Mängel bei Fenstereinbau?

Diskutiere Mängel bei Fenstereinbau? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, da ich kein Fachmann hinsichtlich RAL-Fenstereinbau bin und bei der Suche keine konkrete Antwort finden konnte, wollte ich euch nach...

  1. #1 mario69, 16.04.2015
    mario69

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    Hallo,

    da ich kein Fachmann hinsichtlich RAL-Fenstereinbau bin und bei der Suche keine konkrete Antwort finden konnte, wollte ich euch nach eurer Meinung fragen.

    Bei mir wurden einfachverglaste Holzfenster mit dreifachverglasten Kunstofffenster ausgetauscht. Beim Einbau der Fenster kamen mir die Abstände zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk ziemlich groß vor. 3cm links und rechts, 4cm oben. Der Monteur meinte, dass dies in Ordnung sei. Gibt es Richtlinien nach RAL welche den maximalen Abstand definieren?

    Die Schalldämmung ist nach fertiger Montage leider nicht das, was ich mir erhofft habe. Vorbeifahrende Autos kann man bei geschlossenen Fenstern deutlich hören, was ich eigentlich nicht erwartet habe.

    Hier Fotos damit man sich ein Bild davon machen kann: https://drive.google.com/folderview?id=0BxnHJsOnAts7fnFrdTU3Q18zZklmSE1BSDNDYmVyUHNrdHdPcGpVZTFMZXU3bUQ5Vk1ubVU&usp=sharing

    Ich habe den Hersteller damit konfrontiert und folgende Antwort erhalten:
    "Die Montage wurde auf einen alten Blindstock (ausgefälzt) ausgelegt. Dadurch ergeben sich teils größere Schaumfugen, die aber meistens nur Raumseitig ca. 3cm ausmachen und außen weniger. "

    Kann damit wenig anfangen. Was sagt ihr?
     
  2. #2 Halbwissender, 16.04.2015
    Halbwissender

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    ich sage ich würde bei Befestigung, Lastabtragung und luftdichten Anschlüssen anfangen bevor ich bei Schall "nachhören" würde.
     
  3. R.B.

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    Was hattest Du Dir erhofft, und was war vereinbart?

    Schallempfinden ist immer subjektiv. Deswegen sollte man bei entsprechenden Anforderungen hinsichtlich Schallschutz diesen bei Beauftragung mit dem AN vereinbaren. Dann hat man "Zahlen" an denen man sich festhalten kann, und die Einhaltung der Vereinbarung lässt sich bei Bedarf auch messtechnisch überprüfen.

    Ohne irgendwelche Vereinbarungen kannst Du bestenfalls überprüfen lassen, ob die Fenster die zugesicherte Eigenschaft "Schalldämmung xxdB" aufweisen und ob der Einbau fachgerecht erfolgte. Hierbei darf der Einbau die Schalldämmung des Fensters nicht wesentlich verschlechtern. Bei den Schallschutzklassen gibt es Angaben zu Rw (das wäre das Schalldämmmaß im Prüfstand gemessen) und R´w (Schalldämmaß im eingebauten Zustand). Die Differenz liegt bei etwa 2-3dB.
    Hast Du also ein "normales" Fenster gekauft, das ein Schalldämmaß von 32dB aufweist, dann dürfte im eingebauten Zustand das Schalldämmmaß nicht unter 30dB liegen.

    Bedenke bitte, dass allein die Ausführung als "dreifachverglast" noch nichts über die Schalldämmung aussagt.

    Wenn Du also vorbeifahrende Autos "deutlich" hörst, dann kann dies folgende Ursachen haben.

    a.) Fenster ist noch nicht korrekt eingestellt
    b.) Fenster wurde mangelhaft eingebaut
    c.) Es wurden die falschen Fenster geliefert
    d.) Es wurden die falschen Fenster vereinbart

    zu a.) Die korrekte Einstellung der Fenster ist wichtig, denn wenn die Dichtungen nicht sauber anliegen, erreicht das Fenster gerade bei höheren Frequenzen nicht die zugesicherte Eigenschaft hinsichtlich Schalldämmung.

    zu b.) Bitte daran denken, dass für eine Beurteilung der Einbau abgeschlossen sein muss. d.h. Abdichtung ist erfolgt, Leibungen beigeputzt, usw. Hier greifen mehrere Maßnahmen ineinander, und nur die Summe ergibt die gewünschte Schalldämmung. Dann sollte eine Verschlechterung bis max. 2-3dB möglich sein, und das wäre zu tolerieren. Ansonsten müsste nachgearbeitet werden.

    zu c.) Ich gehe mal davon aus, dass überprüft wurde, dass auch die Fenster geliefert wurden die bestellt waren.

    zu d.) Dieser Punkt wirde gerne unterschätzt. Es werden irgendwelche Fenster bestellt, ohne dass man sich Gedanken über den Schallschutz macht. Für ein EFH in einer ruhigen Wohngegend ist das sicherlich kein Thema, doch wenn mit einer erhöhten Lärmbelastung zu rechnen ist, dann sollte man einen entsprechenden Schallschutz vereinbaren. Ob man ein einfaches Fenster mit einem Schalldämmmaß von 30dB oder ein hoch schalldämmendes Fenster mit einem Schalldämmmaß > 50dB bekommt, das macht schon einen Unterschied (auch im Geldbeutel, das ist klar).
    Man plant also im Vorfeld schon, welche Fenster sinnvollerweise eingesetzt werden können. Möchte ich beispielsweise im Raum einen Schallpegel von max. 20dB(A) und muss mit einem Außenlärmpegel von 60dB(A) rechnen, dann genügt einfachste Mathematik um abschätzen zu können, dass ein Fenster mit einem Schalldämmmaß von 30dB nicht ausreicht. man würde also eine Ausführung wählen, die mit min. 40dB aufwarten kann.

    Fazit: Dein Ansatz mit der Fugenbreite wird Dich nicht weiter bringen, Du müsstest zuerst einmal prüfen, ob überhaupt die Fugen verantwortlich sind (ist oftmals der Fall), und ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Allein das "Gefühl", dass der Straßenlärm etwas laut ist, hilft hier nicht weiter. Ich gehe mal davon aus, dass die Fenster bereits abgenommen sind, also solltest Du schon etwas mehr bieten als nur das "Gefühl". Das ist aber eine Sache die Juristen klären müssten.
     
  4. #4 mario69, 17.04.2015
    mario69

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    Vielen Dank für die Antwort. Die vier angeführten Punkte helfen mir schon weiter.

    Da direkt neben der Wohnung auch Bahngleise vorbei führen habe ich drei Schallschutzfenster mit 38db bestellt. Das heißt die einfachste Variante wäre nun einen Schallpegelmesser zu verwenden.

    Befestigung, Lastabtragung und luftdichter Anschluss wird ja wahrscheinlich nur durch einen Experten möglich sein :(.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    An sich bräuchtest Du 2 Messmikrofone, einmal um den Lärm draußen zu messen und einmal um den Lärm im Raum zu messen. Den genauen Messaufbau müsste ich jetzt nachlesen, das braucht man ja nicht täglich. Wenn ich mich richtig erinnere, dann wird der Außenlärm in 1m Abstand zum Fenster gemessen. Aus den beiden Werten kannst Du dann die Schalldämmung ermitteln.
    Oder Dich interessiert nur der Lärmpegel in den Räumen, dann genügt natürlich 1 Messmikrofon. Das sagt dann aber nichts über die Fenster und/oder deren Einbau aus.

    Hast Du Schallschutzfenster mit 38dB bestellt, dann müssten diese im eingebauten Zustand min. 35dB erreichen. Das wäre gerade so Schallschutzklasse III.
    Gegenüber alten Fenstern ist das sicherlich eine Verbesserung, aber gegen Bahn- oder allgemeinem Verkehrslärm in direkter Nähe hilft das nur bedingt. Je nach Abstand zur Lärmquelle ist der Lärm in den Räumen noch deutlich wahrnehmbar.

    Für die Beurteilung von Verkehrslärm muss man noch bedenken, dass nicht nur Pegel bzw. Pegelspitzen gemessen werden, sondern auch eine Mittelung erfolgt. Es macht schon einen Unterschied ob man durch ein vereinzelt auftretendes lautes Geräusch belästigt wird, oder ständig mit xx dB(A) beschallt wird.
     
Thema: Mängel bei Fenstereinbau?
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