Makler- und Bauträgerverordnung / Ratenzahlungsplan / Beginn der Erdarbeiten

Diskutiere Makler- und Bauträgerverordnung / Ratenzahlungsplan / Beginn der Erdarbeiten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Sehr geehrte Damen und Herren, beim Erwerb einer Wohnung von einem Bauträger sieht die Makler- und Bauträgerverordnung vor, dass mit Beginn der...

  1. maxl81

    maxl81

    Dabei seit:
    15.04.2015
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    München
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    beim Erwerb einer Wohnung von einem Bauträger sieht die Makler- und Bauträgerverordnung vor, dass mit Beginn der Erdarbeiten 30% des Gesamtkaufpreises fällig sind (nach Stellung der Sicherheiten durch den Bauträger bzw. durch Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch).

    Meine Frage:
    Wie ist der Beginn der Erdarbeiten zu bewerten, wenn die Baugrube zu ca. 70% ausgehoben ist (ggf. auch durch Abriss von vorherigem Altbestand bedingt), aber sich immer noch Reste (Kellermauerwerk) des Altbestandes auf dem Grundstück befinden bzw. noch nicht vollständig abgerissen sind.

    Wäre in diesem Fall der Beginn der Erdarbeiten im Sinne der MaBV erfüllt oder gilt der Beginn der Erdarbeiten erst als erfolgt, wenn der Altbestand zu 100% abgerissen und entfernt wurde und somit das Grundstück für den Neubau erst "bebauungsfähig" ist.

    Vielen Dank für die Rückmeldungen!
     
  2. #2 Baufuchs, 15.04.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beginn = Bagger ist angerollt und hat den ersten Löffel Erde bewegt.

    Wie Du selbst schreibst, ist bei dir die Baugrube schon zu 70% ausgehoben.
     
  3. maxl81

    maxl81

    Dabei seit:
    15.04.2015
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    München
    Hallo Baufuchs,

    danke für die schnelle Antwort. Bei einem unbebauten Grundstück sehe ich das ganz genauso. Zu meiner Kernfrage:
    Ist die Situation genauso, wenn letztendlich der Abriss des vorherigen Gebäudes / Altbestandes noch nicht vollständig erfolgt ist?
     
  4. #4 toxicmolotow, 15.04.2015
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Laienmeinung: Die Rate ist nicht bei Beendigung des Abrisses sondern eben bei Beginn der Erdarbeiten fällig.

    Wenn die 70% alleine aus dem Abriss des alten Kellers entstanden ist, nein, wenn darüber hinaus bereits Erde bewegt worden ist, dann ja.

    Aber da soll ein Fachmann was zu sagen.

    Die 30% stammen ja u.a. auch aus dem Wert des Grundstückes, und nicht ausschließlich aus der Baggerleistung.
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 16.04.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Die Erdarbeiten haben begonnen, die 1. Rate i.H.v. 30 % kann daher in Rechnung gestellt werden und ist dann auch zur Zahlung fällig, § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Makler- und Bauträgerverordnung. Darauf, wie weit der Bauträger inzwischen mit dem Abriss des Altbestandes ist, kommt es nicht an.

    Die 30 % sind, wie toxicmolotow schon schrieb, nur für den Wert des mitverkauften Grundstücks gedacht.
     
  6. maxl81

    maxl81

    Dabei seit:
    15.04.2015
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    München
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.
    Bin bisher ggf. fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die MaBV grundsätzlich auf einem unbebauten Grundstück "fußt" und auch Voraussetzung wäre, dass Altbestand (wie Keller und Kellerboden) bzw auch Bauschutt vom Abriss entfernt sein müssen.
     
Thema: Makler- und Bauträgerverordnung / Ratenzahlungsplan / Beginn der Erdarbeiten
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Beginn Erdarbeiten mabv VG

    ,
  2. ratenzahlungsplan mabv

    ,
  3. Mabv Beginn der erdarbeiten

Die Seite wird geladen...

Makler- und Bauträgerverordnung / Ratenzahlungsplan / Beginn der Erdarbeiten - Ähnliche Themen

  1. Makler sagt "kein Problem" - Riss in (tragender?) Wand - Altbau

    Makler sagt "kein Problem" - Riss in (tragender?) Wand - Altbau: Hallo zusammen, in der Hoffnung auf fachkundige Auskunft und darauf, dass ich im richtigen Unterforum bin, möchte ich mich mit folgender Frage an...
  2. Makler-Bank-Kooperation: bei Finanzierung an Bank gebunden?

    Makler-Bank-Kooperation: bei Finanzierung an Bank gebunden?: Hallo, zu folgender Frage hab ich auch nach längerer Internetsuche nur sehr wenig Hilfreiches gefunden: vor der Hausbesichtigung machte mich die...
  3. Wohnung vor dem Verkauf (ohne Makler) renovieren

    Wohnung vor dem Verkauf (ohne Makler) renovieren: Hallo zusammen, ich hätte mal ein paar Fragen zu denen ich gerne euren Rat hören würde. Zu meiner Situation: ich habe vor 13 Jahren eine...
  4. Das ewige Leid mit den Maklern...

    Das ewige Leid mit den Maklern...: Ich bräuchte mal einen kurzen Rat für folgende Situation: Ich suche neue Büroflächen, die ich bzw. meine Eltern oder Ehefrau kaufen wollen und...
  5. Auswahlkriterien Makler für Grundstücksverkauf

    Auswahlkriterien Makler für Grundstücksverkauf: Kurzversion: Bitte schauen Sie sich den Makler, über den sie ein Grundstück verkaufen wollen, genau an (z.B. ein Grundstück in Internet...