Eintragung ins Grundbuch

Diskutiere Eintragung ins Grundbuch im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Leute, habe heute eine Mitteilung vom Steueramt bekommen, dass ich seit 1.3. als Eigentümer meines Grundstücks eingetragen bin und nun...

  1. #1 stpasand, 10.04.2015
    stpasand

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    Hallo Leute,

    habe heute eine Mitteilung vom Steueramt bekommen, dass ich seit 1.3. als Eigentümer meines Grundstücks eingetragen bin und nun die Grundsteuer zu zahlen habe.

    Heute ist aber der 10.4. und ich wurde noch nicht - weder vom Notar noch vom Grundbuchamt- über die Eigentumsumschreibung informiert.

    Wer haftet jetzt (ich habe heute am Freitag niemanden mehr erreicht) , wenn am Wochenende mein Haus abbrennt- die Versicherungen fürs Haus laufen ja noch über die Voreigentümerin!
     
  2. #2 lastdrop, 10.04.2015
    lastdrop

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    Die Versicherung der Voreigentümerin geht i.d.R. automatisch mit Grundbucheintragung auf Dich über. Es kann i.d.R. keinen Tag geben, der nicht versichert ist ...
     
  3. BJ67

    BJ67

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    Ruf da mal an. Wenn du seit 01.03. im Grundbuch stehst, zahlst du die erste Grundsteuer für 2016.
    Für 2015 zahlt der Verkäufer. Mit dem rechnest du im Innenverhältnis entsprechend Nutzen/Lasten Übergang des Kaufvertrages ab.
    Stichtag für Grundsteuer ist der 01.01. eines jeden Jahre. Wer da im GB steht ist Schuldner.

    Beachte aber dringend den Link wegen der Anzeige bei der Versicherung !
     
  4. #4 Inkognito, 10.04.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Sonderkündigungsrechte beachten, das kann durchaus lohnen.
     
Thema: Eintragung ins Grundbuch
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