Mängel an Aussenputz?

Diskutiere Mängel an Aussenputz? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; In manchen Fällen dürfte das m.E. schon genügen. Auch wenn in der Juristerei der gesunde Menschenverstand oft nur eine untergeordnete Rolle...

  1. #21 Ralf Wortmann, 17.04.2015
    Ralf Wortmann

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    Wir entfernen uns natürlich bei dieser Diskussion immer weiter von den eigentlichen Mängeln bzw. Fragen des TE.

    An der grundsätzlichen Beweislast des Auftragnehmers ändert sich auch bei dem Beispiel mit der andersfarbigen Haustür nichts.

    Rechtlich ist das vielmehr als ein Problem des „Beweises des ersten Anscheins“ einzuordnen. Bei einer Haustür, die blau statt rot geliefert wurde, streitet der „Beweis des ersten Anscheins“ dafür, dass der Bauherr dies bei der Abnahme natürlich gesehen hat und wusste. Er kann diesen Anscheinsbeweis jedoch entkräften, z.B. indem er seine Farbenblindheit offenbart (natürlich nur, wenn das auch wirklich zutrifft) und im Bestreitensfalle ggf. den Beweis dafür führt (Aussage des Augenarztes oder SV-Gutachten).

    Wenn das Gericht dann der Meinung ist, der Beweis des ersten Anscheins sei vom AG glaubhaft entkräftet, bleibt es dabei, dass dem AN der Beweis, dass der Bauherr das BV in Kenntnis des Haustürenmangels abgenommen hat, nicht gelungen ist. Dann bleibt es dabei, dass der AN zur Nacherfüllung verpflichtet ist.
     
  2. #22 Polle872, 17.04.2015
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    Servus,

    vielen Dank für die Antworten! Habt mir schon echt weitergeholfen.

    ich habs mir schon fast gedacht, dass diejenigen die am Besten murren, sich am Wenigsten auskennen. Ist ja fast immer so....

    Frage an Halbwissender: auf welche Länge ist es mit den 6 mm gemeint?
    Hab gerade nachgemessen. Die unsaubere Seite des Ecks hat eine Länge von 23 cm. Die Abweichung beträgt 11mm. Also der Unterschied zwischen Eck und äußerer Kante.

    Wie ist es nun mit dem Riss? Wäre der Putzer verpflichtet gewesen eine Dehnfuge o.ä anzubringen oder ist es mein Problem?

    Gruß Reiner
     
  3. #23 Ralf Wortmann, 17.04.2015
    Ralf Wortmann

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    Nein, das ist in diesem Sinne nicht „dein Problem“. Du kannst die Putzerfirma (also deinen Vertragspartner bezüglich der Ausführung des Fassadenputzgewerks) mit angemessener Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern.

    Einen Mustertext für ein solches Schreiben findest du im Internet, indem du z.B. die Begriffe „Mustertext einer Mängelbeseitigungsaufforderung“ googelst. Der Putzer hat diesen Mangel dann einschließlich seiner baulichen Ursachen fachgerecht zu beseitigen. Was da genau zu notwendig ist, dass können die technischen Experten hier sicher besser beantworten. Du solltest dem Putzer diesbezüglich aber keine Vorgaben machen. Die Wahl der Art und Weise der Mängelbeseitigung obliegt dem Putzer. Nur fachgerecht muss sie sein.
     
  4. #24 Gast036816, 17.04.2015
    Gast036816

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    kann ich jetzt nicht sagen, das hatte ich vor einigen jahren aus einem fortbildungsseminar für bauleiter so mitgenommen.

    entweder ist das nicht richtig vorgetragen worden oder es hat sich seit dem einiges geändert.
     
  5. Markul

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    Oder du hast nicht richtig aufgepasst oder es falsch verstanden.
     
  6. #26 Gast036816, 17.04.2015
    Gast036816

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    nein - habe gerade noch einmal in die textvorlage geschaut.
     
Thema: Mängel an Aussenputz?
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