Grenzbebauung mit Garage - Einwendungen des Nachbarn

Diskutiere Grenzbebauung mit Garage - Einwendungen des Nachbarn im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben einen Antrag auf Baugenehmigung für unseren Neubau gestellt(Baden-Württemberg). Der Neubau ist so geplant, dass die...

  1. #1 Gartenfreund, 26.04.2015
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    Hallo,

    wir haben einen Antrag auf Baugenehmigung für unseren Neubau gestellt(Baden-Württemberg). Der Neubau ist so geplant, dass die Doppelgarage auf die Grundstücksgrenze gebaut werden soll. Dagegen hat der angrenzende Nachbar Einwendungen erhoben.

    Die Garage entspricht allen baurechtlichen Vorgaben, d. h. die Länge ist unter 9 Metern, die Höhe unter 3 Metern und die Wandfläche unter 25 qm.

    Kann der Nachbar nun mit den Einwendungen den Bau verzögern? Wenn er z. B. von der Baubehörde mitgeteilt bekommt, dass die Einwendungen nicht gelten können, da die Garage den gesetzlichen Vorgaben entspricht und er dann dagegen Widerspruch einlegt und im nächsten Schritt zur Klage geht etc.: Kann er dadurch den Bau stoppen, bis die Entscheidung höchstrichterlich gefallen ist?
    Oder müsste das Bauamt die Garage aus der Genehmigung herauslassen, weil diese durch Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben garnicht genehmigungspflichtig ist, um dadurch dann auch keine Möglichkeit eines Rechtsbehelfs bzgl. der Garage zu schaffen?

    Ich bin für jede Info diesbezüglich dankbar!
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 26.04.2015
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    Wenn euer Bauvorhaben uneingeschränkt den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, kann ein ggf. vom Nachbarn gegen die Baugenehmigung eingelegter Nachbarwiderspruch den Bau nicht verzögern und auch dann, wenn er gegen die Zurückweisung des Widerspruchs Klage beim Verwaltungsgericht erhebt, bedeutet dies keine Verzögerung für euch.

    Wenn die Baugenehmigung erteilt ist, könnt ihr bauen und zwar auch dann, wenn der Nachbar klagt und auch während des Rechtsstreits.
    Wenn euer Bauvorhaben uneingeschränkt den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, kommt auch eine einstweilige Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht.
     
  3. Julius

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    Was bemängelt der Nachbar denn konkret?
     
  4. #4 Gartenfreund, 26.04.2015
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    Er selbst hat ein Haus abgebrochen und die Wand zu unserem Grundstück hin stehen lassen wegen Bestandsschutz. Diese Wand überschreitet alle heute rechtlichen Vorgaben (Höhe 3, 7 m, Länge 15,8 m, Fläche 53 qm), aber wie gesagt Bestandsschutz. Diese Wand ist ca. 1 m weg von unserer/seiner Grundstücksgrenze. Da sein Haus schief auf dem Grundstück steht (sein Grundstück ist auf der anderen Seite schräg und an dieser Linie wurde der Bau ausgerichtet, warum auch immer) verjüngt sich der Abstand seiner Wand zu der Grundstücksgrenze von 1 m (im hinteren Bereich) bis auf ca. 50 cm (im vorderen Bereich). Wie gesagt, das liegt ausschließlich an seiner Wand.

    Wir haben nun auf unserem Grundstück auch ein Haus abbrechen lassen. Dieses hatte etwas Abstand zur Grundstücksgrenze, dadurch war das enger werden des Durchgangs für den Nachbarn bisher kein Problem.
    Wenn wir jetzt aber auf die Grundstücksgrenze bauen, dann reibt der Nachbar sich daran, dass er dann nicht mehr mit der Schubkarre oder ähnlichem auf der Seite durchkommt, weil es ja vorne zu eng wird. Er hat aber auf dieser Seite seine Garage mit einer Durchgangstür nach hinten und an der anderen Hausseite einen Durchgang, da passt sogar sein Traktor durch. Der zusätzliche Durchgang zwischen den Häusern wäre bequem aber absolut unnötig. Zumal er ja -wenn wir Abstand halten würden- den Durchgang auch nur nutzen könnte, indem er auf unserem Grundstück läuft....

    Kurzum: Das "Problem" entsteht ausschließlich aufgrund der Bauweise seines Hauses, der Entscheidung, die alte Wand stehen zu lassen. Und das "Problem" ist ausschließlich das Schubkarrenproblem.
     
  5. #5 Kater432, 26.04.2015
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    Unabhängig von eurer garsge, ihr könnten auch eine Mauer / Zaun auf eure Grenze setzen, und er würde nicht mehr mit der Schubkarre durchkommen. Und selbst wenn er wie auch immer recht bekommen würde, würde ich ihm das wohl nicht mehr 'erlauben/ermöglichen' das er den luftraum auf meinem Grundstück nutzt, wenn er sich so zickig stellt
     
  6. #6 Kater432, 26.04.2015
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    Was ich noch nicht so ganz versteh. Er hat ein Haus abgebrochen und hat die wand an eurer Grenze im Abstand 0,5-1m stehen lassen. Danach schreibst du, das er da seine Garage hat mit durchgangstür nach hinten. Was stimmt denn nun? Oder ist die Garage nur bisher in Planung / Bau?
     
  7. #7 Inkognito, 27.04.2015
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    Die Mauer vom Nachbarn... mal ein Foto bzw. ein paar mehr Angaben (Dicke, Aussteifungselemente, Gründung etc.)
     
  8. #8 Bauliesl, 27.04.2015
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    Wenn es tatsächlich so ist, dass er den Großteil des Hauses abgebrochen hat, dann ist der Bestandsschutz ohnehin futsch. Wenn er ein neues Haus errichtet, dann muss er sich an die heute gültigen Vorgaben halten. So ist die Auslegung bei allen Ämtern in BW mit denen ich bislang zu tun hatte. Wer hat Dir gesagt, dass seine "Hausreste" Bestandsschutz genießen? Er oder das Bauamt?
     
  9. #9 Thomas B, 27.04.2015
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    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe steht da eine 3,70m hohe und 15,8m lange Wand. Einfach so? Gibt es aussteifende Elemente (Querwände? Pfeilervorlagen? Irgendwas?). Wenn nicht, so dürfte diese Wand wohl kaum noch standsicher sein! Ein kräftiger Sturm kann ohne Weiteres dazu führen, daß so eine Wand umkippt, was nicht eben lustig ist.

    Stell mal ein Foto ein, damit man sieht ob es sich wirklich so darstellt.
     
  10. R.B.

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    Das frage ich mich auch. War das (abgerissene) Haus jemals genehmigt oder genehmigungsfähig?
    Warum wurde das Haus abgerissen?
    Stellt die verbleibende Wand eine Gefahr dar?

    Meine Vermutung, der Nachbar hat aus Ahnungslosigkeit halt irgendwas von sich gegeben.
     
  11. #11 Gartenfreund, 27.04.2015
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    Es stand früher sein Elternhaus an der Stelle. Dieses war alt und er wollte neu bauen, also wurde das alte Haus abgebrochen - bis auf besagte Mauer zu unserer Grundstücksgrenze. An diese Mauer hat er sein neues Haus angebaut, beginnend mit der Doppelgarage und direkt daran dann das Haus. Das war schon 2007.
    Wir haben das Grundstück daneben gekauft, auf dem Grundstück stand auch ein altes Haus, welches jedoch etwas Abstand zur Grundstücksgrenze hatte. Das Haus stand bis vor kurzem noch, wir haben es jetzt erst abbrechen lassen, weil jetzt unser Neubau beginnen soll. Seit er also 2007 in seinem Haus wohnt, konnte er den Durchgang neben dem Haus nutzen. Wenn wir jetzt aber mit dem Neubau (Garage) auf die Grundstücksgrenze direkt gehen, entsteht eben das "Problem". Seine Problemlösung wäre gewesen, dass wir unser Haus auch schräg hinbauen, damit der Abstand immer gleich bleibt, oder unser Haus um 90 Grad drehen, dann hätten wir in der Breite ja auch kein Problem mehr und könnten zu ihm Abstand halten. Und diese Maßnahmen sollten wir also machen, damit er mit der Schubkarre da durch kommt. Ich denke, dazu muss man letztlich nix mehr sagen.

    Bestandsschutz hin oder her: Wenn er das je unerlaubt gemacht hat, die Wand so stehen zu lassen, dann hängt da jetzt eine Garage und ein Haus dran. Kein Amt der Welt wird nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip verlangen, dass zumindest seine Doppelgarage rückgebaut werden muss. Ich denke, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.
    Mich ärgert vor allem, dass er selbst eine riesige Wand da hat, es seine "Schuld" ist, wenn er für seinen Weg keinen Platz hat und er trotzdem meint, er müsse auf diese Art reagieren.
    Wie von Kater432 gesagt, bräuchte er auch wenn genug Abstand wäre garnicht mehr auf die Idee kommen, er dürfte unser Grundstück betreten.
    Vom Bauamt wurde mir nun auch bestätigt, dass wenn unsere Garage alle gesetzlichen Vorgaben einhält, der Widerspruch vom Nachbarn keine Auswirkungen hat.

    Fazit: Die Garage kommt doch auf die Grundstücksgrenze, er kommt nicht mehr durch und er hat sich letztlich wegen einer sehr kleinlichen Sache voll in die Nesseln gesetzt. Wir sind nämlich künftig zu keinerlei Zugeständnissen mehr bereit, falls von seiner Seite aus etwas wäre. Und man trifft sich bekanntlich immer zweimal im Leben.
    Wir müssen ihn durch seine große Wand Gott sei Dank auch im Garten kaum sehen und der Rest erledigt dann eine Hecke auf unserer Seite - natürlich so gepflanzt, dass er auch ja keine Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen.
     
  12. #12 flehmann, 27.04.2015
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    Stell mal bitte ein Foto ein, damit man sich mal den ist zustand ansehen kann.
     
  13. #13 Gast56083, 27.04.2015
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    nur ein gut gemeinter Tipp von mir:
    Baut Eure Garage so wie Ihr rechtlich einwandfrei dürft, aber kommuniziert das freundlich (dabei aber gerne bestimmt) an den Nachbarn und ohne Streit oder Vorwürfe von Eurer Seite. Ich lese aus den Zeilen Ärger heraus; Ihr habt aber unterm Strich keinen Grund sauer zu sein. Der Bau wird nicht verzögert, Ihr habt keine Nachteile, alles gut.
    Wenn Ihr jetzt mit Vorwürfen anfangt ala "mit Dir reden wir nicht mehr, Du wolltest uns den Bau vermiesen obwohl Du Schuld bist" endet das womöglich in unschönen Streitigkeiten und wie Du sagst: man sieht sich immer zweimal im Leben (den Nachbar sogar öfter ;)). Gebt Ihm keinen emotionalen Grund auf Euch sauer zu sein.

    Fazit: In der Sache bestimmt, im Ton feundlich. Ist immer der beste Weg bei sowas.
     
  14. #14 Thomas Traut, 27.04.2015
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    Von der formal rechtlichen Seite mal abgesehen: Euch war aber schon länger bekannt, welche Auswirkungen die Grenzgarage auf die Gegebenheiten des Nachbarn hat. Warum habt Ihr nicht schon längst nach einer einvernehmlichen Lösung des Problems gesucht?

    Wenn Ihr jetzt Euren Bau durchzieht, wird das Verhältnis zum Nachbarn wahrscheinlich dauerhaft vergiftet sein. Ist es Euch das wert?
     
  15. #15 Kater432, 27.04.2015
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    Wer würde den TE aber später dran hindern, einen Zaun oder Mauer dorthin zu setzen. Zumal der Nachbar ja anscheinend 2 Möglichkeiten hat auf sein Grundstück zu kommen. Auf der anderen Seite, oder durch die Garage. Also warum den TE einschränken auf seinem Grundstück, wenn es keinen Grund giht. Wäre dies der einzige weg nach hinten, sehe es etwas anders aus.
    Meine meinung.
     
  16. #16 Gartenfreund, 28.04.2015
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    Wir wussten nicht, dass sein Haus schräg steht, das war uns nicht bewusst. Daher war uns auch die Verjüngung des Durchgangs nicht bewusst. Weiterhin war uns nicht bewusst, dass man hier überhaupt von "Auswirkungen" reden muss, weil es auch bisher schlichtweg ein besserer Trampelpfad ist, der kaum bis garnicht genutzt wird und auch nicht tatsächlich benötigt wird.
    Und letztlich haben wir leider keine Möglichkeit, den Abstand zu erhöhen, da wir mit unserem Grundstück auf der anderen Seite auch schon über eine Baulast "bluten" müssen für einen Nachbarn.
    Uns waren die Möglichkeiten der Bebauung des Grundstücks mit seinen Einschränkungen bekannt, das ist richtig, aber wie gesagt hätte ich NIE gedacht, dass der Nachbar in der Grenzbebauung einen Nachteil sieht, weil er genug Möglichkeiten hat, auf sein Grundstück zu kommen. Und letztlich ist sein Nachteil auch nicht verhältnismäßig zu dem, was wir machen müssten, um ihm den Abstand zu ermöglichen. Und auch dann hat ja nicht er mehr Platz zum Durchgehen auf SEINEM Grundstück sondern auf UNSEREM Grundstück. Seine Einwendungen hinken also einfach vorn und hinten in der Logik.
     
  17. #17 icom852, 29.04.2015
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    was machst du dir Gedanken, freundlich bleiben und ablehnen und so bauen wie es am besten für EUCH ist, was könnt ihr dafür wenn der Nachbar ohne Hirn gebaut hat.
     
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