Aufgabe für Gutachter oder Rechtsanwalt

Diskutiere Aufgabe für Gutachter oder Rechtsanwalt im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Bauexperten, ich habe hier eine Frage bezüglich Abrechnung und Verlauf nach dem selbständigen Beweisverfahren. Kennt sich einer aus mit...

  1. #1 Bitumen Mine, 20.04.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.04.2015
    Bitumen Mine

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    Hi Bauexperten,

    ich habe hier eine Frage bezüglich Abrechnung
    und Verlauf nach dem selbständigen Beweisverfahren.

    Kennt sich einer aus mit Firmenname entfernt Vertragsbestandteile.

    Man sitzt beim Firmenname entfernt Finanzexperten.
    Der ermittelt alle Kosten was das Haus koszen wird.Rechnet dann noch die Nebenkosten mit ein.

    Nun bekommt man Finanzierungssummegarantie.
    Das Haus darf also nicht teurer werden als der berechnete Betrag.
    Also Kosten die man vor Baubeginn absehen kann hätte er einrechnen müssen.
    Sollte aber was unvorhergesehenes sein,wie Findling usw..hat man eine Versicherung in Höhe von 15.000 euro.

    Jetzt wurden aber Rechnungen gestellt,wo vorher hätte wissen können.

    Wie Garagenbegrünung,und andere überteuerte Rechnungen.

    Mein Anwalt meinte das wir das später einklagen werden.Dem Architekt lagen die Unterlagen vor.Somit kann er für Pflanzgebot und Garagenbegrünung keine 1650 euro verlangen.
    Besser gesagt der GÜ.

    Dafür gibt es ja die Garantie.Das Geld fehlt ja nun irgendwo.

    Wer ermittelt die ganzen Abrechnungen.
    Die als Wucher anzusehen sind.

    Für 2 Meter Graben mit Abwasser Rohre 4800 euro.
    300 euro der lfm wäre ok.Aber 4800 euro ???
     
  2. Jan81

    Jan81

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    Ich persönlich denke du bist bei Fachanwalt für Baurecht schon an der richtigen Stelle.

    Du meist eine Festpreis Garantie für das Haus?
    Wie du schon selber geschrieben hast, in der Regel ist diese Festpreis Garantie für das Haus und oft sind nicht alle Kosten enthalten.
    In der Regel gibt es sowas wie Baubeschreibung und da steht alles was vereinbart wurde.
    Nebenkoste wie z.B. Abwasser, Hausanschlüsse, Baustrom, Bauwasser, Versicherungen usw. können auch enthalten sein, aber eher selten.

    Hat die Versicherung 15.000 Euro gekostet oder wird diese Summe abgeckt? Was genau in diese Versicherung vereinbart ist, müsste man prüfen bzw. prüfen lassen.

    Ich würde nix später einklagen, sondern jetzt klären, was vereinbart wurde und was bezahlt werden muss.

    Leider ist dien Beitrag sehr durcheinander und man versteht irgendwie nur :bef1018:
    Vielleicht noch mal durchlesen und dei Fragen klarer stellen, dann werden dir viele antworten.
    Bitte keine Firmen Namen nennen.
     
  3. Julius

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    Um was für einen "Finanzexperten" handelt es sich denn dabei überhaupt?
    Mitarbeiter der finanzierenden Bank, Mitarbeiter des GU/GÜ/BT, Vermittler, freier Berater etc.???
     
  4. #4 JamesTKirk, 20.04.2015
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    JamesTKirk Gast

    Mitarbeiter des GU/GÜ/BT (habe ich rauslöschen müssen)
     
  5. #5 Bitumen Mine, 20.04.2015
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    Ok ich habe ja nichts negatives über die Firma geschrieben.Das ganze betrifft sowieso den GÜ.
    Mit dem oben entfernten Firma habe ich nur am Anfang was zu tun.

    Ab dann habe ich ein Werksvertrag mit dem GÜ

    Es ist wie sie schon schreiben ein Festpreis.
    Sie berechnen alles genau und geben einem dann die Garantie das es keine Nachfinanzierung geben kann.

    Es wird alles genau geprüft und dann stellt man einem noch für unerwartete kosten ein Schutzbrief aus.Das sind dann die 15.000 euro Schutzsumme.Das heisst sie fangen an zu graben,finden dann ein Findling.Das hätten sie ja nicht berechnen können.Also unerwartete Kosten.Da greift der Schutzbrief in einer Höhe bis 15.000 euro

    Die anderen Kosten sind aber erkennbar.Sie wissen ja wo der Kontrollschacht ist.
    Also die zwei Meter mehr Abwasser Rohre zum Kontrollschacht sind ersichtlich.Im Hauspreis sind bis 50 cm Entfernung im Hauspreis enthalten.

    Das ich übers Ohr gehauen ist mir schon klar.
    Ich habe Rechnungen an den GÜ gezahlt wo erst jetzt ins Haus flattern.
    Genehmigung wo keine nötig sind.Laut Bauamt
    Vermesserkosten.Die ich gerade vom Vermesserbüro erhalten habe.
    Statt 45 cm Schotterpolster habe ich 90 cm gezahlt.45 sind im Hauspreis enthalten.

    Mein Privater Gutachter hat den Wert mal ermittelt.

    Da hab ich ein Schock bekommen.
    Hab fast das doppelte gezahlt was bis zum Bautenstand gemacht wurde.

    Mein Anwalt will einen Gutachter vom Gericht den Wert ermitteln lassen.
    Zwar habe ich vorgelegt mit meinem Gutachter,der sowieso kein Stellenwert vor gericht hat.

    Ist ja von mir beauftragt.

    Bei Insolvenz vom GÜ ist das Geld auch weg ?

    GmbH natürlich.

    Aber irgendwo auf seinem Privatkonto muss das Geld doch sein.Wieso kommt man an das nicht ran.

    GmbH hin oder her.

    Wenn mir das Finanzamt ausversehen zuviel Geld überweist,ich es vom Girokonto aufs Sparkonto überweise,holt sich doch das Amt auch das Geld wieder.

    Geschäftskonto oder Privatkonto
    Er hat es doch auch rübergebucht
     
  6. R.B.

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    Weil eine GmbH eine jur. eigenständige Person ist. Der Geschäftsführer ist, wie der Name schon sagt, nur derjenige der die Geschäfte führt, sprich die GmbH verwaltet.
    Das bedeutet aber nicht, dass er grundsätzlich für nichts haften muss. Es gibt sehr wohl Mittel und Wege den Geschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer in die Haftung zu nehmen, aber das setzt erst einmal voraus, dass der GF überhaupt eine Schuld trägt. Wenn er beispielsweise einfach so Geld auf Privatkonten bucht, dann hat er ein Problem. Das betrifft aber eher das Innenverhältnis und nicht die Kunden der GmbH.
    Ein GF kann schneller in die Haftung kommen als er denkt, eine Kapitalgesellschaft ist kein Freischein. Das Thema ist aber kompliziert, und es gibt nicht umsonst Juristen die sich ständig mit solchen Problemen befassen.
     
  7. #7 Bitumen Mine, 20.04.2015
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    Das nennt sich glaub Lizensnehmer und Lizenzgeber.

    Der Experte prüft alle Kosten,auch die Nebenkosten.Sogar die Eigenleistung um bei der Bank die Finanzierung zu machen.

    Wenn alles genau geprüft wurde,übergibt er es dem GÜ.Der schliesst dann mit einem ein Werksvertrag.Dort sind einige Schutzbriefe enthalten.
    Bürgschaft und Festpreisgarantie.Und diese absicherung was der Finanzexperte hätte nicht wissen können.Also wie Findling beim graben.
    Also hat doch der GÜ kein Grund extra Rechnungen zu stellen.Weil ja das Geld,ca 10.000 nun fehlt.Das waren ca die Mehrkosten.

    Werksvertrag nach BGB.

    4800 euro für 2 Meter graben mit ein Abwasserrohr ist schon krass.

    Wenn ich so rechnen würde was beim Beweisverfahren raus gekommen ist,dann ist er schon Pleite.

    20 Meter Rohre raus,(ausgraben)60 cm tiefer setzen damit sie in frostfreier tiefe liegen.

    Also 10 x so ein langer weg.
    Soll ich ihm ne Rechnung in Höhe von 48.000 euro dafür stellen.Begründung ?
    Ich hab so wie er gerechnet.

    Schade das ich mit meiner Rechnung vor Gericht net weit komme.
     
  8. R.B.

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    Das ist nicht schade, da Deine Rechnung völlig falsch ist. Bei längeren Strecken ergeben sich ja andere "Meterpreise".
     
  9. #9 Bitumen Mine, 21.04.2015
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    War ja au net ernst gemeint.
    Was gerade der Preis für den laufenden Meter ist,kann ich nicht sagen.

    Aber 2400 euro bestimmt nicht.Weiss ja nicht was er für super Rohre verbaut hat.

    Die Frage ist ja,wenn ich einen Festpreis habe,ob überhaupt mir die Rechnung gestellt werden darf.Da ja die Pläne bekannt war.
    Dazu muss erstmal die Werksverträge geprüft werden.
     
  10. Julius

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    Rechnungen, die einem unbegründet erscheinen, weist man zurück, statt sie zu bezahlen. Üblicherweise...
    Daher: Warum hast Du sie überhaupt bezahlt?

    Nebenbei:
    Das Geld muß keineswegs noch da sein!
    Gerne begleicht man damit ältere sonstige Verbindlichkeiten (die nichts mit Deinem Bauvorhaben zu zun hatten).
     
  11. R.B.

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    Sicherlich nicht, aber wenn allein für die Einrichtung der "Baustelle" ein Fixbetrag von sagen wir mal 4.000,- € (nur als Beispiel) abgeht, dann kosten Dich die 2m also 4.000,- € fix + 2 x 400,- € = 4.800,- €. Bei 20m wären es dann 4.000,- € fix + 20x400,- € = 12.000,- €. Bei 20m gibt es dann vielleicht noch einen günstigern "Meterpreis", so dass die Endabrechnung für 20m dann beispielsweise so aussieht: 4.000,- € + 20x300,- € = 10.000, - €.

    Wenn ich einen Dachdecker kommen lasse um eine Dachziegel auszutauschen, dann kostet mich das sagen wir mal 300,- €. Nach Deiner Rechnung müsste ein komplettes Dach mit 2.000 Dachziegeln dann 600.000,- € kosten. :D

    Welche Vereinbarung Du mit Deinen Firmen geschlossen hast, erschließt sich mir nicht. Deswegen hilft tatsächlich nur eine Vertragsprüfung. Vielleicht ist die all-inclusive Garantie halt doch keine echte Garantie.
     
  12. Jan81

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    habe letztes Jahr Abwasser selber beauftrag und hatte Angebote von 4.000 bis 15.000 Euro. Also alles ist möglich.
     
  13. #13 theoretiker, 23.04.2015
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    Für mich liest sich das so, als wenn die Firma auf die von Ihr angebotenen Leistungen einen Garantiepreis abgegeben hat und es sich hier um Leistungen handelt, die nicht im Vertrag vereinbart oder halt vom Auftragnehmer bewusst nicht angegeben wurden.
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 23.04.2015
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    Das Ganze ist so ungenau beschrieben, dass hier im Forum aus meiner Sicht niemand eine präzise Einschätzung der Rechtslage abgeben kann. Das muss sich dein Rechtsanwalt ganz genau anhand der Vertrags- und Schutzbrieftexte ansehen und dann die Sache einschätzen. Es unmöglich, hier was dazu zu sagen. Alles wäre reine Spekulation.
     
  15. Eric

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    @Ralf, da hast Du völlig Recht.

    Es fängt schon damit an, dass viele Bauherren Probleme haben, den Sachverhalt allgemeinverständlich darzustellen. Und es wird immer schlimmer, was daran liegen mag, dass nur noch gemailt wird. Weiter gehts dann mit Fachbegriffen, die nicht verstanden und falsch gebraucht werden. Am Schluß kommt dann so etwas raus wie hier: Ein " Finanzexperte " ermittelt die Baukosten und der Unternehmer hat danach mit " Finanzierungssummengarantie " zu bauen. Jetzt will die TE wissen, welche Leistungen die " Finanzierungssummengarantie " beinhaltet. Ich weiß schon nicht, was die TE unter einer " Finanzierungssummengararantie " versteht und was die mit den auszuführenden Bauleistungen zu tun haben soll.

    Im Prinzip ist es ja ganz einfach: Das Leistungssoll ist durch Auslegung des Vertrags zu ermitteln. Denn man hat das zu bekommen, was bestellt worden ist. Hier ist aber bereits der Bestellvorgang fraglich, Sie hat beim " Finanzexperten " bestellt und irgendwie - meint sie jedenfalls - alles.

    Einen Anwalt hat die TE. Die Vorlesung zur Auslegung von Verträgen kommt - meine mich zu erinnern - im 2. Semester und sollte danach noch weiter vertieft werden.
     
  16. Julius

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    Wenn - wie geschildert - eindeutig 0,5m Grundleitung im Paket mit drin waren, aber aben 2,5m nötig waren, hat der AN im Prinzip sehr wohl Anspruch auf Nachtrag.
    Ob dieser "verwirkt worden" sein könnte, muß der Anwalt klären!
    Ich denke, der TE ist von einem Vermittler sauber gelinkt worden...
     
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