Bauvertrag - "zu dünn?"

Diskutiere Bauvertrag - "zu dünn?" im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, :bierchen: ich weiß, dass den meisten das nicht zuzumuten ist und ich bin auch nicht auf eine kostenlose Prüfung aus. Aber...

  1. #1 Gast71313, 09.04.2015
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Guten Abend, :bierchen:

    ich weiß, dass den meisten das nicht zuzumuten ist und ich bin auch nicht auf eine kostenlose Prüfung aus.
    Aber trotzdem wäre es total nett, wenn Ihr Euch mal den 3 1/3-Seiten-Vertrag anschaut (der überschaubar ist).

    Fällt Euch auf Anhieb etwas auf, was sehr nachteilig für uns als Bauherren wäre? Außer jetzt z.B. den fehlenden Fertigstellungstermin.
    Oder gibt es etwas übliches "PRO-Bauherr", was man noch hinzufügen kann? Kommt jetzt nicht mit "es werden kostenlos goldene Wasserhähne geliefert und eingebaut". :e_smiley_brille02:

    Ich frage deshalb, da Ihr einfach schon mehr Verträge gesehen habt als ich.

    Gruß Sebastian

    Den Anhang mustervertrag2.pdf betrachten
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 09.04.2015
    Ralf Wortmann

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    Das vielleicht wichtigste fehlt, nämlich der Zahlungsplan nach Anlage 2. Weitere Problempunkte könnten in den nicht beigefügten Plänen und in der Leistungsbeschreibung liegen.

    § 13 „unwiderrufliche Zahlungszusage“ muss geändert werden. Eine Finanzierungsbestätigung der Bank sollte genügen.

    Es fehlen eine Klausel mit einer mind. 5 % Gewährleistungssicherheit sowie eine konkrete Vereinbarung zum Fertigstellungstermin nebst Vertragsstrafe.
     
  3. #3 Gast71313, 09.04.2015
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Hallo Herr Wortmann,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung und den Hinweis, das ging ja schnell. :)

    Die Baupläne habe ich hier und die Leistungsbeschreibung wird ein von der Verbraucherzentrale ausgegebenes Pamphlet, wo alles haarklein aufgeführt ist.
    Zum Zahlungsplan hat mein Vertragspartner gesagt:
    "Nach jedem beendeten Gewerk kommt die Rechnung, nichts im Voraus. Teilweise werden aufgrund von niedrigen Beträgen einzelne Gewerke zusammgefasst und dann berechnet. Sie können von 10-15 Rechnungen ausgehen."

    Da kommt mir gerade eine neue Frage: Wie hoch ist üblicherweise die Rechnung bei Endabnahme? Kann man das prozentual ausdrücken oder behält man ggf. Teile der Einzelrechnungen ein?

    Gruß Sebastian
     
  4. #4 RMartin, 09.04.2015
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    In Absatz 4 steht ja, dass der Zahlungsplan spätestens 14 Tage vor Beginn der Erdarbeiten zugestellt wird. Würd ich mich nicht drauf einlassen.
    Dann hat der AG gemäß 7.2 Lager- und Arbeitsplätze zu stellen. Hinterfragen, bzw. streichen.

    Wie kann denn die Leistungsbeschreibung von der Verbraucherzentrale erstellt werden?! Das muss von der Firma kommen auf Basis was vereinbart wird/ wurde.
     
  5. #5 Gast71313, 09.04.2015
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Also das Werk heißt "Die Musterbaubeschreibung".
    Dort ist das Meiste für Laien gut erklärt, fand ich sehr hilfreich.

    Am Ende gibt es dann eine PDF, wo wir und mit dem BU hinsetzen und gemeinsam ankreuzen und ausfüllen.
    Das wird dann Vertragsbestandteil.

    Eine ausführliche Leistungsbeschreibung über 100 Seiten ist das aber nicht, zugegeben.
    Sind ca. 70 Seiten zum Ankreuzen.

    Gruß
     
  6. #6 Gast036816, 09.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die punkte 7.1 bis 7.3 stehen als zahl zwei mal im vertrag mit unterschiedlichem text.

    in den punkten 7.1 und 7.2 sehe ich einen widerspruch, zum einen sollen zahlungen gem. nachgewiesenem leistungsfortschritt - prüfbare aufstellung - erfolgen (7.1) und in 7.2 wird auf einen zahlungsplan verwiesen. was gilt? die vorlage einer prüffähigen schlussrechnung innerhalb von einer woche nach fertigstellung ist sportlich bei abrechnung nach aufmaß, ist aber das problem des auftragnehmers.
     
  7. #7 Kater432, 09.04.2015
    Kater432

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    Es wird innerhalb von 2 Monaten nach Verkauf der anderen DH Hälfte begonnen. Was ist wenn die 2test Hälfte nicht so einfach verkauft wird. Oder erst Ende des Jahres. Das wäre mir zu schammig.
     
  8. Eric

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    Mir ist schleierhaft, wie eine Baubeschreibung erstellt werden soll, wenn bislang noch überhaupt keine Baugenehmigung vorliegt. Denn der Vertrag wird abgeschlossen auf der Grundlage einer " Entwurfsplannung ".

    Klar ist dann auch, dass Bodengutachten, Statik und Ausführungsplanung als Grundlage für die Baubeschreibung fehlen.

    Was passiert, wenn das Haus nicht wie in der " Entwurfsplanung " grob gezeichnet genehmigt wird oder so nicht gebaut werden kann? Wer ist für die Einholung der Baugenehmigung, Erstellung der Statik und Bodengutachten verantwortlich?

    Den Vertrag hat irgendwer von einer Vorlage abgeschrieben und dann Nebensätze angebastelt, weil er gemerkt hat, dass der Vertrag zum BVH nicht paßt. Daher kommen dann z.B. auch die widersprüchlichen Regelungen zur Vergütung: Ratenzahlungen nach Gewerken ( Anzahl und Höhe der Raten ungeklärt und erst auf Zuruf nach Vertragsabschluß ) und andererseits Abschlagszahlungen nach undefinierten Bruttosummen der durch prüfbare Aufstellungen erbrachten Leistungen.

    Mit dem Ausführungsbeginn ist auch nichts anzufangen ( nach Baugenehmigung und nach Verkauf der zweiten Doppelhaushälfte ).

    Wer ist Eigentümer der beiden Grundstücke, auf denen die beiden Doppelhaushälften erstellt werden sollen? Wenn das eine Grundstück bereits in Deinem Eigentum steht, warum mußt Du dann warten, bis irgendwer das Nachbargrundstück verkauft und der Erwerber dann die zweite Doppelhaushälfte baut? Gemeinsamer Keller? In welcher Bauart? Verkappter Bauträgervertrag?
     
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