Leistung ausreichend beschrieben?

Diskutiere Leistung ausreichend beschrieben? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Und genau deswegen haben wir uns doch alle lieb auf den Baustelle ... :shades

  1. #21 JamesTKirk, 16.04.2015
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    JamesTKirk Gast

    Und genau deswegen haben wir uns doch alle lieb auf den Baustelle ... :shades
     
  2. #22 toxicmolotow, 16.04.2015
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    ...und der BH zahlt den halben Aufpreis weil irgendwer irgendwo gepennt hat. Aber hauptsache alle Beteiligten (außer dem BH sind glücklich).

    Den Resttext lösche ich wieder. Der machte keinen Sinn.
     
  3. #23 th_viper, 16.04.2015
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    Nö, toxic. Kann sein, dass sich die Fa. hier ärgern muss, weil sie nicht alle Leistungen einkalkuliert hat und nur einen Teil des Nachtrages anerkannt bekommt. Den Rest hat der Bauherr geschenkt bekommen.
     
  4. #24 ThomasMD, 16.04.2015
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    Und wer hätte gezahlt, wenn keiner irgendwo gepennt hätte?
    Richtig, der Bauherr. Er hätte es nur 14 Tage früher gewusst.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2015
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    So wäre es ja nur, wenn der BU jetzt entweder unberechtigt den Nachtrag bekäme oder dieser zwar berechtigt, der Preis aber überhöht wäre.
    Denn sonst spart er ja nur nichts!

    Hätte der Erstellung des Leistungstexts "...einschl. aller erforderlichen Vorarbeiten..." o.ä. ausgeschrieben, dann hätte die Leistung bei einem seriösen Unternehmer eben gleich die Summe X des Nachtrags mehr gekostet!

    Könnte der TE nachweisen, dass er nun zuviel bezahlt, weil der BU jetzt die goldene Nase einkalkuliert hat im Nachtrag, dann würde der Ausschreibende dafür haften!

    Das miese Gefühl entsteht bei den Leuten durch Kommentare wie Deine, die falsche Inhalte wütend als Betrug darstellen.
     
  6. #26 diltigug, 16.04.2015
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    @stockstadt: sehr schön zusammengefasst :D

    @toxicmolotow: Wo hat der Planer gepennt, wenn er mit der Vorgehensweise aus seiner Erfahrung bisher nie ein Problem hatte? Ist das als Fehler zu bezeichnen?

    Ich denke, so funktioniert bauen nun mal. Ein Bauherr, der das nicht akzeptieren möchte, sollte nicht selbst bauen, sondern sich eine fertige Immobilie kaufen.

    Davon abgesehen, sehe ich das mit der Vorbehandlung auch noch etwas anders, weil, wie beschrieben, die Oberflächenqualität bei den Betonarbeiten gefordert war und eine einfaches Reinigen des Untergrundes immer noch eine Nebenleistung ist.

    Ich fand es jedenfalls mal interessant die verschiedenen Sichtweisen anhand des konkreten Beispiels kennenzulernen.
     
  7. #27 Gast036816, 16.04.2015
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    Gast036816 Gast

    diltigug - wenn dein planer es bisher immer so gemacht hat und nie probleme damit hatte, dann muss es nicht automatisch richtig sein.

    @ R. D. der planer darf den murks ausschreiben, der bieter darf den murks nicht anbieten? wir müssen wieder weg von der mangelhaftenleistungsbeschreibungmitvollkaskowunschdenken.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2015
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    @ norbert

    Nein, wir müssen von der IchnutzejedeLückeinderAusschreibungfürNachträge-Mentalität weg.

    Hier war doch ganz klar, dass die Leistung ohne Vorarbeiten nicht geht. Kann der BU nicht ehrlich sein und das vernünftig anbieten - und sei es, dass er dem Angebot ein Anschreiben beifügt, in dem er mitteilt:
    Dann kann der Prüfer bei den anderen Bietern abfragen, ob die das im EP haben, nicht brauchen oder auch als Nachtrag liefern würden!
     
  9. #29 th_viper, 16.04.2015
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    Sorry, aber das kann auch nicht sein, dass der Ausschreiber Fehler machen darf, aber der AN sie zwingend aufdecken muss.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2015
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    Meinen herzlichen Glückwunsch th-viper.

    Du bist dann ja wohl neben dem Pabst der einzige lebende Mensch, der absolut fehlerfrei arbeitet!!!

    :respekt
     
  11. #31 Manfred Abt, 16.04.2015
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    Mal noch eine andere Seite der Geschichte.

    Ab sofort sind die Ausschreibungen des Ausschreibers entweder um eine Postion länger oder der Positionstext um ein bis zwei Zeilen (Einzurechnen ist ...) länger.

    Bis zu seiner nächsten Erfahrung oder der nächsten Änderung in der VOB. Dann kommen die nächsten Zeilen dazu.

    Konsequenz:
    Früher war eine Ausschreibung für z.B. ein großes Ingenieurbauwerk 20 Seiten lang.
    Heute mindestens 150 Seiten, mit denen wir die Kalkulatoren dann quälen.

    Insofern Norbert und Ralf, ihr habt beide Recht. Norbert hier aber aus meiner Sicht (leider) ein wenig mehr.
     
  12. #32 Manfred Abt, 16.04.2015
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    sorry, musste sein
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2015
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    Meinem elefantösen Gedächtnis kommt da gerade was ins selbige.

    Irgendwo hatte Eric mal was davon geschrieben, es gäbe ein Urteil, dass der Anbieter alle zwangsläufig erforderlichen Teilleistungen zur Ausführung der Arbeiten in seinen Einheitspreis einzukalkulieren hat!!!

    Ich finds bloß nicht. :mauer
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2015
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    ´s passt scho. Ich bin ja kein Papst. :D
     
  15. #35 th_viper, 16.04.2015
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    Absolut nicht. Aber du erwartest das wohl von den Firmen. Denn die dürfen ja bei dir keine Fehler machen.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2015
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    Doch, dürfen die auch. Nur hier gehe mit 99,9999999 % Überzeugung davon aus, dass der das bei der Kalkulation schon gemerkt hat oder zumindest hätte merken müssen, dass im Text die Vorarbeiten fehlen.
     
  17. #37 th_viper, 16.04.2015
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    Du gehst davon aus, dass der Bieter es hätte merken müssen. Das hätte der Ausschreiber ja dann wohl auch.
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2015
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    Nein. Der Ausschreiber hat - wie oben zu lesen - bisher gedacht, die Vorarbeiten würden bei seinem Text mit kalkuliert.

    Ich sehe es, auch wenn es anders ausgeschrieben hätte, genauso.

    Cpt. Kirks Balkonabdichtung ist nicht zwingend eine Leistung zum Fliesenlegen.
    Der Voranstrich und ggf auch die Grundierung aber sind zwingend erforderlich, um das mängelfreie Leistungssoll der Position zu erreichen!!!
    Wenn ich mir bei meinem Reifenhändler 4 neue Reifen kaufe, dann ist da ja auch Luft mit Druck drin.
     
  19. #39 JamesTKirk, 16.04.2015
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    Das ist Service, weil Luft nüscht kost ...
     
  20. #40 th_viper, 16.04.2015
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    @ Ralf
    Dann eben anders ausgedrückt. Der Ausschreiber macht einen Fehler, egal ob er sich dessen bewusst ist oder nicht. Du erwartest aber, dass der Bieter keinen Fehler machen darf. Da reicht dir, dass er es hätte erkennen müssen (das hätte der Ausschreiber hier auch). Das sind 2 unterschiedliche Maßstäbe, die du ansetzt.
     
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