Mängel an Aussenputz?

Diskutiere Mängel an Aussenputz? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Grüß Euch zusammen, handelt es sich bei den Fotos um Mängel? Ich weiß ja bereits, dass Putzer äußerst hohe Toleranzen haben, jedoch finde ich...

  1. #1 Polle872, 15.04.2015
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    Grüß Euch zusammen,

    handelt es sich bei den Fotos um Mängel? Ich weiß ja bereits, dass Putzer äußerst hohe Toleranzen haben, jedoch finde ich z.B. den Riss, der sich im letzten Jahr gebildet hat schon sehr eindeutig. Von einem sauber verarbeiteten Eck kann im anderen Foto ja auch keine Rede sein.
    Was meint Ihr, kann ich was machen falls sich der Putzer quer stellt?
    Geputzt wurde im August 2012.

    Ich danke Euch schon mal im Vorraus,

    Gruß Reiner
     

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  2. Rico M

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    Geputzt wurde 2012 und jetzt fällt auf dass das Eck unwinklig ist, und dies auch störend ist...
    Ich würde ja hier voll auf verdeckten Mangel tippen, für den die 30jährige Verjährung greift...
    Kopfschüttelnde Grüße
     
  3. #3 ThomasMD, 15.04.2015
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    Und verschärfend kommt hinzu, dass der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
    Das Bild mit dem Riss kann ich überhaupt nicht deuten. Was soll das sein und welche Bauteile arbeiten da gegeneinander?
     
  4. Rico M

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    Unter dem Gesichtspunkt der Arglist hab ichs noch gar nicht gesehenn, da lässt sich vor nem Richter sicher ein Kompletter Neuverputz aller Außenwände rausschlagen

    Grüße
     
  5. Julius

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    Ich auch. Nämlich dafür, daß es nicht am Putz liegt...

    Woher weißt Du, daß die Rohmauer im Winkel war?

    Du kannst Dich längs legen.

    Vor zweieinhalb Jahren zuletzt? Kein Wunder, daß der Teppichboden so schmutzig ist...
     
  6. #6 Halbwissender, 15.04.2015
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    Ob die Rohmauer im Winkel war ist hier unerheblich.

    Es wurde eine Schmiege angelegt:
    1: Vorher auf 90 Grad eingestellt?
    2. Wenn auf 90 Grad eingestellt war ist es nicht richtig "SO" zu messen, denn der Anschlag ist nicht waagerecht. Wenn hier eine zulässige Toleranz an der angelegten Seite von 3 mm vorliegen würde und der Anschlag schräg ist kann ich so gerne optisch 6 7 mm "hinbiegen"
    3. (und nicht letztens) lässt die DIN 18202 solche "Messmethoden" nicht zu.

    Zum Riss: Kein Plan was dort gezeigt wird...
     
  7. reezer

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    "verspäteter" Aprilscherz ?
     
  8. #8 Gast036816, 16.04.2015
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    ........ und die merkwürdige putzgeometrie ist dir bei der abnahme nicht aufgefallen? das rissbild war da bereits vorprogrammiert. ich sage mal, den mangel hast du abgenommen!
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 16.04.2015
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    Wie ist denn der vertragliche Gesamtzusammenhang?

    Wenn du z.B. ein komplettes Haus vom GÜ bestellt hast, sind das Mängel, die du grundsätzlich beim GÜ geltend machen kannst. Das geht auch dann noch, wenn du das Werk schon 2012 abgenommen hast, denn die Beweislast dafür, dass du damals schon bei der Abnahme diese Mängel definitiv gekannt hast, liegt beim Auftragnehmer. Ein „wissen müssen“ oder „hätte erkennen können“ genügt nicht.

    Die Außerwinkligkeit liegt im Mauerwerk, die hat nicht erst der Putzer durch das Aufbringen extrem unterschiedlicher Putzstärken verursacht. Du könntest dann, wenn du ein komplettes Haus vom GÜ bestellt haben solltest, gegenüber dem GÜ die Außerwinkligkeit des Mauerwerks bemängeln. Ob diese tatsächlich außerhalb der Toleranzen liegt, kann indes nur ein SV beurteilen.

    Die Rissbildung stellt aus meiner Sicht eines technischen Laien ebenfalls einen Mangel dar. Da fehlt, wie es aussieht, eine Fuge.
     
  10. Jan81

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    Bild 2 ist ein Mangel, das hat mit Abnahme doch nichts zu tun. Zu der Abnahme war da kein Riss. Und das risse vorprogrammiert sind, dass hätte der Verputzer usw. besser wissen müssen und bedenken melden müssen.
     
  11. #11 Gast036816, 16.04.2015
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    aus der beschreibung #1 geht nicht hervor, dass ein gu/gü beauftragt wurde.

    Jan - wir wissen nicht, ob der putzer wegen der merkwürdigen geometrie bedenken angemeldet hat. wenn er es getan hat, die bedenken wurden dann gelocht und abgeheftet, dann braucht er sich jetzt nicht einmal quer zu stellen.
     
  12. #12 Polle872, 16.04.2015
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    Servus,

    erstmals danke an die Leute, die mir anständige Antworten gegeben haben!

    Die Maurer haben bei mir eine sehr saubere Arbeit geleistet. Die Ecken waren also auf ziemlich genau 90°.
    Ich habe mit einem 90° Winkel, waagerecht gemessen. Der Schenkel lag sauber auf der Mauer auf.

    Wir haben den Hausbau nicht ganz übergeben sondern für den Aussenputz eine Putzerfirma beauftragt.

    Der Riss ist denke ich auf verschiedene Materialien zurückzuführen, da die Bögen betoniert und der Rest gemauert ist.
    Der Riss hat nun das Fass zum überlaufen gebracht. Deshalb bin ich relativ erbost obwohl mich die schiefen Ecken und Kanten schon immer gestört haben.

    Was meint Ihr nun, kann ich was geltend machen oder ist es mein Problem?

    Ach ja, auch wenn ich Laie bin, bitte ich wenn dann um seriöse Antworten, Murks hab ich am Bau schon viel genug....(-;


    Gruß Reiner
     
  13. #13 Gast036816, 16.04.2015
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    ob laie oder profi, wenn du bei der abnahme eine erkennbare massabweichung - hier schiefwinkligkeit - nicht als mangel rügst, dann akzeptierst du den zustand und siehst das als vertragskonforme leistung an.
     
  14. #14 saarplaner, 17.04.2015
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Manchmal hilft auch ein Blick in die Beitragshistorie des TE...

    Hierzu ist eigentlich alles gesagt.
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 17.04.2015
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    Das ist – bei allem Respekt – absolut falsch. Ein weit verbreiteter Irrtum. Ich werde das vielleicht mal aufnehmen in die Rubrik „Rechtsirrtümer“ auf meiner Homepage, zusammen mit dem Märchen von der 30-jährigen Haftung für „verdeckte Mängel“.

    Es geht um § 640 Absatz 2 BGB:
    --------------------------------------------------
    Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in § 634 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.
    --------------------------------------------------

    Genauer geht es um die Formulierung „obschon er den Mangel kennt“.

    Dafür, dass der Bauherr einen der später streitig gewordenen Mangel kannte, ist nach allgemeinen Beweislastregeln der Auftragnehmer beweispflichtig, Es genügt zur Beweisführung nicht, zu behaupten, dass der Bauherr den Mangel „hätte erkennen können“ oder „hätte erkennen müssen“.

    Die Erbringung des Beweises von positiver Kenntnis ist erforderlich, wenn sich der AN darauf berufen möchte, dass der Bauherr wegen Mangelkenntnis bei der Abnahme die in § 640 Absatz 2 BGB genannten Gewährleistungsrechte verloren hat (wobei dem Bauherren ohnehin so oder so noch immer der verschuldensabhängige, so genannte "kleine Schadensersatzanspruch" bliebe).

    Es gibt auch für den Auftraggeber (ob mit oder ohne Architekt ist einerlei) im Zusammenhang mit dieser Mängelkenntnisproblematik keine Verpflichtung, den Bau zu vermessen und auf Unebenheiten oder Außerwinkligkeiten zu überprüfen. Misst der AG nicht nach und erkennt er Außerwinkligkeiten nicht, kann er diesen Mangel noch problemlos nach der Abnahme innerhalb der Gewährleistungszeit rügen und geltend machen.
     
  16. #16 Halbwissender, 17.04.2015
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    Wie ich bereits sagte ist das "Messgerät" und die Vorgehensweise so absolut untauglich und unzulässig.

    Entsprechend DIN 18202 wird hier die Winkeltoleranz bewertet.

    Es muss zuerst eine ausreichend lange Bezugsebene (z,B. da wo das Holzteil der schmiege anliegt) geschaffen werden. Beispielsweise eine 2 m Richtlatte auf diese Wand legen (Unebenheiten dürfen nicht berücksichtigt werden und werden getrennt gemessen).

    Diese Latte muss 10 cm aus der Ecke liegen. EIne "rund" geputzte Ecke darf keine Berücksichtigung finden.

    Hiernach einen RICHTIGEN Winkel im Abstand von min. 10 cm an die Richtlatte legen und den Abstand messen. Auch hier 10 cm aus der Ecke bleiben.

    Zulässige Winkeltoleranz wären dann 6 mm.
     
  17. #17 stockstadt, 17.04.2015
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    Hallo,

    ich kann solche absoluten und falschen Aussagen eines "Bauexperten", der bei allem und jedem nach "Sachverstand, Sachverstand und Sachverstand" ruft, nicht nachvollziehen.
    Juristischen Sachverstand zuziehen hätte hier geholfen :mega_lol::mega_lol:

    LG
     
  18. #18 Baufuchs, 17.04.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In manchen Fällen dürfte das m.E. schon genügen. Auch wenn in der Juristerei der gesunde Menschenverstand oft nur eine untergeordnete Rolle spielt, dürfte eine statt wie bestellt rote Haustür die stattdessen in Farbe blau eingebaut wurde, kaum erst nach 2 1/2 Jahren bemängelt werden können.;)

    Ist wohl so: kommt darauf an...
     
  19. #19 dimitri, 17.04.2015
    dimitri

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    Bemängeln kann er sie aber auf jeden Fall. Zu klären ist dann, ob er den Mangel bei Abnahme kannte und nicht "unter Vorbehalt" abgenommen hat (zumindest wenn ich die Aussage von Ralf Wortmann richtig interpretiere).
    Mal angenommen, der AG ist farbenblind und die Tür ist aus seiner Sicht einfach grau - was dann?

    Gesunder Menschenverstand hin oder her: Auch ein solcher Fall wird nach einem Schema gepüft. Wie dann das Ergebnis der Prüfung lautet ist offen.
     
  20. #20 Baufuchs, 17.04.2015
    Baufuchs

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    Schlaumeier. Dann ist es eh wurscht ob die Tür blau oder rot ist....:D
     
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