Nebengebäude, Garage, Carport genehmigungsfrei

Diskutiere Nebengebäude, Garage, Carport genehmigungsfrei im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; An die Experten hier im Forum, hier bei uns in Hessen darf man Nebengebäude mit einer Grundfläche von 50 qm genehmigungsfrei bauen, soweit so...

  1. sadirr

    sadirr Gast

    An die Experten hier im Forum,

    hier bei uns in Hessen darf man Nebengebäude mit einer Grundfläche von 50 qm genehmigungsfrei bauen, soweit so gut. Meine Frage: bezieht sich die Fläche pro Gebäude oder auf die Gesamtfläche aller Nebengebäude z.B. Garage 30 qm und Carport 24 qm gesamt 54 qm alles genehmigungsfrei oder Carport genehmigungspflichtig oder beides genehmigungspflichtig?

    Danke für Antworten
    Sadirr
     
  2. Julius

    Julius

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    Das hast Du vermutlich grundlegend mißverstanden:
    Genehmigungsfrei bedeutet nicht, daß man die baurechtlichen Einschränkungen nicht zu beachten braucht. Sondern es bezieht sich nur auf die Frage des Verfahrens.
     
  3. Jan81

    Jan81

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    Ruf doch mal bei deinem Bauamt an und frag nach.
    Auch wenn nicht Genehmigungspflichtig ist ... brauchst du eine Statik und es muss nach der Bauordnung gebaut werden.
    Manche Gemeinden wollen trotzdem eine Bauanzeige haben, auch wenn es nicht Genehmigungspflichtig ist.
    Und die Gebäude müssen nach der Fertigstellung vermessen werden. Hier muss du dich auch erkundigen, es gibt hier auch Grenzen.

    Nur weil es diese Nebengebäude genehmigungsfrei sind, heißt noch lange nicht das es einfacher wird. Es überprüft nur keiner die Planung, die aber trotzdem gemacht werden muss. Und wenn diese fehlerhaft ist, dann hat man irgendwann ein Problem.
     
  4. #4 planfix, 11.04.2015
    planfix

    planfix Gast

    daß die ganze sache genehmigungsfrei ist, muß erst mal jemand mit der ausreichenden qualifikation feststellen, also muß ein plan her.
    mit diesem kann du das bei den behörden anzeigen, statik und die erforderlichen dinge beauftragen und bauen.
    die behörden wissen i.a. was alles zu beschaffen und zu beachten ist.
    also verfahrensfrei ja, aber nicht unbedingt antragsfrei.
     
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