Leistung ausreichend beschrieben?

Diskutiere Leistung ausreichend beschrieben? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; diltigug - wenn dein planer es bisher immer so gemacht hat und nie probleme damit hatte, dann muss es nicht automatisch richtig sein. Schon...

  1. #41 diltigug, 16.04.2015
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    Schon klar, das wollte ich damit auch nicht gesagt haben.

    Zu dem "Schlagabtausch" zwischen R.D. und th_viper wer denn nu immer alles richtig zu machen hat, kommt mir noch folgender Gedanke,
    bezogen auf Hochbauausführung, so wie ich es hier im Zusammenhang mit meinem Beispiel mitbekommen habe:

    Als Bauherr / Architekt frage ich ein Angebot bei einer Fachfirma ab. Ich gehe mal davon aus, das die Regelkonstellation so aussieht:
    Bauherr: Laie
    Ausschreiber (i.d.R. Architekt): Fachmann für alles, schreibt heute Ortbeton, morgen Tapezierarbeiten und danach Holztüren aus und soll auch alle sonstigen Gewerke bis in die letzte DIN und Richtlinie kennen um Nachträge zu vermeiden (halte ich für unrealistisch)
    Kalkulator: spezialisierter Fachingenieur oder eben Meister seines Fachs

    Ich finde, da muß man schon von einem starken, in nenn´s mal Fachwissensgefälle zu Gunsten der Fachfirma ausgehen, welches, so mein Eindruck, oft versucht wird auszunutzen.

    So gesehen teile ich die Meinung, das man von der IchnutzejedeLückeinderAusschreibungfürNachträge-Mentalität weg muß.
    Einfach so früh wie möglich miteinander reden und so läuft es derzeit in o. g. Beispiel auch.
     
  2. #42 th_viper, 16.04.2015
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    Was gibt denn die Urkalkulation her zu der ausgeschriebenen Position? Da sollte sich doch erkennen lassen, welche Leistungen kalkuliert wurde.
     
  3. #43 Manfred Abt, 16.04.2015
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    na, jetzt bist du aber ganz weit weg von der Realität

    meinst du wirklich, der TE hätte sich die Urkalkulation in verschlossenem Umschlag geben lassen die man jetzt zur Aufklärung dieser "Kleinigkeit" gemeinsam öffnet?
     
  4. #44 th_viper, 16.04.2015
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    Soweit mir das von meinem Vorgesetzten mitgeteilt wurde, muss das Öffnen der Urkalkulation nicht mehr im Beisein des AN geschehen.
     
  5. #45 JamesTKirk, 16.04.2015
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Das ist Blödsinn. In meinen Augen muss der Planer IMMER technisch gesehen die Nase vorne haben. Wie soll er denn für Dich ein Partner sein, wenn er technisch "wackelig" ist ???
    Und wenn er in Sachen nicht sattelfest ist, muss er sich entsprechenden Sachverstand beiholen.
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Die Angebote sollen vergleichbar sein, um den günstigsten Bieter zu ermitteln.

    Wenn ein Kalkulator jetzt fehlende Leistungen, die durchaus Preisrelevant sind, von sich aus einrechnet, wird er Arbeitslos. Er bekommt keine Aufträge mehr, weil andere Firmen billiger sind, bei denen diese Leistungsbestandteile fehlen.
    Preise kann man nur bei gleichem Leistungsumfang vergleichen, nicht durch die Forderung alles Mögliche von sich aus zu kalkulieren.
     
  7. #47 Gast036816, 16.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wieso leider - gönnst du mir das nicht???

    um nicht in die IchnutzejedeLückeinderAusschreibungfürNachträge-Mentalität hinein zu geraten gibt es immer noch ein probates mittel, umfassende und erschöpfende leistungsbeschreibungen aufstellen.

    @ diltigug - wenn der ausschreiber sich nach den din-vorschriften vob/c richtet, dann hat er eine gute grundlage für eine gute leistungsbeschreibung. ich mache mir notizen/stichworte, welche arbeitsgänge erforderlich sind, um eine leistung umfassend zu beschreiben. das größte problem, was sich ausschreiber selbst verschaffen, sind vorformulierte, kostenfreie und schlechte texte mit paste 'n' copy zu verwenden und sich darauf zu verlassen.
     
  8. #48 Manfred Abt, 17.04.2015
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    Norbert, mein "leider" war anders gemeint. Ging nur um den Sachverhalt (Lückensucher).

    Ich behaupte mal, wir machen ziemlich gute LVs. Trotzdem gibt es auch bei unseren BV immer mal wieder Sachverhalte wie vom TE beschrieben.
    Gleichzeitig stelle ich fest, je länger (andere Beschreibung: umfassend und erschöpfend) die LVs werden, desto weniger haben Sie die auf der Baustelle maßgebenden Personen nachher im Kopf. Die bauen dann nach Ihren Vorstellungen und nicht nach Bauvertrag.

    Klassische Zwickmühle.

    Bei unseren größeren Bauvorhaben gibt es noch ein artverwandtes Problem:
    • Die LVs (die später die Basis des Bauvertrages darstellen) werden seitens der ausschreibenden Stelle nur von Ingenieuren/Architekten erstellt.
    • Die von den Bietern bepreisten LVs (die später den verbindlichen Kern des Bauvertrages darstellen) wurden von der anderen Vertragspartei vor der Abgabe der Angebote durch Baujuristen auf Lücken gescannt und die Preisverteilung entsprechend optimiert.
     
  9. #49 Gast036816, 17.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das nennt sich dann claim-management. wenn in dem fall die leistungsbeschreibung lückenhaft ist, liegt zur angebotsabgabe bereits eine excel-tabelle mit möglichem nachtragspotential in der schublade des kalkulators.
     
  10. #50 Ralf Dühlmeyer, 17.04.2015
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    Und genau DIESE Lücke müsste meines Erachtens nach geschlossen werden.

    Ich sage ja nicht, dass der Kalkulator in vorauseilenemdem Gehorsam das alles mit einpreist.
    Aber sehr wohl verlange ich, dass er in einem Anschreiben, Nebenangebot o.ä. auf die von ihm gefundenen Lücken hinweist. Idealer Weise auch gleich noch bepreist!

    Wie gesagt, da gabs ein Urteil, dass in diese Richtung zielt!
     
  11. #51 Manfred Abt, 17.04.2015
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    wie blöd soll er denn sein, dass er überhaupt eine Lücke findet

    Siehe Beitrag von Lebski
     
  12. #52 JamesTKirk, 17.04.2015
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    JamesTKirk Gast

    Und wie stellst Du Dir die Vergütung für Dein Verlangen vor ???
    Deiner Argumentation folgend muss sich ja dann der Planer gar keine Köppe mehr über Details machen - die muss sich dann der Kalkulator machen - für umme am besten.
     
  13. reezer

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    und genau diese Lücke kann der Ausschreibende am besten schließen indem er so ausschreibt, daß diese Lücke garnicht erst entsteht.
     
  14. #54 Achim Kaiser, 17.04.2015
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    Zu wessen Lasten ?

    Stempel : Ausschreiber = fachlicher Nulldurchgang, nicht in der Lage eine systematisch korrekte besondere Nebenleistung zu beschreiben ?
    Bei Flüchtigkeitsfehler ein strenges DuDuDu ... bei Vorsatz Prügelstrafe mit Honorarkürzung ?
    Stempel : Anbieter = Du sollst heute schon anbieten, von dem morgen noch nicht weisst dass dus brauchst ! Preis ganz billig, Hauptsache du hast alles kalkuliert was uns übermorgen noch einfällt

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. #55 Ralf Dühlmeyer, 17.04.2015
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    Leute, habt Ihr noch nie irgendwas in einem Leistungstext vergessen???
    Bevor ich das Kalkulieren anfange, lese ich doch das LV einmal quer. Da merkt man doch, ob da einer faulheitsoptimiert ausgeschrieben hat oder im grossen und ganzen alles vernünftig ist.

    Es geht nicht darum, ein LV a´la
    , sondern um solche Dinge wie beim TE! Da weis jeder, dass es ohne nicht geht und der Kollege hat nur vergessen, incl. aller Vorarbeiten reinzuschreiben.


    Und ich bin mir sicher - der BU hat das genau gesehen.
    Was bitte hindert ihn daran, im Anschreiben Pos XYa Vorarbeiten AB€/m² reinzuschreiben.

    Arbeit?? Hat er hinterher auch, wenn er den Nachtrag schreibt. Dazu noch die Arbeit, den Streit mit Planer und Bauherr durchzustehen!
    Angst? Wovor??? Mir ist doch ein BU, der mit offenen Karten spielt lieber als so ein hinter****iges *piep*, das dem AG und mir in Nachgang ans Bein piselt, obwohl absolut klar war, dass es ohne die Leistung nicht geht!
     
  16. #56 Alfons Fischer, 17.04.2015
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    wie sagt mein Bruder (der früher mal auf Anbieterseite LVs bepreist hat) immer:
    entscheidend ist nicht, zu lesen, was im LV enthalten ist, sondern zu erkennen, was nicht enthalten ist... :think

    Aber wir müssen uns auch darüber im Klaren sein: Fehler können passieren. Leicht ist mal eine Teilleistung vergessen...
     
  17. #57 th_viper, 17.04.2015
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    Nur, wenn er auch den Auftrag erhält.


    Ich glaub, du nimmst so was zu persönlich.
     
  18. #58 Der Bauberater, 17.04.2015
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    Also ich habe so kalkulieren gelernt. Man liest sich das LV erst einmal durch und schreibt sich raus was NICHT drinnen steht. Wenn man dann weiß wie viel Nachträge generiert werden können, dann kalkuliert man das LV normal und zieht die Nachträge ab. So habe ich ein günstiges Angebot für die Ausschreibung und aber auch durch die Nachträge einen auskömmlichen Preis.
    So ist das in diesem Geschäft eben.
    Theoretisch hätte der Gudste bedenken anmelden müssen und mitteilen, dass die Ausführung eben nur mit dementsprechender Vorbehandlung funzt.
     
  19. #59 ManfredH, 17.04.2015
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    ManfredH Gast

    Wo steht, dass ein Anbieter (nicht Auftragnehmer!) Bedenken anmelden muss?
     
  20. #60 th_viper, 17.04.2015
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    In den aktuellen Bewerbungsbedingungen entsprechend der HVA B-StB heißt es nur:
    "Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen"

    D.h. er hat nicht jede von ihm entdeckte fehlende Leistung zu melden.
     
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