Architektenvertrag - was muss rein?

Diskutiere Architektenvertrag - was muss rein? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben nun einen (naja zwei, ein Duo) Architekten gefunden mit wir wohl mal in die Entwurfsphase starten wollen. Max. bis LPH5, da...

  1. #1 SirSydom, 23.04.2015
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    Hallo,

    wir haben nun einen (naja zwei, ein Duo) Architekten gefunden mit wir wohl mal in die Entwurfsphase starten wollen. Max. bis LPH5, da für mehr das Büro keine Kapazität hat.
    Wir würden erstmal bis LPH2 beauftragen.

    Was sollten wir in den Vertrag aufnehmen, was wichtig und sinnvoll ist?

    Mir fällt nur ein:
    - Festlegung dass alle Aufträge grundsätzlich schriftlich zu fixieren sind

    Muss man was wegen der Weiterverwendbarkeit der Entwürfe/Planung regeln? Wenn man diese z.B. hier einstellen will oder wenn man damit zum GU/GÜ geht?

    Achja, was ist üblich zwischen Mindest und Höchstsatz? Ein Büro mit dem wir gesprochen haben war sofort im Höchstsatz, das andere (welches wir jetzt nehmen, ist aber NICHT der Grund) hat Mindestsatz angeboten.
     
  2. #2 Thomas B, 23.04.2015
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    EFH mit normalem Ausbaustandard eher HZ III/ Mitte.

    Für den Höchstsatz muß es schon etwas anspruchsvoller zu Werke gehen. zB KfW55 oder PH.

    Der Mindestsatz ist eher bei DHH & Co. anzusetzen. Oder 1/4-Satz.
     
  3. mls

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    die festlegung der HoZ folgt objektiven kriterien,
    der satz innerhalb der HoZ folgt indiv. auslegung.

    du kannst ja versuchen, die honorarinhalte als
    leistungsinhalte festzulegen .. oder du kannst
    architekten haben, die die ergebnisse sowieso
    ordentlich dokumentieren.
     
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