Städtischer Bescheid - Regenwasserkanalanschlüßgebühren

Diskutiere Städtischer Bescheid - Regenwasserkanalanschlüßgebühren im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Vor ca. 3 Jahren wurde unsere Straße (Anliegerstr. Spiel- und Sportstraße) völlig erneuert. Aus einer geteerten "Rumpelstr." wurde eine teure...

  1. #1 TinLizzy, 13.04.2015
    TinLizzy

    TinLizzy

    Dabei seit:
    09.01.2015
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Oberhausen
    Vor ca. 3 Jahren wurde unsere Straße (Anliegerstr. Spiel- und Sportstraße) völlig erneuert. Aus einer geteerten "Rumpelstr." wurde eine teure geplasterte Zone erstellt (Rechnung wird sicher bald kommen).
    (Kommune ist Oberhausen / Land NRW)

    Im Zuge dieser Arbeiten wurde neben den bereits existierenden Schmutzwasserkanal, nun ein Regenwasserkanal hinzugefügt. Ich kenne keinen Anwohner in unserer kleinen Straße, der sein Regenwasser vom Haus aus einleitet. Wir wurden im Vorfeld auch nicht über diese Maßnahme informiert. Nun erhalten wir von der Stadt ein Schreiben, in dem wir aufgefordert werden, uns an den Kosten, mit einem einmaligen Betrag von 1.500 €, zu beteiligen.
    Die Kommune sagt: " Auch wenn die Anwohner derZeit den Regenkanal nicht nutzen, so reicht es doch, dass man den Kanalanschluß nutzen könnte. Also zahlen!

    Wir zahlen doch bereits die Regenwasserentsorgung (in den Schmutzwasserkanal) und zwar in Abhängigkeit der Größe unser festgestellten "versiegelten Flächen/Dachflächen". Das finde ich soweit OK.
    Bei den eingeforderten 1.500 € handelt es sich um die Möglichkeit des Anschlußes/Nutzung des Regenwasserkanals. Als eine Berechnungsgröße wird mein komplettes 850 qm gr. Grundstück genommen. Dabei habe ich doch ca. 500 qm Rasen bzw. Beete von denen aus garantiert nichts die Regenwasserkanalisation belasten würde. Wenn schon bezahlen, warum nicht die versiegelten Flächen zur Berechnung nehmen. Die Kommune sagt: "Wir rechnen halt so". Ein weiterer Faktor sind ca. 1,50 € / qm, das soll ein kommunal berechneter Durchschnittswert sein - also nicht bezogen auf unseren Straßenabschnitt. Also 850 qm X 1,5 X 1,25 (Geschoßfaktor) = ca. 1.500 €.

    Ich empfinde es ungerecht überhaupt die Anschlußmöglichkeit zahlen zu müssen. Ich finde die Berechnung ungerecht bezogen auf die gesamte Grundstücksgröße. Mit der festgestellten versiegelten Fläche wäre ich ja noch einverstanden.

    Ich bin für eure Meinung und Ratschläge bzw eigene Erfahrungen sehr dankbar

    Gruß
     
  2. #2 Baufuchs, 13.04.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lies mal "Kommunalabgabengesetz NRW §8".

    Bei den Gebühren geht es um die Kosten der Herstellung der Anlage. Die werden auf die Anlieger verteilt, für die Zahlungspflicht reicht die Nutzungsmöglichkeit.

    Die Herstellungskosten haben auch mit der tatsächlich versiegelten Fläche und/oder der Einleitungsmenge nichts zu tun.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 13.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Im übrigen wird der nächste Schritt sein, die grundstückseigene Entwässerung von Misch- auf Trennsystem, also vollständig vom Schmutzwasser getrennte Ableitung des Regenwassers umzustellen. Dann hat sich´s was von wegen "meine Nachbarn und ich nutzen ja gar nicht".

    Umstellung wird dann nämlich vom Träger der Entwässeung gefordert!
     
  4. #4 Baufuchs, 13.04.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  5. #5 TinLizzy, 13.04.2015
    TinLizzy

    TinLizzy

    Dabei seit:
    09.01.2015
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Oberhausen
    Jetzt muss ich noch einmal hinterfragen. Nach meinem Neubaubeginn wurde die Straße begonnen herzurichten . Ich habe doch, mit meinem Architekten, alle Unterlagen beim Bauamt erfolgreich bis zur Abnahme eingereicht. Alles mögliche musste angepasst werden. Aber auf Schaffung eines Trennsystems hat niemand hingewiesen. Die Planungsdaten für den Umbau der Straße und eben auch der Kanalisation waren sicher schon der Kommune bekannt. Musste man mich bei der Überprüfung aller Bauunterlagen nicht darauf hinweisen dass ich tunlichst ein Trennsystem schaffen sollte. Eigens für den Kanalanschlüss fordert die Kommune, einen von ihnen zertifizierten Spezialunternehmer zu beauftragen. Da dieser in unserer Region schon reichlich aktiv war, hätte er es ja auch wissen können/müssen ?

    Das die Herstellungskosten der Anlage nichts mit versiegelten Flächen zu tun hat, dass verstehe ich. Aber warum nimmt man mich bei der Berechnung mit der vollen Grundstücksgröße ins Boot? Das verteuert doch ungemein.
    Für mich wäre es logischer - 1 (möglicher) Anschluß und 1 Preis . Oder ist es Willkür der Kommune , man verdient max ?

    PS. Dafür bieten sie jetzt Ratenzahlung an. Nur 0,5 % Zinsen - aber im Monat ;-(

    Viele Grüße und Danke für den bisherigen Rat
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 13.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Die Zusamenführung von Regen- und Schmutzwasser erst unmittelbar vor dem Übergabeschacht ist eben wegen der möglichen Trennung bei Mischsystemen bei der Neuerrichtung von Entwässerungsanlagen mWn Pflicht und von daher nicht besonders hinweispflichtig.

    Und im Grunde ists doch egal, wie die Gemeinde berechnet. Ob nach Grundstücksfläche, m Strassenlänge, bebaubarer Fläche oder Zahl der Tulpen im Vorgarten. So lange dabei keine extremen Verzerrungen auftreten (eine Tulpenzucht und ein Tulpenhasser in der gleichen Strasse), zahlen am Ende alle das gleiche.
    Denn es wird ja die Gesamtmasse aufaddiert, die tatsächlich angefallenen Kosten abzgl. evtl. Zuschüsse etc durch diese Zahl geteil und dann mit dem entsprechenden Wert des jeweiligen Grundstücks multipliziert.
     
  7. #7 Manfred Abt, 13.04.2015
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Du hast doch schon einen alten Kanalanschluss.
    Dazu gibt es doch bestimmt noch Papiere aus der Zeit der Beantragung/Zustimmung.

    Schau doch mal da rein und werde dir dann im klaren, ob dein alter Anschluss ein Anschluss für Mischwasser oder nur für Schmutzwasser ist.

    Und bzgl. deines Kostenanteils für die Errichtung der öffentlichen Anlage Kanal stimmt es nicht, dass sich dadurch die Einnahmen der Kommune vergrößern. Es handelt sich doch nur um einen Umlageschlüssel, der durch die von dir selbst gewählten Ratsmitglieder beschlossen wurde.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Du kannst ja vorschlagen, dass man nur die hälftige Grundstücksfläche ansetzt, dann wird halt im Gegenzug der Preis pro m2 verdoppelt. Mag vielleicht optisch schöner aussehen, das Ergebnis bleibt aber gleich.

    Ein Preis pro Anschluss wäre nicht fair, denn das größere Grundstück kann auch mit größeren Flächen überbaut werden, somit fällt dann auch eine höhere Niederschlagswassermenge an. Eine wirklich "gerechte" Abrechnung wird man niemals erreichen, es wird immer irgendwelche Sonderfälle geben. Bei uns wurde an der Straße zum damaligen Neubaugebiet eine Stützmauer notwendig um ein halbes Dutzend Grundstücke zu sichern. Die Kosten waren so hoch, dass man sich dafür entschieden hat, die Kosten auf alle Anwohner dieser Straße umzulegen. Es hat auch die Anwohner getroffen, die mehrere hundert Meter weg ihr Grundstück haben. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass ein paar Anwohner dagegen vorgehen wollten, aber letztendlich sind sie alle gescheitert. Die Beteiligung aller Anwohner ware rechtens.
     
  9. #9 Thomas Traut, 13.04.2015
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Für den konkreten Fall OT: Es soll Kommunen geben, wo die Anliegerbeiträge auf alle Anlieger der Kommune verteilt werden. Das erscheint mir erst mal gerechter als die Verteilung auf die direkt betroffenen Anlieger, zumal die manchmal nicht viel bis nichts von den Baumaßnahmen haben.
     
  10. #10 Diamand, 15.04.2015
    Diamand

    Diamand

    Dabei seit:
    24.05.2013
    Beiträge:
    605
    Zustimmungen:
    59
    Beruf:
    Pensionär
    Ort:
    Mönchengladbach
    Da sieht man es mal wieder Kommunen dürfen abkassieren für etwas was man gar nicht nutzt.
    Man könnte es z.B. mal mit einem Kabelfernsehanbieters vergleichen der sein Kabel auf der Straße verbuddelt und dann von allen Geld verlangt mit der Begründung das man sich ja irgendwann mal daran anschließen könnte. Da würde wohl jeder Richter dem Betreiber einen kräftigen Dämpfer verpassen. Aber so bald Vater Staat im Boot ist hat der Bürger zu kuschen und zu Blechen.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Und - hast Du mit Deinem Politiker schon mal darüber gesprochen??? Was sagt der??
     
  12. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Steuern und Gebühren verfolgen einen ganz anderen Zweck. Von meinen Steuern werden auch Panzer gebaut die ich niemals nutzen werde, und ich kann mir auch nicht mal schnell einen Eurofighter ausleihen um von zuhause in´s Büro zu fliegen.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Würdest ja auch nicht ankommen - das einzige, was da fliegt, sind die Papierflieger, die die aus Langeweile falten. :D
     
  14. #14 JamesTKirk, 15.04.2015
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Muuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuh ... :mega_lol:
     
  15. rage82

    rage82

    Dabei seit:
    05.02.2015
    Beiträge:
    216
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    NRW
    ich dachte jetzt, weil der luft-luft umstieg auf einen hubschrauber so schwierig ist.
    jedenfalls ists mit dem eurofighter schwer zu parken.
     
Thema:

Städtischer Bescheid - Regenwasserkanalanschlüßgebühren

Die Seite wird geladen...

Städtischer Bescheid - Regenwasserkanalanschlüßgebühren - Ähnliche Themen

  1. Städtisches Baugrundstück -Nebenkosten

    Städtisches Baugrundstück -Nebenkosten: Hallo, wir erwägen ein städtisches Baugrundstück zu erwerben und sind gerade dabei eine ungefähre Kostenaufstellung zu bekommen. In den...
  2. Grunderwerbssteuer / einheitliches Vertragswerk / Bescheid nur Grundstück

    Grunderwerbssteuer / einheitliches Vertragswerk / Bescheid nur Grundstück: Hallo liebe Gemeinde, ich habe einen etwas diffizilen Fall, der aber eigentlich in Richtung einheitliches Vertragswerk läuft, auch wenn das...
  3. Rosten Fensterbänke? Kratzputz sieht bescheiden aus.......

    Rosten Fensterbänke? Kratzputz sieht bescheiden aus.......: Hallo zusammen, anbei ein paar Bilder von meinem Nachbarn. Wir sind echt am rätseln woher es kommt. Es ist nur auf der Wetterseite!
  4. Städtischer Baum ragt über Grundstück

    Städtischer Baum ragt über Grundstück: Hallo! Bräuchte mal Hilfe was das Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen angeht. Unser vor 3,5 Jahren gekauftes Grundstück grenzt an ein...
  5. Grunderwerbsteuer städtisches Grundstück

    Grunderwerbsteuer städtisches Grundstück: Guten Abend, weiß jemand welche Grunderwerbsteuer bei einem städtischem Grundstück anfällt. Und zwar folgendes: Grundstück kostet ca. 55000€...