Schlechte Verdichtung Hinterfüllbereich / Wie mit Nachbesserungsversuchen umgehen

Diskutiere Schlechte Verdichtung Hinterfüllbereich / Wie mit Nachbesserungsversuchen umgehen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Folgendes Thema beschäftigt uns aktuell: Im Nov. letzten Jahres wurde unser Haus (mit Keller) fertiggestellt, Spritzschutz daraufhin durch uns...

  1. #1 berlinerbauer, 21.04.2015
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    Folgendes Thema beschäftigt uns aktuell:

    Im Nov. letzten Jahres wurde unser Haus (mit Keller) fertiggestellt, Spritzschutz daraufhin durch uns beauftragt und durch externen Erdbauer erstellt. Der Boden besteht ausschließlich aus Lehm.

    Nach der Fertigstellung zeigten sich bald erste Setzungsserscheinungen im Hinterfüllbereich des Hauses und die Borde sackten an einigen Stelle ca. 3-4cm ab (an den Lichtschächten als ursprüngliches Höhenmaß gut zu erkennen). Betonrückenstücken sind an mehren Stellen gebrochen, bei den Lichtschächten ist die Erde teils bis zu 15cm tief abgesackt und die Borde stehen in der Luft.
    Die Borde machen nun eine Berg- und Talbahn quasi um das ganze Haus herum.

    Unser damaliger SV empfahl die Mängelanzeige. Setzungen im Zentimeterbereich müssen nicht akzeptiert werden.
    Die Mängelanzeige wurde vom GÜ zunächst mit einem "es wurde ordnungsgemäß verdichtet, ist bei Lehm (leider) so, die Erscheinungen sind normal" beantwortet (etwas umfrangreicher als A4 Seite geschrieben natürlich).

    Dem Widersprach der SV und die nächste Stufe war das Einschalten eines Bodengutachters zur Sondierung und Prüfung der Verdichtung. Angesichts der zu erwartenden Ergebnisse (und unserer Androhung der Kostenumlage, sollten die Mängel erwiesen werden) entschied sich der Erdbauer des GÜ dann doch für seinen eigenen Bodengutachter kurz vor unserer Beauftragung. Wir ließen ihn dann gewähren.

    Im gemeinsamen Vor-Ort-Termin im Februar wurde mit Künzelstab die Verdichtung geprüft. Bis 1,50m Tiefe (4 Messpunkte rund um das Haus) reichten im Durchschnitt ein bis drei, selten vier oder fünf Schläge je 10cm um in die Tiefe zu kommen. Erst danach stellte sich "Normalität" mit ca. 10-13 Schlägen je 10cm ein.

    Daraufhin wurde die Mängelbeseitigung zugesagt, wir haben die weitere Gartenplanung ausgesetzt.
    Die Borde sind zu Gartenseite z.B. noch nicht mit Erde angefüllt, das ganze umliegende Terrain noch nicht modelliert - so dass der Abriss des Spritzschutz hinreißend einfach ist.

    Heute nun stehen endlich die Erdbauer des GÜ vor der Tür.

    Deren Auftrag ist nun: Borde/Spritzschutz abreissen, Lehm aufschütten/verdichten, Spritzschutz neu herstellen.
    In die Tiefe zum Nachverdichten geht es allerdings nicht (das war durch die vorhergehenden Gespräche irgendwie unsere Erwartungshaltung).

    Das ganze fühlt sich für uns wie "Prinzip Hoffnung" an, allerdings können wir schlecht beurteilen, wie wahrscheinlich weitere Setzungen sind. Formal einmischen in den Mängelbeseitungsversuch dürfen wir uns ja auch nicht.

    Auch wenn die Situation sicherlich individuell ist: gibt es von den Experten hier Erfahrungswerte zum Setzungsverhalten:
    - das Auffüllen des Kellers ist nun quasi ein 3/4 Jahr her. Diverse Wettereinflüsse haben nun auf den Boden gewirkt, wobei der Winter aber nur relativ mild war. Lohnt sich die Hoffnung, dass die wesentlichen Setzungen tatsächlich schon stattgefunden haben?
    - Oder sollte ich mir die Hoffnung gleich abschminken und verstärkt darauf drängen, dass hier nicht nur Kosmetik betrieben wird sondern tatsächlich der Hinterfüllbereich auch in der Tiefe noch einmal angegangen wird?

    Oder tatsächlich alles geschehen lassen müssen und wenn es in einem Jahr erneute Setzungen da sind den ganzen Garten ums Haus nochmal aufbuddeln lassen :( ?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Viel Spass dabei, einen bindigen Boden zu verdichten. :D :p

    Aber dern berlinerbauer weiß ja immer alles SO viel besser, vor allem Architekten gegenüber.
     
  3. #3 andreas2906, 21.04.2015
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    Was willst denn bitte bei Lehm verdichten? Das Zeug gehört raus und zwar komplett. Bodenaustausch nennt man das. Und zwar bis auf eben die gefundene tragfähige Schicht. Danach kannst dein BastelWastel was auch immer ums Haus bauen lassen.
     
  4. Taipan

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    bindige Böden sind verdichtbar. In Schichten von 10-30 cm - je nach Werkzeug und in realtiv trocken - Wasser darf beim verdichten nicht austreten ....

    das heisst aber: bis auf die gewachsene Schicht runter wieder raus und RICHTIG einbringen ... oder Jahre bis Jahrzehnte mit Setzungen leben ....
     
  5. #5 planfix, 21.04.2015
    planfix

    planfix Gast

    ja bindige böden sind verdichtbar, nur wie das nach dem näxten winter aussieht, ist eine andere geschichte.
    da wir das wetter und die frost tau perioden nicht beeinflussen können, ist es quatsch lehm zu verdichten.
    eingedringendes wasser läßt sich wohl nicht verhindern, damit bleibt das ein fiasko.
     
  6. #6 RMartin, 21.04.2015
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    Was ich nicht verstehe:

    Du schreibst, dass ab 1,50 m Tiefe 'Normailität' herrscht. Das wird der Baugrundgutachter wohl so mitgeteilt haben?!

    Warum dann die Erwartungshaltung tiefer zu verdichten? (Das Thema Lehm mal aussen vor.)
     
  7. Uwe!

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    ich hab's so verstanden, dass nur oben "auf die Löcher" frisches Material geschüttet und verdichtet wird. So weit ich weiß kann man doch keine 1,5m in einem Arbeitsgang verdichten, oder? (unter der Maßgabe, dass das Haus daneben stehen bleiben soll...)
     
  8. #8 wasweissich, 21.04.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    so eine exramme macht schon ganz schön druck , 1,5 m ist aber auch schon ganz schön viel .


    ein 100%verdichten geht sowieso nicht wirklich , aber nach einem jahr solche sackungen deutet auf pfusch hin .
     
  9. Taipan

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    99% gehen aber schon ... wenn man jemanden bezahlt, der im abendfüllenden Programm mehrere Monde mit dem Frosch ums Haus hüpft.
     
  10. #10 wasweissich, 21.04.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich biete 98% , und wenn man den auftrag bekommt , trotzdem , dass die anderen (die 85%ler) um 13% billiger (nicht günstiger) sind , da kann man die auch abliefern , je nach wetter , kriegt man auch die 99 hin , auch bei bindigem boden .
     
  11. #11 peterk61, 21.04.2015
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    Beim Verdichten von bindigen Böden spielt der Wassergehalt eine wichtige Rolle. Wenn der Wassergehalt nicht im optimalen Bereich liegt bringt die Verdichtung nur wenig. Zumeist sind die bindigen Böden zu feucht um verdichtet werden zu können.

    Je nachdem was im Arbeitsraumbereich geplant ist, bringt das nachverdichten wenig bis gar nichts. Der Boden sollte ausgebaut und je nach Eignung (beurteilt der Baugrundgutachter) muss der ausgehobene Boden oder anzuliefernder, verdichtungsfähiger Böden lageweise verdichtet wieder eingebaut werden.

    Im Arbeitsraumbereich sind schwere Rammen etc. nicht einsetzbar.

    Wenn der Bauvertrag nach VOB abgeschlossen wurde besteht 5 Jahre Gewährleistung und wenn jetzt nur nachvedichtet wird, dürfen die Jungs noch öfters nachverdichten.
     
  12. #12 berlinerbauer, 21.04.2015
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    Vielen Dank für eure Meinungen (den unnötig schadenfreudigen und völlig überflüssigen ersten mal außen vor gelassen).

    Der Erdbauer-(Chef) meint: bzgl. Hinterfüllung gibt es zwei Meinungslager
    - die einen bauen den Lehm wieder ein und verdichten ihn lagenweise alle 30cm wie er es gemacht hätte und es dem Bodengutachten entspricht.
    - die anderen machen teureren Bodenaustausch mit anderem Material - haben dafür keine/weniger Setzungen aber dafür zieht es alles Wasser erst Recht zum Haus


    Zur Vertragslage:

    Vor Bauvertrag wurde ein Bodengutachten erstellt. Anerkannte Prüfstelle nach RAP Stra 04, A3, 20 Seiten, der Gutachter wird regelmäßig auch von der Gemeinde beauftragt.

    Zum Thema Bauwerkshinterfüllung heißt es "Zur Hinterfüllung können alle Böden verwendet werden, sofern sie sich in verdichtbaren Zustand befinden. Fremdstoffdurchsetzte Partien sowie aufgeweichte und feste bindige Böden sind insofern von einem Einbau auszuschließen [...]".

    Im BGB Bauvertrag mit GÜ ist das Bodengutachten mit dem Satz "Aushub einschl. Entsorgung sowie Bauwerksverfüllung mit dem ausgebauten Erdstoff. Die Forderungen gem. Baugrundgutachten des [...] vom [...] finden Anwendung" enthalten. Zusätzlich gelten die a.R.d.T.

    Aus diesem Konstrukt leiten sich dann die Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüche ab.

    Heute wurde Spritzschutz komplett abgerissen, bissel Lehm aufgeschüttet, gerüttelt, neu gebaut, Fakten geschaffen.
    Ich entnehme euren Postings, dass dies in der Tendenz nur Kosmetik ist.

    Intervention beim Erdbauer-Chef, dass dies nicht den Vor-Ort-Absprachen zwischen uns + GÜ + ihm entspricht erfolglos.
    Er bestätigt uns nur, dass die Gewährleistung auch in Zukunft weiter gilt.

    Intervention beim GÜ im Grunde auch erfolglos, er will sich beim Mängelbeseitungsversuch seines Sub nicht einmischen. Macht er Vorgaben wäre er direkt in der Haftung. Lässt er ihn machen, kann er später weiter die Gewährleistung ggü. Erdbauer geltend machen, wenn wir unsere Gewährleistung ggü GÜ geltend machen.

    Insofern bleibt nun vermutlich nur das abwarten und im Fall der Fälle die nächste Mängelanzeige.
    Oder eine Nacht drüber schlafen ob weitere Intervention Sinn macht, weil formal nur die Mängelfolgen beseitigt wurden, aber nicht der Mangel selbst abgestellt wurde.

    SV heute vormittag nicht zu erreichen, bzw. war ich den Rest des Tages beruflich unterwegs. Ein wesentliches Votum fehlt mir daher aktuell noch.
     
  13. #13 Gast036816, 22.04.2015
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    Gast036816 Gast

    was blödsinn ist. bei rolligem material - versickerungsfähig - ist das wasser dann auch schnell wieder weg, bei bindigem material wird das wasser lang gespeichert, die versickerung dauert länger.
     
  14. #14 berlinerbauer, 22.04.2015
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    Lehm geht bis 6, 40m Tiefe. Dann erst folgt Grundwasser. Lt. Bodengutachten versickert hier nichts. Das würde dann auch für den Hinterfüllbereich gelten?
     
  15. Uwe!

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    so ähnlich sieht's bei uns aus. Der Arbeitsbereich ist bei uns mit nicht bindigem Boden verfüllt worden, haben auch keine Probleme mit Setzungen. Aber der Arbeitsbereich ist immer bis ca, 1,40 über OK Bodenplatte gefüllt. Also eine Art Sammelbecken scheint das schon zu sein.
    (für Gartenbewässerung ja aber auch ganz praktisch......)
     
  16. #16 RMartin, 22.04.2015
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    Schöner Satz. Diesen kann ich bei jedem Bauvorhaben reinschreiben. Aber das Wichtige, nämlich was das für dieses Bauvorhaben und den anstehenden Boden bedeutet (also ist der existierende Boden zur Wiederverfüllung geeignet/ oder nur bedingt; wenn nur bedingt, dann unter welchen Bedingungen) scheint wohl zu fehlen.

    Dann der Satz im Vertrag des GÜ, dass die Bauwerksverfüllung mit dem Aushub erfolgt.

    Wenn es hier weiter Knatsch gibt, dann wird ein Baurechtsanwalt + Sachverständiger (aus dem Baugrundbereich) hier weiter Arbeit haben.
     
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