Betontreppe Stufenhöhe nicht wie im WP, wer übernimmt die Kosten?

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  1. #1 Rayman33, 23.04.2015
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    Hi,

    bei unserem Schlüsselfertigem Haus war im Vertrag die Betontreppe (gegossen) und verfliest mit enthalten
    1_treppe_werkplan_18cm.jpg


    Aus bestimmten Gründen,
    haben wir uns entschlossen, das Gewerk Fliesenarbeiten aus den BT-Leistugen raus zu nehmen

    Nachdem nun der Estrich gemacht wurde,
    haben wir festgestellt, dass die Tritthöhe der Stufen, nicht wir auf dem Werkplan angegeben 18 cm sind
    (auf dem Werkplan steht: Stb-Treppe 16 STG. 18,25/26)
    sondern 1. Stufe ist jetzt nur 14 cm hoch
    1_treppenstufe_nur_14cm.jpg

    und bei der letzten Stufe hat man eine 5 cm Absatz zum Estrich
    1_treppenstufe_letzte_mit_5cm_estrich.jpg

    folglich muss man nun die gesamte Treppe,
    angefangen bei der ersten Stufe
    Rund 5 cm auffüllen - damit die Stufen für die Fliesenarbeiten geeignet ist

    Uns Fliesenleger meinte, dass dies normal nicht zu seine Leistugen gehört
    und eigentlich der Bauträger in der Pflicht ist, die Treppen wie im Werkplan herzustellen (also die 5 cm auffüllung zu machen)
    und die Kosten (Aufwand) müsse daher vom BT getragen werden

    Wenn unser Fliesenleger die Auffülung der Stufentritthöhe macht, kostet uns das Rund 1000,- (Material und Arbeitszeit)

    Unser BT wehrt sich natürlich dagegen,
    und sagt, dass die Treppe, und somit auch das Auffüllen, zu dem Gewerk Fliesenarbeiten gehört.

    Wir sind aber der Meinung, dass die Treppe (falsche Stufenhöhe) zum den Leistungen vom Haus gehört
    und die Treppe (Stufenhöhe) nicht wie auf dem Werkplan vom BT erstellt wurde
    und somit auch nicth für Fliesenarbeiten geeignet ist (wie es auf dem Werkplan steht)

    Nach unserer Meinung, ist die Stufenhöhe der Treppe ein Bestandteil vom Haus
    und steht auch so getrennt im Bautenstandbericht,
    1_geschosstreppen_Bautenstandbericht.jpg

    Wer hat nun Recht?
    Muss der Bauträger die Kosten für das auffüllen der Stufenhöhe übernehmen?
    Da er seine Leistung hier nicht voll erbracht hat?

    Sollen wir mit der Ausführung (Auffüllung der Treppenstufen) warten bis die Endabnahme kommt?
    und es dann bemängeln?


    danke und grüße!
    Rayman
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Tja - einmal wie immer - das Problem Schnittstellenkoordination bei AN-Wechsel!

    Der BT/GÜ hat mit Verfliesung im Dickbett bzw einem Mörtelausgleich geplant, Euer Fliesör hat sich auf eine belegreife Betontreppe eingestellt.

    Die Rohtreppe, die auf Euren Bildern zu sehen ist, wäre so oder so nicht zum Befliesen im Dünnbett geeignet!!!
    Der Aufwand, die Treppe oberflächlich so herzustellen, dass unmittelbar befliest werden kann, ist kostentechnisch, wenn keine Fertigteiltreppe vereinbart war, erheblich höher als der des Dickbettverlegens.

    Ich würde es als Chance sehen, auf Holzstufen umzuschwenken!
    Eine Treppe mit 2 Viertelwendelungen so im Fugenschnitt zu belegen, dass es auch noch gut aussieht, ist unabhängig vom Verlegegrund, sehr hoch.
    Dazu kommt gerade bei Treppen höhere Empfindlichkeit (wie schnell titscht was auf der Stufenkante an/auf), bei glasierten FLiesen in 10 Jahren abgetretene Glasur, usw usw.

    Nimm Holz! Sieht besser aus, ist unempfindlicher, leicht nachzuarbeiten, spart den Ausgleich, rutschunempfindlicher, ......
     
  3. #3 Thomas Traut, 23.04.2015
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    Zustimmung zu Ralf

    Ergänzung:
    oder auf Naturstein (z.B. Granit). Das geht auch in ganzen Platten. Und die 5 cm Höhe passen auch wieder.
     
  4. #4 Rayman33, 23.04.2015
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    es geht nicht darum nun eine alternative zu finden (die Fliesen sind schon bestellt)
    sondern es geht um die Frage,
    ist der BT in der Fplicht die Treppe wie im WP herzustellen?
    und sollen wir nun bis zur Endabnahme warten,
    Geld einbehalten und diese nicht erfüllte Leistung dann erst bei der Endabnahme bemängeln?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2015
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    Wie kommst Du auf das schmale Brett, die Leistung sei nicht fertiggestellt und Du könntest etwas einbehalten???

    Hast Du schriftlich, dass der BT/GÜ die Treppe für eine Dünnbettverlegung ohne weitere Vorarbeiten übergeben muss??ß

    Sehr wahrscheinlich NEIN. Dann ist die Treppe i.O.!!!!
     
  6. #6 Rayman33, 23.04.2015
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    ganz einfach,
    wie ich schon oben beschrieben habe, die Leistung ist nicht wie auf dem Werkplan erfüllt
    die Treppe gehört zum Haus (und nicht zu dem Gewerk Fliesen)
     
  7. R.B.

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    Ja und nein, die 18cm sind ja erfüllt, nur die Abstimmung mit dem Fliesör ging in die Hose. Sonst hätte man ja die ganze Treppe gleich etwas höher setzen können, aber nachdem wohl nirgendwo vereinbart war, wie die Fliesen zukünftig verlegt werden sollen, ist es gut möglich, dass der BT das Maß herangezogen hat, das "sein Fliesör" bei Dickschichtverlegung gefordert hätte. Mangels Abstimmung ist das ja OK. Hätte er die Treppe höher gesetzt, dann wäre sicherlich das Argument gekommen, man kann die Fliesen nicht mehr richtig verlegen, oder "es gibt einen Absatz am oberen Treppenende". Nachdem das in der Rohbauphase kaum vorhersehbar ist, es kommt ja noch Bodenaufbau, Estrich, und da wird auch nicht auf den Millimeter gearbeitet, kenne ich es nur so, dass die Fliesenleger so gut wie immer ausgleichen müssen. Aber meine Meinung ist hier sicherlich nicht repräsentativ, dazu fehlt mir bei Betontreppen die Erfahrung. (bin da wohl ein bisschen zu sehr Stahl bzw. Holzlastig).

    Oder anders ausgedrückt, hattest Du mit dem BT vereinbart, dass die Fliesen im Dünnbett verlegt werden sollen? Dann hätte er das berücksichtigen müssen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2015
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    Doch, die Leistung ist erfüllt. Die Treppe hat das entsprechende Steigungsmaß!

    Es ist halt nur ein Aufbau von 4-5 cm in der Rohtreppe berücksichtigt. Das ist aber, wenn nicht ausdrücklichanderes vereinbart absolut in Orndung!!!

    Du hast also keinen Mangel!!!! Das einzige, was mangelhaft war, ist die Schnittstellenkoordination. Das kann man aber juristisch dem BT/GÜ nicht anlasten!!! Das wird auf Dich zurückfallen!
     
  9. R.B.

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    Was ich aber noch ergänzen wollte, "1.000,- € um die Stufen anzupassen...erscheint das nur mir etwas hoch gegriffen?"
     
  10. #10 stockstadt, 23.04.2015
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    Hallo,

    als Bauherr sehe ich das als "Universalrohbautreppe", bei der man mit dem Belag noch die freie Auswahl hat.


    Fliesen sehe ich bei der Wendelung auch als schlechteste Wahl des Bodenbelages an.


    Dein Fliesenleger will anscheinend (wie die meisten heutzutage) nur noch kleben.
    1000,- € (gefühlte 3 Tage mehr) halte ich aber auch für ein Ausnutzen der Situation.

    ...... R.B. war schneller

    Nur mal als Anhaltspunkt. Meine nach Aufmaß angelieferten 32 Granitstufen hat ein Mann alleine (also inkl. Mörtel machen, Sockel schneiden, ect.) an 2 Tagen (ca. 14-16 Std) gebaut.


    LG
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2015
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    1 k€ für 16 Stufen sind netto 52,xy € je Stufe. Das ist eine Arbeitsstunde + Material.
    Material holen, anliefern, anrühren, Höhen antragen (Stufen aufreissen), ggf einschalen, ggf. Haftgrund, Material auftragen, glätten.

    Das ist nicht zuviel!
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2015
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    Nur mal so als Anhaltspunkt.

    Bei kompletten Stufen kann ich ganz anders (zügiger) arbeiten als bei einer Vorarbeit für Dünnbett!
    Da kann ich mit der Stufe noch die Höhe durch Klopfen anpassen!
     
  13. #13 Thomas Traut, 23.04.2015
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    Der Grundriss alleine ist als Werkplan nicht ausreichend. Nach Deiner Argumentation hätte der BT die Treppe auch auf Fertigmaß betonieren können mit dem Hinweis, dass die Betonhöhe ja stimmt.

    Was ist denn vertraglich vereinbart (genaue Formulierung aus dem Vertrag)?
     
  14. #14 Thomas B, 23.04.2015
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    3 - 5 cm sind m.E. absolut i.O!

    Ich würde mich nicht trauen eine Treppe mit einer geplanten Aufbauhöhe von 10 - 12 mm (für geklebte Fliesen) einbauen zu lassen. Auf Grund von baulichen Toleranzen kann der cm schnell flöten sein und dann ist guter Rat sehr teuer. Mit diesem Höhenunterschied hat man zum einen mehr Auswahl bei der Wahl des Belags und man hat die Möglichkeit Abweichungen auszugleichen.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2015
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    Geht schon. Dann aber bitte Fertigteil mit Treppendetail und Lagekontrolle vor dem Estrich. Sowie Meterriss in jeder Etage.
    Da kann man sogar für Bahnenbeläge (PVC) einbauen. Frag mal Mark ;)
     
  16. #16 Thomas B, 23.04.2015
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    Ja...kann man. Aber wehe wenn's schief geht.

    Und: der Bodenbelag müßte zu diesem Zeitpunkt schon feststehen.
     
  17. #17 planfix, 23.04.2015
    planfix

    planfix Gast

    das hört sich zwar viel an, ist es aber nicht.
    anfahrten, das genaue aufmessen anzeichnen und schalung stellen kostet sicherlich mehr zeit, als dort den estrichbeton rein zu machen.

    ich trau mich auch nicht den rohbeton auf fertigmaß vor fliese zu machen.
    da sich manche bauherren auch gerne mal umentscheiden, laß ich normalerweise 6cm luft, da passen auch holzstufen oder es werden dann 45mm estrich (also mindestestrichdicke).
     
  18. #18 baufix 39, 23.04.2015
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    mich würde ja mal der Schnitt durchs Treppenhaus interessieren.
    Wenn die Treppe ursprünglich für Fliesenbelag geplant war, hätten die Stufenhöhen
    an den Estrichaufbauten im EG und OG schon so angepasst werden müssen
    das für Fliesen und Kleber ca 2 cm Aufbau gepant wurden.
    So wie das jetzt sich darstellt hätte ja auch sein Fliesenleger mehr Arbeit gehabt.
    Der Unternehmer ,BT sollte also die entsprechenden Stufenhöhen nacharbeiten.
     
  19. R.B.

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    Na und? Die Fliesenarbeiten wurden ja aus dem Vertrag genommen, und das wurde beim Nachlass sicherlich berücksichtigt.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2015
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    Wer sagt denn das???
    Es gibt noch Leger, die noch Dickbett können!
     
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