Gemeinde will Bauland zum Dumping-Preis aufkaufen

Diskutiere Gemeinde will Bauland zum Dumping-Preis aufkaufen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bei uns in der Gemeinde soll ein neues Baugebiet ausgewiesen werden nun ist es so was wir ca 2400qm besitzen, davon liegen ca 1000qm schon an...

  1. #1 Memento, 18.04.2015
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    Bei uns in der Gemeinde soll ein neues Baugebiet ausgewiesen werden nun ist es so was wir ca 2400qm besitzen, davon liegen ca 1000qm schon an einer Straße wo gegenüber und rechts von dem Bauplatz bereits bebaut ist.
    Der Bauplatz ist auch laut den alten unterlagen aus den 70er Jahren erschlossen, wobei die Erschließungsbeiträge seit dem Zinsfrei gestunded sind (wenige tausend DM) "bis gebaut werden kann".
    In den 80er Jahren hatten wir bereits versucht dort eine Baugenehmigung zu erhalten, diese wurde aber abgelehnt. Warum weiß ich nicht.
    Der Rest des Baulands ist nicht erschlossen und auch nicht direkt zugänglich (keine Straße)

    So, die Gemeinde möchte nun das Bauland kaufen, man könne es dann zurückkaufen allerdings mit Bauzwang. Soweit so gut.
    Der Haken. Die Gemeinde will für alle Flurstücke in diesem Gebiet (da sind noch mehr, also nicht nur unseres) nur 25€/m2 bezahlten. Das ist ok für die Gebiete die jetzt voller Bäume stehen und nicht zugänglich sind aber ein Flurstück von uns (eben die 1000qm) sind ja "erschlossen" und an einer Straße man könnte da sofort Bauen!!

    Bauplätze kosten bei uns (es sind nur wenige Verfügbar) 110-130€ PLUS 40€ Erschließung also ca. 150-170€ /qm. Und die die Vorhanden sind liegen an einem Steilhang unseres ist einigermaßen eben.
    Die Gemeinde will 25€ zahlen und man können das Bauland dann zum "Sonderpreis" von 130€ zurückkaufen (Erschlossen oder nicht haben die nicht gesagt) Selbst unser 1000qm Stück wäre ja unerschlossen laut Preisaushang der Gemeinde 110€/qm Wert??

    Was kann man da machen? Einfach weigern und nicht verkaufen?

    Hintergrund die Gemeinde möchte verhindern dass Leute Bauland besitzen und dann nie gebaut wird und ist das egal da wir selbst dort nicht Bauen wollen wir würden wenn es "freigegeben ist" eh verkaufen an Privat.
     
  2. Taipan

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    Frage, die Du selbst beantworten kannst: Wie will dich die Geminde zwingen dein Land zu einem Preis von 25€/m² zuverkaufen, wenn du sagst, wu willst 250€/m² dafür haben?

    Wenn Du diese Frage beantwortet hast, ist der Rest akademisch ...
     
  3. #3 familieri, 19.04.2015
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    Die Gemeine kann sowas schon. Wenn sich da einer quer stellt dauert das maximal ein Jahr und deine Grundstücke sind wech und das nicht zu deinem Preis, sondern dem der Gemeine. Da gibt es schon so viele Urteile zu das die Anwaltskosten den qm Preis nur noch weiter minimieren werden.

    @TE: beschäftige dich mal mit dem Thema Unlegungsverfahren. Da ist Masse rein bringen ungleich Masse erhalten. Irgendwo müssen ja auch Straßen etc gebaut werden.

    2. Ob deine 1000qm bereits "erschlossen" sind, ist zweitrangig. Liegen sie im ausgewiesenen Baugebiet, unterliegen sie ebenfalls dem Umlegungsverfahren. Ob da nun schon ne straße angrenzt oder nicht...
     
  4. bernix

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    §87 Abs 3 Baugesetzbuch.....

    ob der hier anzuwenden ist ist allerdings die Frage.
    Es wär hier zu klären ob das Grundstück überhaupt "erschlossen" ist....
     
  5. H.PF

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    Familieri, bitte zeig Aktenzeichen wo hier Grundstücke einfach weggenommen wurden.
    SO einfach ist das nicht, in RS weigert sich eine alte Dame seit Jahren ihren Besitz abzugeben *g*
     
  6. #6 familieri, 19.04.2015
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    Hilft dem TE aber nicht, wenn er selber auch bauen will, sich Jahre lang rumzustreiten. Dann steht nämlich erstmal alles still.
     
  7. H.PF

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    Ich find, es geht da mal ums Verhalten der Stadt. 1000 m² zu 25€ vers. 1000m² zu 100-130 Euro realem Preis sind natürlich lecker für die Stadt.
    ob ich jetzt 25.000 euro zahle oder ob ich 100.000 - 130.000 euro zahle/bekomme ist ein heftiger Unterschied, da lohnt es sich schon mal spitze Fragen zu stellen...
     
  8. Taipan

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    Lesen hilft ... er will nicht selber bauen ... Ausserdem liegt sein Grundstück an einer Straße, in welcher Wasser und Strom liegt ... wie wöllte ihn die Gemeinde also hindern zu bauen? Enteignug geht nur, wenn es im öffentlichen Interesse liegt und das muss wesentlich schwerer wiegen als die privaten Interessen des Eigentümers ... Das dort Eigenheime errrichtet werden sollen, wiegt nüscht ...

    Was den Ausbau und die damit verbundenen Ausbaubeiträge betrifft: Egal ... ob im Kaufpreis drin oder extra. Die Statd kann die auch für Grundstücke erheben, die nicht ihr gehören ... ist zwar nicht so bequem, weil hier wohl nicht so einfach erhebbar, weil schon erhoben ... aber geht auch.
     
  9. R.B.

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    Na ja, ganz so einfach ist es auch wieder nicht. Wenn hier tatsächlich ein Enteignungsverfahren angeschoben werden soll, dann kann sich das ziehen, und die Gemeinde hat ein Problem, denn bis zu einer richterlichen Entscheidung bleibt ihr nichts anderes übrig als zu warten, oder um das Grundstück "herum" zu planen.

    Ob der angebotene Preis von 25,- €/m2 gerechtfertigt ist, das lässt sich nicht beurteilen. Ich habe auch den Verdacht, dass der TE mit dem Begriff "erschlossenes Bauland" noch nicht so richtig vertraut ist. Zu einer Erschließung gehört etwas mehr als nur die Lage an einer Straße. Es ist auch völlig schnuppe ob das Grundstück eben ist, oder ob da Bäume drauf stehen. Dieses Argument könnte höchstens dann ziehen, wenn später ein Käufer gefunden würde, der genau dieses Grundstück wegen seiner Lage haben möchte, und daher bereit ist einen Goodwill zu zahlen.

    Auch ein Umlegungsverfahren ist keine Enteignung, und ohne Beteiligung der Grundstückseigentümer sowieso nicht möglich. Sollte man sich nicht einigen, dann gibt es die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, und bei ablehnendem Bescheid steht auch noch der Rechtsweg offen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ruht alles.
    Bei einem Umlegungsverfahren fährt man als Grundstückseigentümer keine Verluste ein, und wenn doch, dann wären diese auszugleichen. Die Tatsache, dass man mehr Masse einbringt als man erhält, hat nichts mit Wertverlust zu tun denn die mit diesen Flächen geschaffenen allgemeinen Flächen (Straßen etc.) werten ja alle Grundstücke auf.

    Grundstückseigentümer machen gerne den Fehler, dass sie glauben, dass ein Acker mit 1.000m2 zu 1,- €/m2 auch 1.000m2 Bauland zu 100,- €/m2 ergibt. Das ist eben falsch. Genau so falsch wäre es, wenn er meint, dass sein ebenes Grundsatück einen höheren Wert hätte, oder der Acker x wäre mehr wert, weil darauf die Kartoffeln besser wachsen. (nicht lachen, solche Diskussionen gab es bereits, beispielsweise bei uns als ein Neubaugebiet ausgewiesen werden sollte, bzw. Flächen für eine Straße benötigt wurden).

    Und noch einmal zur Enteignung bzw. Umlegung, in den vergangenen Jahren sind bei uns 2 Straßenbauvorhaben gekippt, weil sich die Grundstückseigentümer geweigert hatten zum angebotenen Preis zu verkaufen. Es gibt also nicht nur schwarz oder weiß, sondern auch noch sehr viel grau dazwischen.
     
  10. reezer

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    es gibt Gemeinden die lassen jeden Kasper bauen wo und was er möchte
    und es gibt Gemeinden die versuchen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln des Baurechts und Planungsrecht ihre Vorstellungen von Ordnung, System, Planung oder wie man das auch immer nennen möchte durchzusetzen
    Das hat mit Enteignung nichts zu tun. Der TS kann sein Grundstück ja gerne behalten, er kann es weiterhin landwirtschaftlich nutzen, er kann es nur nicht gewinnträchtig als Bauland (was es ja auch nicht ist) veräußern.
     
  11. Taipan

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    Da wäre ich mir nicht so sicher ... wenn die Gemeinde keinen B-Plan drauf legt und dort Grünflächen deklariert (was schon wieder zu Entschädigungen führen würde) und drumrum Häuser stehen, war es das mit dem bisher ggf. bestehenden Aussenbereich. Dann kann dort gebaut werden. Dann kann die Gemeinde im Dreieck hoppen. Solange es nicht im öffentlichen Interesse ist, ist die Gemeinde genauso juristische Person, wie jeder andere. Wenn es um öffentliches Interesse geht (Schaffung von Bauland bspw.) dann darf die Gemeinde die Enteignungskeule rausholren, wenn es zwingend notwendig ist um die Ziele des öffentlichen Interesses durchzusetzen. Wenn das öffentliche Interesse umzusetzen geht ohne Enteignung, dann hat das so zu erfolgen. Wenn einer der Grundstücksbesitzer auf den Wunsch der Gemeinde, das Land zu kaufen um das scheinbar bestehende öffentliche Interesse bequemer umzusetzen, scheisst, dann hat die Gemeinde halt Pech gehabt. Wenn Ausbaubeiträge an diesem Grundstück gestundet sind, dann hat die Stadt nämlich ein Problem, wenn der Eigentümer das Land behält. Denen Platz nämlich die Finanizierung. Aber das hatten wir ja erst Ende der Neunziger bei S21 ... muss man nichts draus lernen.
     
  12. #12 Memento, 19.04.2015
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    Es liegen ja sogar Rechnungen für Straße, Kanal, Storm vor für die Erschließung aus den 70er Jahren in höhe von ca. 8000Euro! Einer der anderen Eigentümer hatte das sogar bezahlt die Gemeinde will das aber Zurückzahlen der verlangt jetzt natürlich Zinsen!

    Wir hatten das damals nicht gezahlt, es wurde gestundet "bis gebaut werden kann"

    Wie gesagt oberhalb des Gesamten Baugebiets ist eine Straße wo auch teilweise schon bebaut ist und da sind ca 8 Bauplätze deren Eigentümer in der gleichen Lage sind wie wir. Unterhalb davon ist "Wildnis" und es sind sehr Schmale (einige Meter) und lange Grundstücke die Zusammengelegt werden sollen um eben ordentliche Bauplätze zu schaffen. Zwei Straßen müssen gebaut werden usw.. Betrifft uns aber alles eigentlich nicht da unsere Oberhalb liegen und schon passende Größen usw.. haben.
    Die anderen mit den "schlechten" Plätzen bzw. deren Grundstücke nur 10m Breit aber 100m Lang sind freuen sich natürlich da sie die damals für ein paar Euro bekommen haben und jetzt 25€ bekommen.

    Es gibt sogar einen Zeitungsartikel von 2005 der besagt, dass das Bauland bei uns für erschlossene Flächen aber Ohne Bebauungsplan (was bei uns zutrifft) schon bei 85 Euro liegt, mit Bebauungsplan bei 140.

    Selbst "Bauerwartungsland" lag damals schon bei 31 Euro! Jetzt wollen die 10 Jahre Später nur 25 zahlen?
     
  13. BJ67

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    Also wenn das öffentliche Interesse überwiegen sollte, bist du das Grundstück vor dem Urteil los, durch vorzeitige Besitzeinweisung an die Stadt. Dann darfst du dich mit der Stadt herum klagen, auch hinsichtlich des Preises.
    Wäre es meins, würde ich mich bei den erschließungsträgern erkundigen, ob eine unmittelbare Erschließung, zu welchem Preis möglich ist. Dann würde ich darüber nachdenken, der Stadt 200 ... 300 m² kostenfrei (1,--€) für Verkehrs-, Spiel-, oder Ausgleichsflächenzu überlassen, um unmittelbar nach Rechtskraft des B-Planes das B-Plan gerechte Bauvorhaben starten zu können.
     
  14. R.B.

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    Vorsicht, da gilt "mit gefangen, mit gehangen", solche Kosten werden immer auf alle Anwohner umgelegt, manche sogar auf alle Einwohner. Da kann man nicht mit dem Argument kommen "mich betrifft das doch nicht".
    Frei nach dem Motto "Solidarität ist was tolles, so lange es für mich keine Nachteile hat". ;)

    Wie gesagt, der "Wert" ist schwer zu ermitteln. Irgendwelche alte Zahlen helfen nur bedingt. Wer weiß wie die Kosten für die weitere Erschließung vor 10 oder 20 Jahren gerechnet wurden.

    Der Vergleich mit alten Zahlen für "erschlossene" Flächen ist also schwierig, selbst wenn Dein Grundstück auch nachweislich erschlossen ist. Die alten Rechnungen deuten zumindest schon mal in die Richtung, dass es sich um erschlossenes Bauland handelt. Das bedeutet aber nicht, dass nicht noch weitere "Erschließungskosten" auf Euch zukommen können. Wenn für das Baugebiet noch Arbeiten notwendig sind, damit die Grundstücke bebaut werden können, dann werden alle Anwohner daran beteiligt.

    Ich hatte das in einem anderen thread schon geschrieben, bei uns wurde nach 10 Jahren eine Mauer zur Hangabstützung gebaut, irgendwas um die 150m lang, fernab von unserem Grundstück. Trotzdem wurden die Kosten auf alle Anwohner dieses Neubaugebietes umgelegt, egal ob man davon einen Nutzen hatte oder nicht.
     
  15. #15 Villert, 22.04.2015
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    Ist doch heutzutage ganz normal. Friss oder stirb ist da die Landstrategie um die Stadtkassen aufzubessern.
    Acker liegt bei 3-6 €/m². Die Stadt macht daraus Bauland und gibt dir freiwillig 25 €/m².. oder es bleibt Acker und du darfst weiter Kartoffeln ernten. Früher war das anders, der konnte der Bauer noch Kasse machen.
     
  16. PeterB

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    Ich denke nicht, daß eine bereits erfolgte und mit einigen Eignern sogar abgerechnete Erschließung zum Zwecke einer Arrondierung wieder rückabgewickelt werden kann. Und wenn der Versuch gemacht wird, würde ich klagen, dann wird es erst mal nix mit dem Neubaugebiet. Man amcht sich allerdings "Feinde" im Ort.
     
Thema: Gemeinde will Bauland zum Dumping-Preis aufkaufen
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