Probleme mit Bauträger // offene Mängel

Diskutiere Probleme mit Bauträger // offene Mängel im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich weiß nicht genau ob ich in diesem Forum richtig bin, ich hoffe jedoch Ihr könnt mir trotzdem helfen. Meine Freundin und...

  1. #1 Ulliman, 14.04.2015
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    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht genau ob ich in diesem Forum richtig bin, ich hoffe jedoch Ihr könnt mir trotzdem helfen.

    Meine Freundin und ich haben uns im Juli 2013 eine schlüsselfertige Wohnung beim Bauträger gekauft. Diese ist auch wie im Kaufvertrag vereinbart bis Juli 2014 fertiggestellt worden. Bei der Wohnungsübergabe haben wir ein paar Mängel festgestellt, diese natürlich im Wohnungsübergabeprotokoll mit einem Nacharbeitungsdatum bis 31.08.2015 festgehalten. Nach und nach wurden die Mängel von den zuständigen Handwerkern des Bauträgers beseitigt. Aktuell sind noch 3 Mängel offen und da sich der Bauträger nicht mehr meldet bzw. auf unsere E-Mail und Anrufe nicht mehr reagiert, wissen wir aktuell echt nicht mehr weiter. Wir wollen ungern einen Anwalt einschalten und dann auch noch auf diesen Kosten hängen bleiben. Habt Ihr ein paar Tipps wie wir gegen unseren Bauträger vorgehen können?

    Grundsteuer mussten wir auch schon zahlen, obwohl noch eine kleine Restzahlung offen ist und wir noch keine Eigentümer sind. Ist das denn korrekt so? Wir waren immer der Annahme, dass man erst Grundsteuer zahlen muss sobald man Eigentümer ist.

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Euer Ulliman
     
  2. Jan81

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    Erst muss man Grundsteuer zahlen und dann wird man als Eigentümer eingetragen. Das ist ganz normal.

    Man müsste erst mal gucken ob es sich überhaupt um Mängel handelt.
    Dann muss man eine Schriftliche Mängelanzeige schreiben(mit Frist). Email, anrufen usw. ist eine richtige Mängelanzeige.
     
  3. #3 Ulliman, 14.04.2015
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    Das haben wir ja bei der Wohnungsübergabe auf dem Protokoll vom Bauträger gemacht. Mängel notiert, eine Frist bis zum 31.08.2015 gesetzt, Bauleiter hat in Vollmacht für den Bauträger unterschrieben und wir als Käufer. Doch leider wurden wie oben beschrieben nicht alle Mängel zu unserer Zufriedenheit beseitigt und nun reagiert der Bauträger nicht mehr.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2015
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    Ach Jan, lass es doch mal!

    @ TE

    1) Grundsteuer oder Grunderwerbssteuer????
    Grundsteuer müsste doch über den Verwalter an die WEG berechnet und von dieser über das Hausgeld umgelegt werden.

    2) Mängel:
    Wurden die Mängel in einem Abnahmeprotokoll festgehalten???
    Sind es nur Mängel, die Euer Sondereigentum betreffen??? Die Frist bis 31.08.15 ist dafür verdammt lang, wenn Wohnung 07/2014 fertig war.
    Oder betrifft das etwa Aussenanlagen??? Die wären dann ja wohl Gemeinschaftseigentum. Ihr wart hoffentlich nicht so wahnsinnig, auch Aussagen zum Gemeinschaftseigentum zu machen? :yikes

    3)
    Was genau steht noch an Mangelbehebung aus??
     
  5. #5 Ulliman, 14.04.2015
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    Hallo Ralf,

    1.) Ich meine die Grundsteuer. Die Grunderwerbssteuer kam ca. 1 Monat nach unterzeichnung des Kaufvertrages.
    Erst kam vom Finanzamt ein Schreiben bzgl. des Grundsteuermessbetrages und ca. 2 Wochen später die Rechnung mit dein einzelnen Raten.

    2.) Ja, die Mängel wurden alle festgehalten und betreffen nur mein Sondereigentum.
    Die Frist betrug einen Monat bis 31.08.2014. Mein Fehler, sorry.

    3.) - schiefe Balkonbrüstung (ist lt. meinem Gutachter und Bauleiter nicht mehr in der Tolleranz)
    - zu kleines Dachflächenfenster (das größere wurde extra im Kaufvertrag vermerkt)
    - Kratzter in Fensterbänke
     
  6. #6 toxicmolotow, 14.04.2015
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    Sowohl die Balkonbrüstung, als auch das Dachflächenfenster sind meines Erachtens nach Gemeinschaftseigentum. Ebenso die Außenfensterbänke. Bei Innenfensterbänken weiß ich nicht ob evtl. auch Gemeinschaftseigentum. Das müsste jemand anderes beantworten.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2015
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    Genau - alle diese Teile dürften nicht Sonder- sondern Gemeinschaftseigentum sein. Genaues dazu ergibt sich aus der Teilungserklärung!

    Wenn Sie Gemeinschaftseigentum sind, ist der Verwalter für die Durchsetzung der Mangelbehebung zuständig. Ausserdem solltet Ihr froh sein, wenn Euch daraus kein Strick gedreht wird. Denn wenn Ihr Mängel am Gemeinschaftseigentum übersehen habt, könntet Ihr unter Umständen haftbar sein!
     
  8. Julius

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    Ist das in NDS tatsächlich so?
    In Bayern zumindest bekommt jeder Miteigentümer einen gesonderten Bescheid und hat direkt zu bezahlen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2015
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    Einen Eid würd ich da nicht drauf schwören, daher schrieb ich auch "müsste". Ne Eigentumswohnung würd ich mir NIEMALS antun und wenn ich eine erben würde oder geschenkt bekäme, würde ich zusehen, die schnellstmöglich loszuwerden - von mir aus auch unter Marktwert - Hauptsache weg!!!

    Ich fänds auch unlogisch, den Aufwand der Gemeindeverwaltung so aufzublähen, dass die jedem Eigentümer einzeln einen Bescheid schicken müssten. Man stelle sich mal so einen Bunker wie diesen vor:
    [​IMG]
    Da frisst ja alleine die Berechnung jeder einzelnen Wohneinheit die Steuer von Jahren schon im Voraus auf.

    Aber andererseits - wer bei Steuer mit Logik agiert, hat meist schon verloren. :o
     
  10. #10 moep3fx, 15.04.2015
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    Nein, ist nicht so. Veranlagt wird der Eigentümer, nicht die Gemeinschaft.
     
  11. #11 Ulliman, 15.04.2015
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    Da die Grundsteuer ja nun vom Eigentümer bezahlt werden muss, fragen wir uns wieso der Grundsteuerbescheid zu uns kam obwohl wir sind noch keine Eigentümer sind...

    Also die von mir aufgeführten Mängel sind bei meiner Wohnungsübergabe (Sondereigentum) aufgenommen worden und auch vom Bauträger (Bauleiter) unterschrieben. Seit dem hat keiner irgendein Wort davon gesagt, dass diese Mängel vom Gemeinschaftseigentum wären, daher gehe ich stark davon aus, dass es Mängel aus dem Sondereigentum sind. Der Sachverständige von uns, hat auch damals nichts dazu gesagt.

    Habt Ihr noch eine Idee, wie wir weiter vorgehen können?
     
  12. #12 DerMarc, 15.04.2015
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    bis zum 31.08. sind ja noch paar Wochen ;) Warum also der Stress?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2015
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    Ja - ab zum RA und erstmal klären, ob das nun Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist.
    Das ist die Basis aller weiteren Schritte!!!

    Und bitte nicht den Anwalt, der so beim Ärger mit dem Chef oder ner Beule im heiligen Blechle hilft, sondern einen Baurechtsanwalt!!!
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2015
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    LRS???
    Der TE hat schon erklärt, dass es der 31.08.2014 war!!!
     
  15. #15 stockstadt, 15.04.2015
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    Hallo,

    haben denn die anderen Eigentümer noch Mängel oder stehen da noch Zahlungen aus???

    Gibt es eine von der WEG "eingekaufte " HV oder ist die vom Bauträger eingesetzt??

    LG
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 15.04.2015
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    Innenfensterbänke gehören zu eurem Sondereigentum. Balkonbrüstung und Dachflächenfenster gehören zum Gemeinschaftseigentum.

    Grundsätzlich könnt ihr sowohl die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, als auch etwaiger Mängel am Sondereigentum gegenüber der Bauträgerfirma (eurer Kaufvertragspartnerin) geltend machen, solange die Wohnungseigentümergemeinschaft die Gewährleistungsansprüche bezüglich dieser Mängel noch nicht durch Beschluss „an sich gezogen“ hat. Ihr könnt solche Mängelbeseitigungsansprüche selbst am Gemeinschaftseigentum solange im Prinzip sogar einklagen.

    Wenn es aus eurer Sicht eindeutig ist, dass die von euch gerügten Mängel auch tatsächlich welche sind, solltet ihr bezüglich derjenigen Mängel, die bislang noch nicht beseitigt wurden, der Firma nochmals eine fristsetzende Mängelbeseitigungsaufforderung übersenden und ggf. damit drohen, diese Mängelbeseitigungsansprüche nach Fristablauf gerichtlich geltend zu machen

    Bezüglich der Mängel an der Balkonbrüstung und am Dachflächenfenster solltet ihr unabhängig davon die Hausverwaltung schriftlich informieren und diese auffordern, einen Beschluss der WEG herbeizuführen, dass diese Gewährleistungsansprüche seitens der WEG gegenüber der Bauträgerfirma (notfalls gerichtlich) geltend gemacht werden.
     
  17. #17 Ulliman, 16.04.2015
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    Ein Nachbar ist schon Eigentümer und der andere hat genauso wie ich noch Mängel und noch eine kleine Restzahlung offen. Er hat die selben Probleme wie wir...

    Die Hausverwaltung ist vom Bauträger bestimmt und sitzt auch in der selben Immobilie wie der Bauträger ;(

    PS: Ich habe heute morgen mit dem zuständigen Mitarbeiter vom Finanzamt telefoniert. Da ich noch Restzahlungen offen sind und ich noch kein Eigentümer bin, muss der Bauträger die Grundsteuer noch zahlen bis ich Eigentümer bin. Er wird das ganze nun korrigieren.
     
  18. Julius

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    Solchen parteiischen Erstverwaltern muß man ggf. rechtlich Dampf machen!

    Notfalls wird er eben durch Beschluß gezwungen, gegen den BT gerichtlich vorzugehen.
    Hab ich selbst schon durch. Seitdem weiß der Verwalter, wo der Hammer hängt und es flutscht plötzlich im Sinne der Eigentümer...
     
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