältin. Wir haben uns eine Gewährleistungsbürgschaft geben lassen 5% der Bausumme über 5 Jahre, auf unsere Kosten (ist es ja sowieso, verdeckt oder offen, so teuer ist das nicht). Allerdings haben wir das von Anfang an in den Vertrag geschrieben.

    Die Bürgschaft hat mehr eine psychologische Funktion. Wenn der Bauunternehmer bei Gewährleistungsmängeln nicht nachbessert, wird man eben irgendwann zu der Bank mit der Gewährleistungsbürgschaft gehen. Das ist die Hausbank des BU. Er hat kein Interesse daran, dass man das macht.

    Servus, Frank
     
  5. #5 Baufuchs, 24.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Derartige Bürgschaften

    sind keine Bürgschaften "auf erstes Anfordern", d.h. wenn der Unternehmer noch existiert, die Mängel aber streitig stellt, nutzt die Bürgschaft nichts.

    Selbstbedienung durch den Bauherren an Finanzmitteln des BU ist damit nicht möglich.

    Der übliche Weg (Mängelrüge----> Klage) muss auch bei Bürgschaft eingehalten werden.

    Bürgschaft hilft nur für den Fall, dass BU insolvent geht, da ist sonst nix mehr zu holen, mit Bürgschaft schon.
     
  6. #6 surfrichter, 14.03.2006
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    Wir haben gestern unseren Vertrag für den EFH-Rohbau ausgehandelt. Für die Baufirma war es vollkommen selbstverständlich eine Gewährleistungsbürgschaft über 5% der Bausumme befristet auf 5 Jahre in den Vertrag aufzunehmen.

    Gruß
     
  7. #7 K Heuer, 14.03.2006
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    aber auf Eure Kosten. 5% auf 5 Jahre hat niemand "über"
     
  8. #8 Friedhofen, 14.03.2006
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    Kosten der Gewährleistungsbürgschaft

    bewegen sich zwischen 1,0 und 2,5 % der Gewährleistungssumme pro Jahr, sprich 5 % von 250.000,00 Euro Bausumme entsprechen bei angenommenen 1,5 % von 12.500,00 Euro Gewährleistungssumme 187,50 Euro pro Jahr.
     
  9. #9 surfrichter, 14.03.2006
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    Mit nichten.
    Das macht der Bauunternehmer, nur Rohbau Auftragsvolumen 65000,- Euro ohne mit der Wimper zu zucken. Das einzige was er wollte war die Befristung dass er nicht am Ende der 5 Jahre seiner Bürgschaft nachlaufen muss.

    Gruß
     
  10. #10 surfrichter, 15.03.2006
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    Gestern Vertrag für Zimmerer und Dachdeckerarbeiten

    Auftragsvolumen ca. 30.000,-. 5% Gewährleistungsbürgschaft kein Problem. Ich hab mich mit dem DD drüber unterhalten. Er sagt er hat eine Gesamtbürgschaft über 200.000,- Euro bei der Bank die ihn 2000,- Euro pro Jahr kostet. Ist also irgendwie mit einkalkuliert.
    Er sagt, wenn du auf Anfrage keine Bürgschaft bieten kannst bekommst du keinen Auftrag vom Architekten.

    Gruß
     
  11. #11 K Heuer, 15.03.2006
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    eben, also doch auf Eure Kosten

    ich habe stattdessen nachträglich noch 5% Nachlass ausgehandelt (aushandeln lassen durch den Architekten)
     
  12. #12 surfrichter, 15.03.2006
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    Naja beim Nachlass gingen 4% und 2% Skonto aber die sind sicher auch einkalkuliert. Er war aber trotzdem schon vorher der Günstigste mit super Referenzen aus dem Bekanntenkreis.

    Gruß
     
  13. campr

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  14. #14 MichaelG, 16.03.2006
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    Die Handwerker so bezahlen, dass es sie auch in 5 Jahren noch gibt. :konfusius

    MfG Michael
     
  15. campr

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    Das wird aber sauteuer, wenn ich die 5 Jahre lang bezahlen muss. :p
     
  16. #16 MichaelG, 16.03.2006
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    eben

    dazu müsstet ihr zusammen halten, ihr bauherren und baufrauen...
    *die hoffnung stirbt zuletzt...
     
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