Abdichtung DIN 18195-4 / Schlämme auf XPS an G200 DD

Diskutiere Abdichtung DIN 18195-4 / Schlämme auf XPS an G200 DD im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Liebe Forumianer, ich habe mal wieder ein Korinthen-K-Thema, zu welchem ich gerne eure Meinung hören würde. Fall: Abdichtung nach DIN 18195 Teil...

  1. #1 Herr Nilsson, 20.04.2015
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    Liebe Forumianer,

    ich habe mal wieder ein Korinthen-K-Thema, zu welchem ich gerne eure Meinung hören würde.

    Fall: Abdichtung nach DIN 18195 Teil 4, Geländeoberkante ca. 20 cm über OK Bodenplatte (Abdichtung über GOK ausreichend). Die Bodenplatte ist mit einer G200 S4, perforiert durch Elektriker / Sanitär und Putzarbeiten, als Mauersperrbahn eine G200 DD. Soweit also nicht unüblich. Nicht unüblicher auch, dass die G200 DD über die als verlorene Schalung eingesetzte Vertikaldämmung der Bodenplatte hinweggeht. Darauf kommt nun ein Leichthochlochziegel, der mit einer Dichtschlämme bis auf die XPS-Platte geführt wird. Das ganze System dann verputzt (LUP mit Scheibenputz).

    Siehe auch die Foto-Anlage (modifizierter Ausschnitt aus der 18195 Bbl. 1 von 2011 / Bild 3.)

    Frage: seht ihr den Anschlusss der Schlämme an die Bahn als ausreichend an? Wie sicher haltet ihr den Übergang XPS auf Poroton in Hinblick auf Rissgefahr und Unterläufigkeit der Abdichtung? Wie wertet ihr den T-Stoß zwischen Schlämme und Sperrbahn hinsichtlich möglicherweise aufsteigender Feuchtigkeit?
    "Reicht" euch das, bzw. wie interpretiert ihr diese Darstellungen? Alle Abbildungen im Bbl. 1 führen in diesen Fällen vom Mauerwerk auf die Bodenplatte, die ja hier vor Kopf durch die XPS "verlängert" wird.

    Hierzu noch der Ausschnitt aus der DIN 18195 Teil 4 / 2011:

    6 Anordnung
    6.1 Wände
    6.1.1 Alle vom Boden berührten Außenflächen der Umfassungswände sind gegen seitliche Feuchtigkeit nach 7.3 abzudichten.
    […]
    6.1.3 Die Abdichtung nach 6.1.1 muss unten bis zum Fundamentabsatz reichen und so an die waagerechte Abdichtung nach 6.1.2 herangeführt oder mit ihr verklebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken, insbesondere im Bereich von Putzflächen entstehen können (Putzbrücken).


    Ich bin gespannt auf eure Meinung und danke euch für selbige!

    Abdichtung BoPla_Sockel_18195_4.jpg
     
  2. #2 Halbwissender, 20.04.2015
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    Falsch! Ausreichend ist die Abdichtung bis geplant 30 cm über GOK als ausreichend zu bewerten und darf im fertigen Zustand 15 cm nicht unterschreiten!

    Vielleicht bei dir, aber normativ falsch! Das WDVS diennt nicht als Abdichtung (s. DIN 55699). Somit sorgst du mit der Schlämme VOR dem WDVS als Abdichtung für einen (theoretischen) Wasseraufstau hinter dem WDVS.

    WDVS und XPS gilt nicht als ausreichende Abdichtungsrücklage (Untergrund) besonders mit DS sehr sehr "speziell" denn diese ist in der DIN 18195 nicht enthalten.

    bezüglich Dichtschlämmen weiter lesen in der DIN 18195-2 [Stoffe]:
    Dieser Stoff ist für Bauwerksabdichtungen nur verwendbar, wenn dessen Anwendung in jeweiligen Teilen der Reihe DIN 18195 [1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12] geregelt ist.

    Im Teil 4 sind Dichtschlämmen hier nicht vorgesehen, Thema in mehrerlei Hinsicht = Durch
     
  3. #3 Herr Nilsson, 20.04.2015
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    Na das Gelände ist ausreichend über GOK, die Bodenplatte hat hiermit nix zu tun.


    Das wäre mir sympathisch und so hätte ich es gerne, aber:

    DIN 18195 Teil 4 / Ausgabe 2011:
    4 Stoffe
    Für Abdichtungen gegen Bodenfeuchte sind nach Maßgabe des Abschnittes 7 „Ausführung“, Stoffe nach
    DIN 18195-2 zu verwenden. [...]
    7.3 Abdichtungen von Außenwandflächen
    7.3.1 Allgemeines
    Für die Herstellung der Abdichtung von Außenwandflächen dürfen alle in !DIN 18195-2:2009-04"
    genannten Abdichtungsstoffe mit Ausnahme der in Tabelle 2 und Tabelle 3, Zeilen 2 und 3 genannten
    Stoffe verwendet werden. Sie sind unter Berücksichtigung der baulichen und abdichtungstechnischen
    Erfordernisse auszuwählen.
    Und da ist die Tabelle 7 / Dichtschlämmen der DIN 18195 Teil 2 / Ausgabe 2009 nicht mit ausgeschlossen, oder umgekehrt sogar explizit erlaubt.




    Die Schlämme ist ja unter dem Putz, also analog zur Ausführung "auf Fundamentunterkante", nur eben auf XPS. Und die Schlämme ist im Teil 2 Absatz 7 sehr wohl geregelt, wenn eben auch nicht im Teil 4 explizit erwähnt unter 6.1. Gehe ich richtig in der Annahme dass Du aus der "Nicht-Erwähnung" in der Umkehrdefinition eine notwendige sondervertragliche Vereinbarung als notwendige Grundlage zur Ausführung ableitest? Ähnlich wie früher mal bei KMB-Abdichtungen?

    Den Ansatz fände ich charmant und interessant gleichermaßen, jedoch noch nicht so ganz durchschlagkräftig genug für meine Baustelle.
     
  4. #4 Halbwissender, 21.04.2015
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    Um die Argumentation zu stützen:

    DAS WDVS gilt als Ganzes, nicht nur der Putz und nimmt insgesamt keine Abdichtungsfunktion war (s. DIN 55699).

    Weiter guckst du DIN 18195 Beiblatt 1 insbes. Abb. 5

    Als nächstes in die richtig erwähnte DIN 18195-4 schauen, Verweis auf DIN 18195-2 lesen und den von mir zitierten Text in der Tabelle lesen:

    Dieser Stoff ist für Bauwerksabdichtungen nur verwendbar, wenn dessen Anwendung in jeweiligen Teilen der Reihe DIN 18195 [1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12] geregelt ist.


    Hiernach feststellen das unter 7.3.1 bis 7.3.8 (Außenwandflächen) Dichtschlämmen NICHT enthalten sind...

    Fertig :)
     
  5. #5 Carden. Mark, 21.04.2015
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    Im Prinzip stimmt das so... nur das hier nicht der Eindruck entsteht Dichtschlämmen wären insgesammt nicht zulässig.
    In dem Beiblatt 1 der 18195, den von Dir vor kurzen zitierten MB Sockelputze und den MB der DGFM werden Sperrschlämmen sehr wohl für den Anwendungsfall beschrieben.
    Ebenso können hier auch die RiLi`s für Flex und Min. Sperrschlämmen angeführt werden.
    Alles Literatur die wohl den Stand der aRdT widerspiegeln.

    Was nun gar nicht geht ist die XPS als Abdichtungsgrundlage.
    Von daher ist die Konstruktion regelwidrig.
     
  6. #6 Carden. Mark, 21.04.2015
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    Es ist leider nicht zu erwarten, dass Sperrschlämmen und Flüssigkunststoffe noch Einzug halten werden in die Normenreihe der DIN 18195.
    Die Neuen Abdichtungsnormen sind in der Überarbeitung.
    Für den hier eingeführten Verwendungszweck wird dann die DIN 18533 (meine ich) gelten.
    Hier werden diese dann Neu eingearbeitet.
    Die besagte Norm ist schon im Entwurf. Die Einführung wird aber noch zurückgestellt bis alle 6 Neuen Normen (18531 bis 18536) eingeführt werden können.
     
  7. #7 Halbwissender, 21.04.2015
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    Grundsätzlich in dem Anwendungsfall (Neubau) Nein.

    Das MB Sockelputze regelt den Feuchteschutz, die Bauwerksabdichtung.
    Bei anderen Anwendungen werden die DS "elegant" als "Abdichtungshilfsstoffe" bezeichnet.

    Die genannten Rili entheben als Herstellermerkblatt nicht die geltenden DIN Normen als a.R.d.T., denn diese müssen sich den widerlegbaren Anschein als a.R.d.T. zurechnen lassen.

    Gründe sind im Weiteren die nicht komplette Anerkennung der Fachwelt, insbesondere aufgrund der nicht möglichen Schichtstärkenkontrolle und häufiger daraus resultierender Schadenfälle (somit NICHT nicht geschriebene a.R.d.T.)
     
  8. #8 Herr Nilsson, 21.04.2015
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    So ihr 2 beiden, jetzt wird es interessant. Ich gehe mit dem vorgenannten halbkonform, ohne jedoch nach wie vor der Schlämme die grundsätzliche Eignung final absprechen zu wollen. Die XPS ist das Bauteil was mich halt auch final stört, aber wo wird diese tatsächlich ausgeschlossen? Oswald (vor Monaten, als er noch lebte) hat zu genau diesem Thema eine große Umfrage gestellt, es ist also zumindest nicht so ganz unbekannt. Ardt, hmm, m.M. nach halt auch nicht. Aber wo gibt es hier evtl. einen Literaturausschluss? Die Hersteller geben zumeist mineralische Untergründe vor ja,....
    Über die 55699 kann ich schon deshalb nicht gehen, weil die XPS gar kein Bestandtteil des wdvs ist, sondern lediglich Putzuntergrund, und somit eben nicht wdvs. Aber der Ansatz gefällt mir, Daumen hoch.
     
  9. #9 Herr Nilsson, 21.04.2015
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    Na wie ist denn die KMB dann kontrollierbar?
     
  10. #10 Carden. Mark, 21.04.2015
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    Was dann auch für die KMB bei Teil 6 gilt. Nur hier gibt es Alternativen.
    Es wäre mir auch neu, wenn die KOMPLETTE Fachwelt etwas anerkennen müsste.
    Im allgemeinen reicht die Mehrheit.
    Sonst würden wir noch in Höhlen leben :D

    Fakt ist, Sperrschlämmen sind im Gelbdruck der Neuen Abdichtungsnorm enthalten.
    Das jetzige Beiblatt 1 (Bild 6) führt diese als ALLEINIGE Abdichtung im Sockelbereich auf. Etwaiger Putz wird gar nicht erst dargestellt.
    Sperrschlämmen werden insbesondere bei monolithischen Mauerwerksbauten,im Sockelbereich, als Abdichtung - nicht als Sockelputz-Feuchteschutz seit langen eingesetzt.

    Es kommt zu Schadensfällen durch fehlerhafte Verarbeitung.
    Das stimmt.
    Das selbe gilt aber auch für KMB - wenn hier auch die Schichtendickenkontrolle einfacher ist.
    Die Aussage, dass dieses bei Sperrschlämmen nicht gehen würde ist aber wie Du selber weiß - falsch.
    Zerstörend sind bei beiden Materialien die Prüfungen sowieso.
     
  11. #11 Carden. Mark, 21.04.2015
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    Im Vergleich zu den Sperrschlämmen kannste die mit einen Schichtendickenmesser einpicksen.
     
  12. #12 Herr Nilsson, 21.04.2015
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    So, wer gibt mir jetzt den letzten Dolchstoß für diese doofe Ausführung mit dem XPS?
     
  13. #13 Herr Nilsson, 21.04.2015
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    Na dann hab ich aber ein Loch drinne......:winken
     
  14. #14 Herr Nilsson, 21.04.2015
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    Und sowas mache ich gleich immer mit Locheisen.........ist plakativer!
     
  15. #15 Carden. Mark, 21.04.2015
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    Bild 5 des Beiblatts 1 der DIN 18195???
     
  16. #16 Carden. Mark, 21.04.2015
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    Richtig - deshalb bin ich für WW bis min 30 cm über OKG :D

    Hilfsweise schmiert man über die Prüfstelle noch einmal drüber weg.
    Aber das einer die Dicke im Zuge der Ausführung kontrolliert ist sowieso ein Gerücht..........
     
  17. Eric

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