Zahlungsplan - Teilerfüllung einer Leistung

Diskutiere Zahlungsplan - Teilerfüllung einer Leistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo alle Mitleser, in meinem Zahlungsplan heißt es: 10. Rate nach Einbau der Innentüren Die Standardtüren sind eingebaut. Problem:...

  1. Amberg

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    Hallo alle Mitleser,

    in meinem Zahlungsplan heißt es:

    10. Rate nach Einbau der Innentüren

    Die Standardtüren sind eingebaut.
    Problem: Eine große Schiebetüre, die Küche und Wohnzimmer trennen soll, wurde falsch hergestellt, dauert nun 3-8 Wochen, bis die erneut gefertigt wird. Zwei weitere Glastüren fehlen auch noch.
    Rechnung des GU kam schon (mit üblicher Fristsetzung)

    Muss man diese Rate überhaupt schon zahlen oder nur einen Abschlag, indem man z.B. das 2-3fache für die noch fehlenden Türen zurückhält?

    Vielen Dank schon für die Antworten !
     
  2. #2 RMartin, 15.04.2015
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    Sind die insgesamt 3 Stck fehlenden Türen denn preislich separat ausgewiesen? Weil ansonsten weißt Du doch nicht wieviel das 2-3 fache ist.

    Aber komlett zahlen braucht man nicht. Klärendes Gespräch hilft im Regelfall in solchen Situationen.
     
  3. Amberg

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    Die fehlenden Türen waren Sonderleistungen, also weiß ich den angesetzten Preis. Darf ich dennoch ein Mehrfaches zurückhalten?
     
  4. #4 toxicmolotow, 15.04.2015
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    Beinhaltet die angeforderte Leistungsrate denn die Extrakosten für diese Sonderleistungen oder nur für die bereits eingebauten Türen? Falls die Sonderleistungen separat abgerechnet werden, wüsste ich nicht, auf welcher Grundlage man die Rate nicht zahlen sollen müsste.
     
  5. Amberg

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    Teils teils.
    Eine Schiebetüre ist z.B. Gegenstand des Bauvertrages, die nachträglich raumhohe Ausführung ist eine Sonderleistung.
    In der Rechnung zur Abschlagszahlung sind die Sonderleistungen aufgeführt und dazugezählt.
    Aber man muss beachten, dass die GESAMTE Schiebetüre fehlt.
    Genauso bei der zweiten Schiebetüre. Anstatt Holz nun Glas als Sonderleistung.

    Die Gesamtbeträge für die Schiebetüren sind aber aus dem Bauvertrag ersichtlich.

    Kann ich diese zurückhalten bzw. sogar das zweifache zurückhalten?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2015
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    Du suchst mit Gewalt Ärger mit Deinem GÜ/BT, oder???
    Mein Gott, ruf doch den erstmal an und besprich das mit dem in aller Ruhe statt ihm mit einer aus seiner Sicht willkürlichen, weil nicht besprochenen Kürzung vor den Kopf zu stoßen!!!

    Wenn er dann nein sagt, können wir weiterreden.

    Ich dachte immer Pisa hätte die Lesekompetenz als das deutsche Sprachproblem erkannt. Irgendwie lagen die falsch. Das Sprechen selbst scheint das Thema zu sein!
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 16.04.2015
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    Die Antwort ist einfach. Nein, du brauchst die 10. Rate noch nicht zu bezahlen, da die Innentüren noch nicht allesamt eingebaut sind.

    Hast du eigentlich schon eine Erfüllungssicherheit deiner Baufirma nach 632a Absatz 3 BGB erhalten?

    Oft wird von den Baufirmen geflissentlich „übersehen“, dass private Bauherren (Verbraucher) nach § 632a Absatz 3 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Leistung einer Erfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der gesamten Auftragswertes haben, sofern dies im Bauvertrag nicht ausdrücklich abbedungen wurde (Nichterwähnung bei den Ratenzahlungen reicht für ein Abbedingen nach dem BGH nicht aus). Prüfe mal, ob das im Vertrag erwähnt und ggf. wirksam abbedungen wurde (meistens nicht). Falls nicht und falls du bislang keine Erfüllungssicherheitsleistung erhalten haben solltest, solltest du sie anfordern und bis zur Stellung der Sicherheit 5 % des Hauspreises einbehalten (und dies natürlich der Baufirma schriftlich mitteilen).

    Einen Mustertext findest du im Internet, wenn du mit einer Suchmaschine deiner Wahl nach den Stichworten „Mustertext Sicherheit für Verbraucher“ suchst.

    Wenn die Innentürenrate dann später mal fällig werden sollte, weil auch die letzte Tür eingebaut wurde, kannst du dann ggf. trotzdem diese 5 % einbehalten, solange die Erfüllungssicherheit nicht gestellt wurde. Beispiel: Innentürenrate z.B. 9 % - 5 % Zurückbehaltungsrecht wegen fehlender Erfüllungssicherheit nach § 632a Absatz 3 BGB => nur 4 % zu zahlen.
     
  8. Amberg

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    Vielen Dank für die sehr ausführliche und hoch kompetente Antwort an Ralf Wortmann.
     
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