Baumurks: Fliesenarbeiten

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  1. #1 WirZwei, 12.04.2015
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    Hallo,
    folgenden Murks haben wir:
    Wir haben einen Fliesenleger beauftragt, dieser ist als Kleinunternehmer angemeldet. Er ist nun, nach über 8 Wochen, endlich fertig. Geplant hatte er 3 Wochen, aber OK. Hier haben wir leider nichts schriftlich festgehalten, daher wird dies wohl kein Thema.
    ABER:
    Ich habe einige Mängel nach Abschluss festgestellt, u.a. sind die Schnittkanten der Fliesen gesplittert, 4 Wandfliesen sind entgegen der Verlegerichtung verlegt, übern haben wir Silikonflecken, die Wandfliesen sind in unterschiedlichen Höhen verlegt (im selben Raum!),… Dies sind jetzt nur die für mich wichtigsten Punkte.
    Jedenfalls hat er nun die Schlussrechnung geschickt. Ich habe alle Flächen nachgerechnet und Differenzen gefunden, diese hat er auch anstandslos in seiner Schlussrechnung korrigiert. Wir sind auch alle Fehler und alles zusammen abgegangen, was mich stört. Dazu kam aber immer nur, "lt. DIN in der Norm“ oder „ja das kann passieren“,…
    Also dachte ich mir, ich warte mal ab bis die neue Rechnung kommt, vielleicht lässt er uns ja am Preis etwas nach. Natürlich nicht.
    Wir ihm also noch mal geschrieben, was er uns denn im Preis nach lässt wegen der Mängel. Antwort 100€.
    Dies ist mir zu wenig, bin ich hier im Recht?
    Ich nehme an, ich muss ihm die Chance geben, seine Arbeiten auszubessern, richtig?
    Alternativ, wie bekomme ich raus, was ich rechtlich gesehen, als Nachlass „verlangen“ darf?
    Die Rechnung ist noch nicht gezahlt, jetzt dort er mit rechtlichen Schritten.
    Was kann ich tun? Rechtsschutz ist vorhanden, aber bekomme ich das nicht noch ohne RA hin?
     
  2. #2 Gast036816, 12.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    lass ihn die mängel beseitigen, die er beseitigen kann.

    für bestehende mängel kannst du das 2-fache der zu erwartenden mängelbeseitigungskosten einbehalten. also musst du einschätzen, mängelbeseitigung position a = 1 stunde x 40 € mal faktor 2 = 80 € einbehalt. das machst du mit jedem einzelnen mängelpunkt.

    den unbestreitbaren betrag musst du ausbezahlen und zwar schleunigst!!!

    ob die angebotene minderung von 100 € gerechtfertigt ist oder nicht, kann niemand aus der ferne anhand deiner beschreibung bewerten. zum refinanzieren ist eine minderung nicht geeignet!
     
  3. #3 WirZwei, 12.04.2015
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  4. #4 Gast036816, 12.04.2015
    Gast036816

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    und jetzt???
     
  5. #5 WirZwei, 12.04.2015
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    Das ist doch nicht in der Norm, oder liege ich da falsch?
    Die sind sicherlich mit der Flex statt mit dem Fliesenschneider geschnitten...
     
  6. #6 Gast036816, 12.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    stell einmal ein foto aus normalem betrachtungsabstand ein. solche makroaufnahmen sind nicht geeignet für eine mängelbewertung!

    mit der flex wurden die nicht geschnitten - das ist sicher! fliesenschneider eher stumpf!
     
  7. #7 WirZwei, 12.04.2015
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  8. #8 MoRüBe, 12.04.2015
    MoRüBe

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    Ein klarer Fall für die Bauretter! :mega_lol:
     
  9. #9 WirZwei, 12.04.2015
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    Sehr witzig.
    Ich will nur wissen ob ich was verlangen kann oder nicht.
    Es stört mich eben, und das dann die nächsten 50 Jahre.
     
  10. #10 Gast036816, 12.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der blickwinkel ist nicht in normaler augenhöhe oder ist die ablage in 1,63 m höhe?

    optischer mangel = 100 € minderung. mehr ist es nicht!
     
  11. #11 WirZwei, 12.04.2015
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    Meine Augenhöhe ist es.
     
  12. #12 WirZwei, 12.04.2015
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    Die Ablage ist ca. 1,50m hoch, ja.
    Und die Fliesen in falscher Richtung, da kann ich den Tausch verlangen?
     
  13. #13 WirZwei, 12.04.2015
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  14. #14 Gast036816, 12.04.2015
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    versuche es! wenn, dann macht er es freiwillig, es sei denn, im vertrag ist die gerichtete verlegung bei dezenter oberflächenstruktur vereinbart!
     
  15. #15 feelfree, 12.04.2015
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    feelfree Gast

    Wo ist das was in falscher Richtung und wie hättest es denn du gerne gehabt?
     
  16. Jan81

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    Das mit der Edelstahlschiene ist ein optischer Mangel. Vielleicht bekommt man mit polieren und schleifen weg.

    Die verkehrte Fliese muss ausgetauscht werden, dass sieht bescheuert aus.

    Erkundige dich ob Rechtschutz auch in diesem Fall greift, dass macht nicht jede.
     
  17. #17 Lexmaul, 12.04.2015
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    An der Schiene ist doch gar nichts defekt... es geht wohl um die Schnittkante der Fliese.
     
  18. #18 Pemalema, 12.04.2015
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    Die Fliese im 2ten Bild ist verkehrt herum ist klar zu erkennen und muss getauscht werden. Ein guter Fliesenleger merkt so etwas und verlegt es gar nicht erst, dass nur am Rande.

    Die unsaubere Schnittkante am Vorwandelement ist optisch nicht schön, aber wie rolf a.i.b. schon schrieb eben nur ein optischer Mangel. Dieser kann eben auch der Fliese in Ihrer Qualität geschuldet sein. Kann man auch anders lösen indem man die Fliese nen Millimeter größer schneidet als benötigt und die unsaubere Schnittkante anschl. wegschleift.

    Das ist allerdings ein Mehraufwand der dann eben auch besprochen und vergütet werden muss. Wurde das gemacht?

    Gruß,

    P
     
  19. #19 Gast036816, 12.04.2015
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    du meinst die fliese über der anthrazitfarbenen abdeckung im 3. bild!
     
  20. #20 driver55, 12.04.2015
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    Behalte Deine (Fach)-Kommentare doch einfach mal für dich. Immer u. überall musst du Deinen unqualifizierten Senf dazugeben.
    Und ich behaupte jetzt mal frech, ich spreche für >50% der Forumsteilnehmer...
    Und jetzt wieder weiter im Text...
     
Thema: Baumurks: Fliesenarbeiten
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