Architektenleistung - Wann bezahlen?

Diskutiere Architektenleistung - Wann bezahlen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe einen Vertrag mit dem Architekten bis zur Leistungsstufe 4 - Genehmigungsplanung. Nun ist diese abgeschlossen und wir haben...

  1. woce82

    woce82

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    Hallo,

    ich habe einen Vertrag mit dem Architekten bis zur Leistungsstufe 4 - Genehmigungsplanung.

    Nun ist diese abgeschlossen und wir haben auf unseren Plänen alle Nachbarn unterschrieben lassen.

    Eingereicht sind die Pläne noch nicht.

    Gestern ist dann eine Rechnung vom Architekten gekommen.

    Zahlt man die Leistungen des Architekten in der Regel schon, bevor die Pläne genehmigt wurden?
     
  2. #2 Baufuchs, 12.04.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    ja, denn auf den Zeitpunkt der Genehmigung hat der Architekt keinen Einfluss.

    Gibt's Probleme mit der Genehmigung wegen Fehlern im Antrag, muss er nachbessern.
     
  3. #3 Thomas B, 12.04.2015
    Thomas B

    Thomas B

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    Weiß nicht so recht, Manfred....

    Schließlich schuldet der A. die genehmigungsfähige Planung. Richtig ist nat., daß er nun keinen Einfluss mehr nehmen kann. Im Extremfall könnte der Bauherr zB den Antrag gar nicht abgegen...es würde dann auch niemals zur Genehmigung kommen (können). Andererseits kann es natürlich auch passieren, daß der A. irgendwas geplant hat, was gar nie nicht genehmigt werden wird (Bsp.: GRZ/ GFZ massiv überschritten, Baugrenzen nicht beachtet, Abstandsflächen falsch...was auch immer). Dann hat der A. sein Geld bekommen, der BH aber keine adäquate Leistung erhalten.

    Ich stelle meine Rechnung eigentlich immer erst nach erfolgter Genehmigung. Ob das so sein muss, weiß ich aber nicht. Es ist dann aber klar nachvollziehbar, daß meine geschuldete Leistung (Genehmigungsfähigkeit) erbracht wurde.
     
  4. #4 Gast036816, 12.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was steht dazu im honorarvertrag?
     
  5. Taipan

    Taipan

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    in meinen Honorarverträgen steht: Hälfte mit Fertigstellung, Hälfte mit Genehmigung, spätestens vier Monate nach Fertigstellung.
     
  6. #6 Thomas Traut, 13.04.2015
    Thomas Traut

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    Ich stelle die Rechnung i.d.R. bei Übergabe der Unterlagen an den BH und mit Einreichen. Ausnahmen von der Regel können z.B. sein, dass einige Dinge noch im Zuge des Genehmigungsverfahrens geklärt werden müssen und noch Unterlagen nachgereicht werden müssen. Das hängt dann aber vom Einzelfall ab.

    Grundsätzlich ist die mängelfreie Planung beim Einreichen erbracht, also ist die Zahlung fällig. Beim Autokauf hat man ja auch nicht das Recht, erst mal ein Vierteljahr ohne Bezahlung herumzufahren und zu überprüfen, ob da wirklich kein Mangel vorhanden ist.
     
  7. #7 Thomas B, 13.04.2015
    Thomas B

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    So sollte es sicherlich sein. Wie aber sollte der BH dies prüfen? Kann er idR nicht. Diese "Prüfung" übernimmt dann die Baubehörde, die die Genehmigung erteilt...oder eben nicht. Es kann doch sein, daß der Plan gar nicht genehmigungsfähig ist. Ähnliches hatten wir doch hier in anderen Strängen auch schon erlebt. Kommt natürlich nicht allzu oft vor....kommt aber vor. Insofern kann ich nicht erkennen, daß mit dem Einreichen der Unterlagen eine mängelfreie Planung erbracht worden ist.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 13.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Das Abwarten der Genehmigung ist die für den Bauherren höfliche Variante, weil er dann keine Unsicherheit mehr hat. Juristisch ist die LP 4 mit Übergabe der Unterlagen an den AG abgeschlossen.
     
  9. #9 Thomas B, 13.04.2015
    Thomas B

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    ..und was spräche dagegen die "höfliche Variante" als die Richtige zu betrachten. Letztendlich ist es ja egal, ob man die Rechnung nun sofort o. ein paar Wochen später stellt (sofern der BH dann auch zahlt ;) )

    Oder anders: was ist wenn sich im Zuge der Prüfung der Unterlagen herausstellt, daß etwas fehlt? Gut, dann muß man eben "nachbessern" also fehlende Unterlagen nachreichen. Was ist, wenn der A. leider etwas verplant hat (übersehen/ vergessen/ was weiß ich/...) und das Ding einfach gar nicht genehmigt werden kann/ wird? Dann zahlt er das Honorar eben zurück? Na....dann kann er auch gleich abwarten bis die Genehmigung erteilt wurde.

    Gut wäre evtl. der Mittelweg: Ein Betrag X sollte gleich gezahlt werden (50%?), da natürlich auch ein Architekt laufende Kosten hat, evtl. Angestellte, die es zu entlohnen gilt...
     
  10. #10 Thomas Traut, 13.04.2015
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    Leider ist es meinen Vertragspartnern i.d.R. nicht egal, ob ich deren offene Rechnungen ein paar Wochen später bezahle.

    Genau. Dafür gibt es ja unsere Haftung, analog der Gewährleistung beim Kaufvertrag.

    Ich finde, dass wir bis zum Einreichen des Bauantrags schon Monate in Vorleistung gegangen sind. Eine übliche Genehmigungsdauer von 3 Monaten zusätzlich bis zur Rechnungsstellung, dann noch ein meist mehrwöchiges Zahlungsziel - zusammengenommen kann das locker so in Richtung 6 - 9 Monate gehen.

    Etwas anderes wäre es, wenn für LP >= 3 schon Abschlagsrechungen gezahlt worden wären. Das wird aber beim EFH-Neubau i.d.R. nicht der Fall sein.
     
Thema: Architektenleistung - Wann bezahlen?
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