Schotterschicht (Dicke und DIN)

Diskutiere Schotterschicht (Dicke und DIN) im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ihr wisst das sicher. In welcher DIN sind die Angaben zur Schotterschicht und welche Mindestdicke (wenn es eine gibt) nötig ist?...

  1. #1 msedi1977, 23.04.2015
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    Hallo,

    ihr wisst das sicher. In welcher DIN sind die Angaben zur Schotterschicht und welche Mindestdicke (wenn es eine gibt) nötig ist?

    Vielen Dank
     
  2. #2 planfix, 23.04.2015
    planfix

    planfix Gast

    wenn man wüßte wozu die schotterschicht dient und wie der baugrund überhaupt ist, dann könnte man vielleicht darauf kommen, welche DIN, oder was auch immer, gilt.
     
  3. Rico M

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    Na für die Eisenbahnstrecke, gleich vor der Tür...
    duckundwech
     
  4. #4 msedi1977, 23.04.2015
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    Sorry, mein Fehler im Eifer des Gefechts. Es geht um eine Bodenplatte für ein EFH.
    Stark bindiger Boden, Hanglage, Dränung nicht erlaubt.

    Der Aufbau unseres GUs war: Schotterschicht (10cm) -> Perimeterdämmung (10cm) -> PE-Folie -> 25cm Bodenplatte

    Jetzt hab ich an einer Stelle in einer DIN (die ich mehr finde) dass es bei diesen Verhältnissen schon ein wenig mehr Schotterschicht sein muss.
     
  5. #5 Kater432, 23.04.2015
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    Dafür macht man ein Baugrundgutachten. Das hätte dir eine Gründungsempfehlung gegeben. Somit auch was für eine Stärke und evtl Bodenaustausch.

    Nun hat der Gu das gebaut, was sicherlich im Vertrag stand.
     
  6. #6 RMartin, 23.04.2015
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    Wer hat das geplant? Auf wessen Grundlage wurden die Fundamente bemessen? Gab es ein wie von Kater angesprochenes Baugrundgutachten?

    Ist das Gebäude unterkellert?
     
  7. #7 msedi1977, 23.04.2015
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    Geplant hat der GU. Bodengutachten gab es, welche auf die Grundwassersituation hingewiesen hat. Die Leute, die bereits vor uns gebaut haben, hatten Wasser in der Baugrube, das haben wir dem GU mitgeteilt.
    Das Bodengutachten ist Teil des Bebauungsplans, da der Bebauungsplan auf Basis des Bodengutachtens erstellt wurde. Bebauungsplan fordert wasserdichte Wanne. Wir haben beim GU nachgefragt, ob das ausreichend ist, oder ob wir noch ein detaillierteres brauchen. Er hat verneint. Wir haben das Bodengutachten auch vom Verband der Spaßvögel prüfen lassen. Hier gab es keine Bedenken oder Bemängelungen, dass es nicht die nötigen Informationen beinhaltet. Im Bodengutachten stand aber nur der Grundwasserstand, kein Bemessungswasserstand. Auch war dort erwähnt, dass der Aushub nicht zur Wiederverfüllung der Baugrube geeignet ist.

    Wie die Fundamente bemessen wurde, weiß nur der Statiker des GU. Wir haben aber auch nach mehrfachen Anfragen keine Statik bekommen. Eine Telefonat mit dem Statiker zeigte, dass er für die Häuser des GUs nie eine volle Statik rechnet. Ich gehe davon aus, dass er auch das Bodengutachten nie gesehen hat. Weil auch unser Rohbauer vom Bodengutachten nichts wusste.

    Gebäude ist unterkellert. Bei Vertragsunterzeichnung hat er uns gesagt, dass den Keller den er baut eine "Weiße Wanne" ist, in der Leistungsbeschreibung aber WU-Betonkeller steht. Er meinte damals aber, dass das das gleiche sei. Auch das wurde geprüft. Hat keiner bemängelt. Jetzt meint er, dass er nur WU-Beton schulde und im Bebauungsplan ja nur stehe, dass im Falle von auftretendem Grundwasser ein wasserdichter Keller gebaut werden müsse.

    Da fragt man sich schon, warum man ca. 1000€ zur Prüfung ausgibt...
     
  8. #8 Skeptiker, 23.04.2015
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    Erschreckend, aber auf exakt diese Geschichte fallen in D sicherlich jeden Tag ein paar Dutzend Bauherrn herein. Gestern hatte ich auch wieder solch einen Bauträger ("hoch angesehen", "millionenschwer", "... technisch äußerst versiert"): "Wir schulden nur WU-Beton, aber das reicht völlig aus und ist sowieso das selbe!". Einfach zum :mauer. "Und die Verbundabdichtung ziehen wir in der Dusche immer nur 1,80 m hoch, das Stand der Technik und wieso soll die Perimeterdämmung eigentlich nicht hinterläufig sein?" Wie gesagt: Einfach zum :mauer.
     
  9. Taipan

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    Warum neigst du IMMER zu maßlosen Untertreibungen?
     
  10. #10 RMartin, 24.04.2015
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    Aber nochmal zur eigentlichen Frage des TEs; ob es eine DIN bezüglich der Dicke der Schotterschicht gibt.

    So eine DIN gibt es für eine Schicht unter einer Bodenplatte nicht. Dies muss projektspezifisch ermittelt werden. Erstmal muss klar sein wofür sie eigentlich gemacht werden soll; ob z.B. als Bodenaustausch eines nicht ausreichend tragfähigen Untergrundes?!
    Hier dann wichtig zu wissen wie hoch der maximal aufnehmbare Sohldruck/ Bodenpressung des existierenden Bodens ist (Baugrundgutachten).
    Dann entsprechend die auftretenden Spannungen ermitteln (anhand der Lasten, etc.).
    Dann gibt es Methoden u.a. auch unter Berücksichtigung maximal annehmbarer Setzungen die entspr. notwendige Dicke dieser Schottertragschicht zu ermitteln.
     
  11. #11 peterk61, 24.04.2015
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    10 cm Schotterschicht bringen hinsichtlich Verbesserung der Tragfähigkeit des Untergrundes wenig bis gar nichts. Der Schotter kann nur als kapillarbrechende Schicht gedacht sein. 10 cm sind die absolute Untergrenze für eine kapillarbrechende Schicht. 15 cm bis 20 cm kapillarbrechende Schicht sind die Regel.

    Baugrundgutachten für ein ganzes Baugebiet werden meist für die Erschließung (Straßen- und Kanalbau) von der Gemeinde beauftragt. Die Beurteilung der Tragfähigkeit ist daher oft nicht Gegenstand der Beauftragung und soll nur sehr Allgemein beurteilt werden. Für die einzelnen Baugrundstücke können je nach der Ausarbeitung/Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens für das Baugebiet daher separate Baugrundgutachten notwendig werden.

    Da im vorliegenden Fall Bemessungswasserstand und Bemessungswert des Sohlwiderstandes nicht bekannt sind, kann auch nicht beurteilt werden, ob die ausgeführte Abdichtung ausreichend ist und ob der Untergrund mit ausreichender Sicherheit die Lasten aus der Gründung aufnehmen kann.
     
  12. #12 Gast036816, 24.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hier ist wohl einiges dem sparzwang erlegen:

    - als bodengutachten wird das des bebauungsplans herangezogen - oder gibt es ein eigenes, was auf den tatsächlichen baugrund abgestellt ist?
    - 10 cm schotter, als gründungsverbesserung gleich null, als kapillarbrechende schicht mehr als fragwürdig.

    lass einmal dein bauvorhaben von einem sachverständigen durchleuchten, vielleicht gibts noch mehr verdeckte sparzwänge!
     
  13. Taipan

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    Die Schotterschicht bringt schon was: Geld in der Kasse des BU und die Arbeiter haben saubere Schuhe bei Regen. Dass offenbar ohne dezidiertes Baugrundgutachten gebaut wird, ist schon mehr als fahrlässig.
     
  14. #14 msedi1977, 24.04.2015
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    Das sicher nicht. Zumindest von unserer Seite nicht. Bei der anderen Seite ziemlich sicher.

    Das Bodengutachten war tatsächlich - wie erwähnt - für das allgemeine Baugebiet. Jedoch ist jede Bauparzelle einzeln mit zwei Bohrungen versehen und einzeln bewertet. Ich kann das hier zwar gerne reinstellen, aber das wird nix bringen.Aussage des GU war damals auf die Frage, ob die Darlegungen des Bodengutachtens genügen, dass die Angaben völlig ausreichend sind und auch die Prüfung vom Verband Spaßverein hat nichts Negatives ergeben.

    Als Laie kann ich nur das tun, was mir beauftragt wird was ich tun soll oder wo jemand Einwände oder Fragen an etwas Bestehendes hat. Beauftrage ich jemanden vom Fach und lasse das Zeug auch prüfen, muss er mir schon sagen, ob er noch weitere Dokumente braucht oder ob die Daten ungenügend sind. Ich habe leider weder Geologie noch Bauingenieurwesen studiert, also kaufe ich mir diese Tätigkeit ja ein. Mir ist schon klar, dass ich auch ein wenig mitdenken muss, aber woher soll ich wissen wie viel Bodenpressung nötig ist, welche Versickerungsbeiwerte gut oder schlecht sind, welche Bodenklasse problematisch ist? Diese Dokumente sind mir überhaupt nicht zugänglich. Die WU-Richtlinie müsste ich mur kaufen, kostet ca. 90€ und das würde sich ja so weiter ziehen. Macht das ein privater Bauherr? Ich bekomme die Sachen wenigstens über die Firma kostenlos, aber auch nicht alles. Und auch wenn ich die Sachen hätte, habe ich nicht das ganze Bild. Sehe ich das falsch?


    Die Sache ist je ohnehin vor Gericht. Es gibt ein Dokument von Prof. Mähner zur Untersuchung von Elementwänden und deren Mängel bei der Ausführung. Dieses Dokument beschreibt exakt das, was bei uns falsch gelaufen ist - nämlich - uns das meine ich wortwörtlich - alles was man das falsch machen kann, wurde falsch gemacht.

    Nachträglich meint der GU ja, dass ich halt ein gescheites Bodengutachten hätte machen sollen, vorher meinte er es ist ausreichend.
     
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