Wie schauts aus mit einem Keller wie folgt...

Diskutiere Wie schauts aus mit einem Keller wie folgt... im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; ... Hallo, liebe Experten. Mal wieder eine Frage zur Kellerabdichtung. Ich gehe aus vom Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser, da wir...

  1. #1 Calimero, 24.02.2006
    Calimero

    Calimero

    Dabei seit:
    31.03.2005
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Ökonomin
    Ort:
    Bad Tölz
    ... Hallo, liebe Experten.

    Mal wieder eine Frage zur Kellerabdichtung.

    Ich gehe aus vom Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser, da wir Mergelhaltigen Boden haben, auf dem nach Starkregenereignissen zum Teil große Pfützen 2 -3 Wochen stehen, bevor sie versickern. Ein Bodengutachten existiert bislang nicht, da BT keines für nötig hält.

    Keller von innen:

    1,5 cm Putz, Keller vollständig beheizt und ohne Tür zur darüberliegenden Küche offen

    25 cm WU Beton mit Fugenblech
    nicht vollständig nach WU Richtlinie gebaut, da kein Anschlußbeton und keine Einbringung mit geringer Fallhöhe, sondern von oben mit Trichter 2,5 m Freier Fall für den Beton zwischen den Schalungswänden

    die Bewehrung soll rissbeschränkend sein und theoretisch ein wasserundurchlässiges Bauwerk ergeben - ist noch nicht nachgewiesen, aber angefordert

    Aussen: 10 cm Perimeterdämmung, keine weitere Abdichtung und mit ortsüblichem Material bis UK Lichtschächte verdichtet

    unterhalb der Lichtschächte ist eine fragliche Drainage ohne Wartungsschächte und ohne eine Idee, wo denn der Vorfluter liegen könnte erstellt.

    An einer Kellerunterkante dirngt bei Starkregenereignissen Wasser ein (nicht viel, aber auch nicht sehr beruhigend)

    Unsere Annahme: Es muß nach 18195 - 6 gedichtet werden.

    Muß, wenn keine weitere Dichtung vorhanden ist immer eine WW gebaut werden oder geht grundsätzlich WU Beton mit Rissbeschränkung.

    Reicht Innenputz und Perimeterdämmung für Dampfdichtigkeit?

    Unser Gutachter sagt nein, Gegengutachter sagt , das reicht

    Ausser der WU Richtlinie haben wir noch nichts konkretes gefunden

    Danke
     
  2. #2 Carden. Mark, 24.02.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Die Beantwortung der letztere Frage können Sie hier erlesen.
    http://www.sv-carden.de/wwanfanglink.html

    Was meinen Sie mit "ist noch nicht nachgewiesen?

    Was meinen Sie "Ortsüblichen Material - Den Füllboden?
    Was für Fenster?
    Wie groß sind die nicht gedämmten Bereiche im Lichtschacht und zu den Fenstern?

    Schön gelesen - aber ist hierbei ein Mangel / SChaden entstanden?
    Wie sieht der Anschlussbereich aus?


    Murks, die Lichtschächte müssen frei und selbständig entwässern. Dieses muss ohne Gefahr des Rückstaues geschehen. Die Lichtschächte selber sind in das Dichtigkeitskonzept des Bauwerks mit einzubeziehen.

    Stimmt - Schaden muss behoben werden.

    WArum? Was war vereinbart?


    Nein

    Glaubensfrage. Die Mehrheit der Fachleute sagt auch Nein. Die Fronten brechen auf. Aber es dürfte wohl noch aRdT sein.

    Wofür haben Sie einen SV wenn Sie selber suchen müpssen?
     
  3. #3 Calimero, 24.02.2006
    Calimero

    Calimero

    Dabei seit:
    31.03.2005
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Ökonomin
    Ort:
    Bad Tölz
    nach mündlicher Aussage des BT soll
    ..."die Bewehrung soll rissbeschränkend sein und theoretisch ein wasserundurchlässiges Bauwerk ergeben - ist noch nicht nachgewiesen, aber angefordert "

    Bewehrungspläne wurden angefordert und werden halt nicht vorgelegt

    ortsübliches Material ist die Formulierung aus dem Kaufvertrag. In der Praxis heisst das: Es wurde ein Loch gebuddelt, ein Keller erstellt und der Erdaushub zur Wiederverfüllung bis Unterkante Lichtschächte verwendet, darüber Kies bis Oberkante Gelände

    nichtgedämmte Bereiche um die Lichtschächte gibt es nicht - perimeterdämmung bid Laibung, Lichtschächte auf die Perimeterdämmung gesetzt - normale Kunststofffenster mit U Wert 1,3

    klar, hab ich schön gelesen und bei unserer Kellererstellung nicht gesehen, sondern bei den nachfolgend bebauten Häusern. Ob ein Schaden (Entmischung?) entstanden ist, konnte ich nicht erkennen und kann ich auch nicht beurteilen - ich weiss nur, dass es vermutlich im Bereich des Fugenbleches bei uns eine Undichtigkeit gibt, nicht, woran genau es liegt

    Anschlussbereich: ein ca 25 cm breites Blech von Bodenplatte zur aufstehenden Wand, Aussen scheint eine Hohlkehle mit schwarzer Masse angedichtet zu sein

    WArum? Was war vereinbart?

    Nichts natürlich : Bauträgervertrag, wir als Kunden völlig ahnungslos im Dunkeln getappt und im Vertrag gelesen ...wird nach gültigen DIN Normen und nach a. R d. T erstellt
    Ich gehe davon aus, dass dann die 18195 gilt und entsprechen ausgeführt werden muss ? Oder liege ich da falsch ?

    Glauben Sie mir, die letzte Frage stellen wir uns seit fast 2 Jahren täglich.

    Wir hatten keine Ahnung, hatten baubegleitend einen Gutachter, der nach unserer Beauftragung zu selten vor Ort war (weiss ich heute besser)
    Der Gutachter war jeden Pfennig Wert, da er uns eine Menge Ärger erspart hat, hat allerdings sehr viele Mängel nicht gesehen, die er hätte sehen können, vielleicht auch müssen.
    Ich habe bereits im Forum kundgetan: In der Summe waren in unserem Baugebiet 6 unterschiedliche Gutachter für unterschiedliche Parteien tätig, die allesamt bei gleicher Bauausführung unterschiedliche Mägel gefunden und bewertet haben. Er gibt keinen Gutachter, der alles entdeckt hat und über die Bewertung der Gewerke unterschiedliche Einschätzungen. Da ist man als Käufer sehr verunsichert und fängt an in Foren zu suchen und beobachtet daraufhin die neu erstellten Gewerke. Danach ist die Verunsicherung dann perfekt, da man davon ausgeht, dass am eigenen Objekt derselbe Pfusch gebaut wurde.
    dann steht man vor der Frage, welchen Gutachter beauftragt man, was ist beweisbar, ist es schlauer neu zu beauftragen, oder gibt es eine theoretische Möglichkeit über Mängelbesetigungen zu einem Mängelarmen Bauwerk zu gelangen. Unsere Erfahrung sagt: Entweder nicht beweisbar, oder nach Mängelbeseitigungsversuch ein größerer Schaden oder zumindest kein zufriedenstellendes Ergebnis

    Beim keller stehen wir vor der Frage, was muß gemacht werden und selbst neu beauftragen, oder Nacherfüllungsprozedere
     
  4. #4 Carden. Mark, 24.02.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Es stellt sich für mich als erstes die Frage - welches Fachgebiet hatte der Sachverständige? öbuv ?
    Globalgutachter?
    ES ist schlichtweg unmöglich, alle Möglichen Mängel im nach herein oder im Zuge einer Abnahme zu finden. Es sollte aber schon Möglich sein, anhand eines Schadenereignisses, die Ursache einzugrenzen und Vorschläge zur Beseitigung zu machen. Wenn Ihr SV hierzu nicht in de Lage ist, ist dieser Grundweg für dieses Fachgebiet nicht Fachkundig genug.
    Um Sicherheit zu bekommen, sollten Sie sich einen SV suchen, der für dieses Fachgebiet Sachkundig ist und Ihr Vertrauen genießt.

    Nacherfüllung durch den Sachverständigen – oder wie soll ich das jetzt verstehen?
     
  5. #5 Carden. Mark, 24.02.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Frage ist beantwortet: Habe ich mir so eben erlesen.
     
  6. #6 Harald W., 24.02.2006
    Harald W.

    Harald W.

    Dabei seit:
    20.01.2006
    Beiträge:
    533
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Aschaffenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt
    Ich reite jetzt nur auf..

    ..dem fehlenden Bodengutachten herum.
    Stop und zurück auf Los:
    Frage: Was steht im Vertrag zum Thema Bodengutachten? Wer hätte es bringen müssen? Wurde darauf hingeweisen, das es der Bauherr als Eigentümer? des Grundstücks hätte erbringen müssen. Wenn BT der Grundstückseigentümer war, hat der es angeboten und es wurde die Erstellung abgelehnt?
    Denn> ein Bodengutachten hätte in Ihrem Fall eine Aussage zu den Gründungsverhältnissen/Grundwasserverhältnissen und Empfehlungen zu Abdichtungen in Bezug auf die DIN 18195 gegeben. Den es ist schon ein Unterschiede zu DIN 18195 Teil 4 oder DIN 18195 Teil 6. Den dann würde der Aufbau einer WU-Betonwand ohne weitere Abdichtung nicht immer zulässig sein.
    Habe ich es richtig verstanden?
    Sie haben keine Ahnung der Bodenverhältnisse? :confused:
    Sie kennen die Grundwasserstände nicht? :confused:
    Trotzdem haben Sie eine WU-Betonwand D=24cm, also keine weisse Wanne? :confused:
    Sie haben keine Drainage? :confused:
    Und dann auf der WU-Betonwand ohne Drainage keine weitere Bitumenabdichtung? :confused:
    Bitte Anwort.
     
  7. #7 gerd, 25.02.2006
    Zuletzt bearbeitet: 25.02.2006
    gerd

    gerd

    Dabei seit:
    24.02.2006
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbautechniker
    Ort:
    südlich von München
    Also bei nahezu wasserundurchlässigem Untergrund würde ich tunlichst vermeiden diesen auch noch als Verfüllmaterial bis an die Wand zu verwenden. Das mit der 10cm Perimeterdämmung ist ein guter Ansatz. An die Sohle sollte allerdings eine Drainage und drüber mindestens 50cm breit zur Wand eine 16/32 Schotterschicht verfüllt werden. Zwischen Schotter und Erdreich ist ein Flies einzubringen, das die Vermischung verhindert. An Gebäudeseiten, an denen nicht nur Rasen, sondern Pflaster verlegt werden soll, darf überhaupt kein Aushub eingefüllt werden, sondern nur Kies, der Lagenweise eingedichtet werden muss. Das Pflaster sollte nicht bis an die Hauswand reichen, um ein Ablüften des Schotters zu ermöglichen.
    Übrigens: Wasserdichten Beton gibts eigentlich garnicht wirklich. B25 ist das schon garnicht. Auch wenn viele sagen, bis 5 cm dringt das Wasser nur ein. Diffundieren tuts doch durch. Den Rest muss halt dann die Heizung verdunsten.
    Ach ja die Gutachter haben beide recht. Styrodur ist diffussionsundurchlässig, aber was nützt das wenns auf beiden Seiten im Wasser steht.

    Gruss
    Gerd
     
  8. #8 Harald W., 25.02.2006
    Harald W.

    Harald W.

    Dabei seit:
    20.01.2006
    Beiträge:
    533
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Aschaffenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt
     
  9. gerd

    gerd

    Dabei seit:
    24.02.2006
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbautechniker
    Ort:
    südlich von München
    Na, das ich sowas nochmal erklären muss
     
  10. #10 Harald W., 25.02.2006
    Harald W.

    Harald W.

    Dabei seit:
    20.01.2006
    Beiträge:
    533
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Aschaffenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt
    Gerd, Du stellst Behauptungen auf..

    ..ohne die Bedingungen bei Calimero zu kennen, deswegen meine qualifizierten Fragen.
    Weist Du, das er Lehmboden hat? Und woher?
    Es könnte auch ein bißchen mehr wie 10cm PM-Dämmung sein? Kennst Du den Wärmeschutznachweis oder sind wir hier auf dem Jahrmarkt? (Darf´s nen bißchen mehr sein?)
    ..Jeder, der schon mal draufgepflastert hat weiss das doch, ich kann gerne auch ein Gerichtsurteil heraussuchen, wo der Architekt die Kosten für Ausbaggern, neu eindichten und Pflasterlegen übernehmen musste, da er diese Anweisung so nicht gegeben hat..bitte Link zum Urteil posten.
    ..Sollte ich wirklich jedesmal einen Literaturnachweis für meine Antworten erbringen müssen?
    Nein, nur nicht Halbwissen verbreiten..
    ..Das Wort Unsinn lass ich jetzt einfach mal so stehen und verbuche das unter besonders konstruktiver Kritik..
    Das kann ich ab, wenn Du Deine Aussagen belegen kannst!
     
  11. #11 Carden. Mark, 25.02.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Jungs, so helft Ihr Keinem
     
Thema:

Wie schauts aus mit einem Keller wie folgt...

Die Seite wird geladen...

Wie schauts aus mit einem Keller wie folgt... - Ähnliche Themen

  1. Putz schaut raus nach dem Schleifen

    Putz schaut raus nach dem Schleifen: Hallo zusammen, Nur eine kurze Frage: Reicht es aus bei der Wand wie in den Fotos zu sehen, die „Putzflecken“ oder anders ausgedrückt den...
  2. Stahl schaut aus Grundplatte heraus

    Stahl schaut aus Grundplatte heraus: Moinsen, unsere Gartenbauer sind gerade dabei u.a. unsere Drainage zu legen. Dabei haben Sie uns darauf aufmerksam gemacht, dass rund um unser...
  3. Wie schaut es aus bei Schallübertragung bei Betonbauten im Wohnbau?

    Wie schaut es aus bei Schallübertragung bei Betonbauten im Wohnbau?: Es werden ja jetzt meist die Aussenwände in 18 cm dicken Schalsteinen/oder wahlweise nach Statik Ausführung in Beton geplant. Wie schaut es da mit...
  4. Z-Folie schaut an mehreren Stellen beim Klinker/Fuge heraus

    Z-Folie schaut an mehreren Stellen beim Klinker/Fuge heraus: Hallo zusammen, ich bräuchte Euren Rat, bzw. Eure Erfahrungen. Mein Neubau wurde vergangene Woche verklinkert und verfugt. Gestern habe ich...
  5. Abwasserrohr schaut etwas aus dem Schotter heraus (Keller), vor Betonierung

    Abwasserrohr schaut etwas aus dem Schotter heraus (Keller), vor Betonierung: Hallo kurze Frage, bei mir wurde jetzt ausgeschachtet, Schotter als Unterschicht für die Bodenplatte eingebaut und die Abwasserrohre (alles...