Drempel aufmauern - Muss die komplette Außenwand gedämmt werden?

Diskutiere Drempel aufmauern - Muss die komplette Außenwand gedämmt werden? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wir wollen den Drempel und die Giebel aufmauern sowie im EG an drei Fenstern etwas machen lassen (Ein Fenster wird kleiner; Ein Fenster...

  1. #1 Laila75, 25.04.2015
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    Hallo,

    wir wollen den Drempel und die Giebel aufmauern sowie im EG an drei Fenstern etwas machen lassen (Ein Fenster wird kleiner; Ein Fenster kommt neu dazu und ein Fenster wird bodentief vergrößert). Der Rest (5 Fenster + Fassade) bleibt wie er ist. Müssen wir wegen der ENEV2014 die komplette Fassade neu Dämmen?

    Gruß Laila
     
  2. R.B.

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    Nein. Zuerst einmal kommt es darauf an, wie groß der Anteil der Änderung an der jeweiligen Gesamtfläche ist. (EnEV §9, Abs. 3).
    Sollten die 10% überschritten sein, dann müssen nur die neu hinzugekommenen/veränderten Bauteile entsprechend der EnEV ausgeführt sein.

    Ergänzung: Es kann unnabhängig von der EnEV trotzdem sinnvoll sein
     
  3. #3 Laila75, 25.04.2015
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    Danke!
    Was ist denn mit Bauteil gemeint? Z.B. Giebelseite zählt dort die komplette Hausseite (also mit EG) oder nur der Giebel als ein Bauteil?
     
  4. #4 Laila75, 25.04.2015
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    Ach noch vergessen über die 10% kommen wir mit Giebel und Drempel auf jeden Fall. Die Fenster sollten keine 10% ausmachen.
     
  5. R.B.

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    Ich befürchte, da musst Du mit mehr Details rausrücken. Was soll denn da genau gemacht werden? Entstehen unter´m Dach neue beheizte Räume? Sollen vorhandene beheizte Räume vergrößert werden? Komplette Gebäudesanierung? usw.

    Bis dahin kannst Du schon mal hier lesen:

    http://www.enev-online.com/enev_201...utzerneuerung_fassade_aussenputz_erneuern.htm

    www.enev-online.com/enev_2014_praxisdialog/140811_19.10_dibt_begatellregelung_sanierung_aussenbauteile.pdf

    http://www.enev-online.com/enev_2014_praxisdialog/140811_dibt_auslegungen_enev_praxis.htm

    Bei umfangreichen Sanierungen gibt es doch sicherlich jemanden der das plant, und der sollte Einblick haben in das was geplant ist, und somit die Fragen zuverlässiger beantworten können. hier im Forum muss man immer wieder die Glaskugel bemühen, und das kann schnell zu Fehlinterpretationen führen.
     
  6. #6 Laila75, 25.04.2015
    Laila75

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    Danke für die Links.

    Klar haben wir einen Architekten. Wir greifen ja in die Statik ein aber so richtig toll auskennen tut er sich nicht.

    Ich versuchmal zu erklären was bei unserem Wohnhaus gemacht wird. Der alte Dachstuhl ist marode und muss erneuert werden. Aktuell haben wir ein niedriges Walmdach. Da der Dachstuhl eh gemacht werden muss haben wir uns im Rahmen der Sanierung für ein etwas höheres Satteldach entschieden. D.h. Drempel und Giebel wird neu gebaut. Das Haus selbst ist 1984-89 gebaut worden. Im EG wird auch ein bischen was gemacht (ein Zimmer). Dort wird ein Südfenster nach unten (bodentief) vergrößert, ein zweites Südfenster eingebaut und eine Fensterfläche zur Straße verkleinert. Ansonsten bleibt das EG wie es ist. Ein kleinerer Anbau (Treppenschacht) kommt ebenfalls noch an das Haus.

    Das das Dach und der Anbau nach EnEV isoliert werden müssen haben wir erwartet. Was uns jetzt nicht ganz klar ist: Was ist mit den Außenwänden im EG sowie Drempel und Giebel?

    Ich hoffe ich habe jetzt nichts wichtiges vergessen. Falls daoch bitte einfach fragen.
     
  7. R.B.

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    Dann musst Du mal nachschauen, wenn ich mich richtig erinnere, dann ist bei Gebäuden die nach 1983 gebaut wurden bei Sanierungsarbeiten an der Fassade nichts nachträglich zu dämmen. Man unterstellt dabei, dass das Haus der damaligen Wärmeschutzverordnung entspricht. Der neu gebaute Teil muss jedoch der EnEV entsprechen. Also nicht einfach mit irgendwas aufmauern.

    Ich würde mal Eurem Architekten ein bisschen auf die Füße treten, immerhin hat er mit seiner Planung sicherzustellen, dass alle gültigen Verordnungen eingehalten werden. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass der gar keinen blassen Schimmer von dieser Thematik hat. Womit verdient der sonst sein Geld?
     
  8. #8 Laila75, 25.04.2015
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    Naja er sagt es muss das gesammte Haus gedämmt werden. Ich habe aber eher den Eindruck das es ihm um einen einfacheren Nachweis geht und nicht darum für uns wirtschaftlich zu bauen. Ich denke es ist so wie weiter oben geschrieben. Alles was neu ist muss die richtigen Werte haben der Rest kann bleiben wie er ist. Ich bin nur keine Profi. Ich bin mir also schlicht nicht sicher. Die Giebelwand wäre ja dann auch nur bis zur Geschoßdecke gedämmt. Wäre soetwas überhaupt möglich und entspricht das den Regelen der Technik? Ich fand den Link www.enev-online.com/enev_2014_praxisdialog/140811_19.10_dibt_begatellregelung_sanierung_ausse nbauteile.pdf da ganz informativ.
     
  9. R.B.

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    Ich würde dann die komplette Giebelwand als 1 Bauteil betrachten. Eine Trennung nach Geschossen wäre zumindest in meinen Augen sinnfrei, von der praktischen Umsetzung mal ganz zu schweigen.

    Abgesehen davon, man muss ja nicht zwangsläufig mit EPS o.ä. dämmen, man könnte ja auch einen Ziegel nehmen der von sich aus reicht um die EnEV zu erfüllen.
     
  10. #10 Laila75, 26.04.2015
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    In dem Fall wäre also die "Isolierung" für beide Geschosse unterschedlich. Richtig? Sind solche Steine deutlich teurer als normal?

    Wie ist dann www.enev-online.com/enev_2014_praxi...begatellregelung_sanierung_aussenbauteile.pdf zu verstehen. Wenn es unsinnig ist können wir evtl. auch auf die 0cm Dämmstärke raus? Wäre super!

    Kurz zur Erklährung (den Affentanz versteht sonst kein Mensch): Wir dürfen das Objekt im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren in den Außenmaßen nur so wenig wie möglich ändern. Eine Isolierung würde aber die Außenmaße äandern. Nun sind aber Isoliermaßnahmen genehmigungsfrei. Der Plan ist also - sefern möglich - auf die Isolierung zu verzichten und nach Ende der Bauphase nach herzenslust zu dämmen. Klingt total irre - ist es auch. Und ja richtig gelesen: Wir werden von der Baubehörde für zuviel Dämmung im normalen Bauantragsverfahren bestraft... sagt zumindest der Architekt ...
     
  11. R.B.

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    Was kann man schon unter "deutlich" teurer verstehen? Natürlich sind solche Steine/Ziegel teurer, aber bei der geringen Mengen einer Aufstockung, sollte sich das kostenmäßig in Grenzen halten.

    zu den ganzen Auslegungen, damit habe ich manchmal auch so meine Probleme, denn die Logik dahinter erschließt sich mir nicht immer.
     
  12. #12 Laila75, 27.04.2015
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    DANKE für diesen Kommentar. :28:

    D.h. Wir sind normale Menschen mit Gehirn und des logischen Schließens mächtig! Gibt es eigentlich Juristen in diesem Forum?
     
  13. #13 Laila75, 27.04.2015
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    Ich meinte so pie mal Daumen im Vergleich zu normalen Steinen. So etwas in der Art wie "doppelt so teuer" oder "zehnmal so viel". Hab echt keinen schimmer...
     
  14. R.B.

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    Ja, aber ob die sich schon intensiv mit der EnEV oder deren Auslegungen befasst haben?

    Man könnte als Richtschnur mal in die Hersteller-Preislisten schauen. Dann hätte man zumindest einen Anhaltspunkt. Zuverlässige Zahlen kriegst Du nur durch eine konkrete Anfrage, oder durch einen Architekten vor Ort mit entsprechend Erfahrung. Ich habe manchmal den Eindruck, dass diese Preislisten nicht das Papier wert sind auf das sie gedruckt sind.
    Bei einer Aufstockung dürfte der Aufpreis aber nicht so sehr in´s Gewicht fallen. Der Materialbedarf ist doch eher überschaubar.
     
  15. #15 Alfons Fischer, 30.04.2015
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    da ich gerade einen ähnlich gelagerten Fall habe, habe ich mich an diesen Thread erinnert und führe aus:
    aus meiner Sicht sind nur die Bauteile entsprechend Anlage 3 EnEV 2014 auszuführen, welche geändert werden und welche den neu hinzukommenden beheizten Raum berühren. An die Bauteile des Bestands werden m.E. keine Anforderungen gestellt, müssen also nicht zusätzlich gedämmt werden.
    Konkret:
    Außenwand: U<= 0,24W/m²K
    Schrägdach: U<= 0,24W/m²K
    Fenster: Uw<= 1,3W/m²K
    etc. etc.

    Der formale EnEV-Nachweise für die Erweiterung ist ohnehin recht einfach: man muss ja nur für die neuen Bauteile nachweisen, dass die in Anlage 3 EnEV genannten U-Werte nicht überschritten werden. Voraussetzung: die Beheizung des neu hinzukommenden Gebäudeteils erfolgt über Anbindung an die Heizung des Bestands und diese wird im Zuge der Maßnahme auch nicht erneuert.
     
  16. #16 Laila75, 02.05.2015
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    Prima Danke!
    Was würde passieren wenn man die Heizung erneuer würde? Müsste das Haus dann komplett gedämmt werden oder muss man dann nur andere Grenzwerte einhalten.
     
  17. #17 Alfons Fischer, 03.05.2015
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    in diesem Fall muss für die erweiterten Räume eine eigene Energiebilanzierung (EnEV-Berechnung) aufgestellt werden. Dann könnte es schwieriger werden, weil die Anforderungen - je nach Heizung - höher sein könnten.
     
  18. #18 Laila75, 03.05.2015
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    Dankeschön!
    Das heißt für uns schlicht einfach bleiben lassen. Die Heizung die wir haben tut's noch ein paar Jahre.
     
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