Dachüberstand nicht mittig

Diskutiere Dachüberstand nicht mittig im Dach Forum im Bereich Neubau; Hier ist irgendwas mit 2,90 m vermaßt und dann links und rechts 11,5. Das bezieht sich doch überhaupt nicht auf das Vordach. Was man übrigens dank...

  1. #41 Skeptiker, 27.04.2015
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    So ist es!

    Und nochmal zum Mitschreiben: Bauantragspläne werden nicht durch neue Beschriftung zu Ausführungsplänen, sondern gerade im Wohnungsbau durch erheblich mehr Informationen - und die ziehen dann zwangsläufig einen größeren Maßstab nach sich, nämlich 1:50 oder bei Bädern auch schon einmal 1:20. Und der gezeigte Plan ist ein minimal ergänzter Genehmigungsplan, aber bei weitem nicht ausreichend danach zu bauen!
     
  2. #42 berlinerbauer, 27.04.2015
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    Also bei einer maßstäblichen Zeichnung 1:100 könnt ich ja verstehen wenn der Vorsprung +/- 10 versetzt wäre oder +/- größer oder kleiner wird . Bis aufn Millimeter genau wird aber im Zweifel noch jeder in einer maßstäblichen Zeichnung messen können um festzustellen was das Vertragssoll ist, was der GÜ schuldet.

    Und dass der Vorsprung in Flucht mit der Tür gezeichnet ist auch unverkennbar.

    Im BGB Recht kommt dem TE §133 und §157 zu Gute. Wüsste nicht, wie der GÜ glaubhaft machen kann, dass das Vertragssoll ein ab beliebiger Stelle vorgenommener Vorsprung ist, nur weil eine Maßangabe im 1:100 Plan fehlt.

    Der GÜ hat versucht möglichst billig mit zu wenig Planung davongekommen. Das hat nicht funktioniert nun muss er es hinbiegen. In seiner betriebswirtschaftlichen Kalkulation wird er dafür einen Risikopuffer haben, der nun etwas weiter aufgebraucht wird.
    Der Bauleiter bekommt in Folge weniger Provision, recht so. Beim nächsten Bau (oder für den Rest des Baus) passt er hoffentlich besser auf.
     
  3. #43 Skeptiker, 27.04.2015
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    Egal ob Architekt oder Bautechniker: Die behauptete Information findet sich in dem Planausschnitt nicht, allenfalls in einem anderen, den wir aber noch nicht gesehen haben.
     
  4. #44 berlinerbauer, 27.04.2015
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    Das ist ja richtig, doch soll das doch bitte schön das Problem des GÜ bleiben wir er plant und danach weiterbauen lässt.

    Ich find es komisch, dass dem TE hier Vorwürfe gemacht werden. Er hat seinen Willen zweifelsfrei und hinreichend konkret dem GÜ übermittelt. Mehr ist seine Aufgabe in einem BGB Vertragsverhältnis mit GÜ nicht und mehr sollte es auch nicht sein.
     
  5. #45 stockstadt, 27.04.2015
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    Hallo,

    erstmal sorry an die Experten für den folgenden Satz

    Ihr habt sie nicht mehr alle :mega_lol:

    Da braucht man keinen sonstwas-Plan ... ein Maßband hätte gereicht.

    @TE
    Teile dem BT/GÜ/GU (was ist es denn?) deine Bedenken schriftlich mit und dass du deren Bauleiter schon informiert hast.
    So würde ich das nicht akzeptieren.

    LG
     
  6. #46 tommi01, 27.04.2015
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    Vielen Dank baufix und berlinerbauer. Ich bin auch Eurer Meinung. Ich weiß nicht, was die sich da noch für Pläne hin und herschicken, aber ich habe nur diesen als Ausführungsplan gekennzeichneten im Maßstab 1:100. In Ausschnitten sind Details auch größer zu sehen aber nicht das Vordach.
    Letztendlich ist es eh entscheidend, was mein SV sagt und der sagt ganz klar, dass im Moment nicht gemäß Zeichnung gebaut wurde.
    wollte halt nur wissen, wie aufwändig es ist, diesen Mangel abzustellen.
     
  7. #47 rechter Winkel, 27.04.2015
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    Nur mal kurz zum Nachdenken
    TE: " Ich habe etwas in Auftrag gegeben, ein vorgezogenes Dach mittig über der Tür und im Moment sieht es nicht so aus als ob dies auch so gebaut wird. Dass das nicht jedem gefällt mittig über der Tür ist für mich ok, Schönheit ist eben Geschmacksache."

    Wirklich mittig Tür?

    In der Zeichnung ist aber das Vordach nicht mittig Tür eingezeichnet, eher mittig Rohbauöffnung, was nicht der Mitte der Tür entspricht!
     
  8. #48 Kalle88, 27.04.2015
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    Und das habe ich dir auch beantwortet, schon vor X Seiten - ist wohl in dem panischen Unverständnis manch einer der die technischen Zusammenhänge nicht versteht untergegangen. Wenn du mir einen Zimmermann zeigst der nur ansatzweise nach Baugesuchsplänen, Bauantragsplänen oder nach Grundrisszeichnungen seinen/deinen Dachstuhl stellt dann Respekt.

    Maßgeblich für den Zimmermann ist der Abbundplan und der wird "normalerweise" vom Kunden gegen gezeichnet bevor er abgebunden wird. So war das zu mindestens üblich, in der Zimmerei in der ich im Büro tätig war.

    Aufwendig ist das nicht wirklich, fragt sich nur wer die Kosten dafür am Ende tragen soll. Da wird es dann einen Schlagabtausch von deinem Vertragspartner und seinem kommen. Ich bin gespannt...
     
  9. #49 Gast23627, 27.04.2015
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    Außer dem TE haben hier einige ein sehr dickes Brett vor dem Kopf.

    Dieses hier einigen "Planverfechtern" klar zu machen versuche ich erst gar nicht, dafür ist dieses Brett zu dick.

    Gruß
     
  10. #50 baufix 39, 27.04.2015
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    bei Mitte Tür würde das anders aussehen, ist auch nicht eingezeichnet.
    Mitte des Eingangsbereiches (zwischen den 11,5 cm Wänden) wäre die Vorgabe.
     
  11. OlliL

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    Es kann dem TE doch pupsegal sein was der Zimmermann da für Pläne hatte oder eben nicht hatte (macht er dann den Dachstuhl so wie er meint das er drauf gehört?). Er hat offensichtlich ein Stück Haus gekauft mit der Maßgabe wo im Verhältniss zu dem Hauskörper sich der Dachüberstand befinden soll.
    Ob der Zimmermann nun falsche Pläne vom Auftraggeber hatte, ungenaue Pläne hatte, eine Explsionszeichnung des Wartburg 311 hatte oder einfach mal drauf los gehämmert hat um den Dachstuhl zu bauen... was kümmert es Ihn? Er hat offensichtlich kein Vertragsverhältniss mit dem Zimmermeister. Er hat jedoch offensichtlich eine vertraglich vereinbarte Position des Dachüberstandes gegenüber des Auftragnehmers/Häuslebauers. Die Realität sieht nun jedoch anders aus - also kann er doch wohl von seinem Vertragspartner Korrektur verlangen.

    Das würde ich auch umgehend schriftlich und nachweisbar machen. Damit hintenrum kein "ja nun ists es aber unverhältnissmässig, ist ja schon alles fertig" kommt.
     
  12. #52 dilbert, 27.04.2015
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    Ich frag noch auch, warum hier ein paar ganz schlaue meinen, der Maßstab der Pläne hätte für den Anspruch des TE irgendeine Bedeutung. Das Brett vor dem Kopf hat offensichtlich der Herr, der sich nicht hinter einem Pseudonym verstecken muss.
     
  13. #53 Kalle88, 27.04.2015
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    Das wird dann für den TE interessant, wenn der Zimmermann sagt "auf meine Kappe? Nö. Entweder bezahlen oder es bleibt wie es ist" Wenn er nämlich für den IST-Zustand einen schriftlichen Nachweis hat (Unterschrift auf dem Abbundplan) ist es ja nicht sein Patzer. Ob der Vertragspartner dann sofort den Mehraufwand bezahlen wird? Wohl nicht, sonst wären die Aussagen des Bauleiters nicht wie sie sind. Am Ende wird irgendeine Murkslösung gefunden die nix kostet oder und da muss ich dir recht geben, der Abriss unverhältnissmässig werden würden.
     
  14. #54 rechter Winkel, 27.04.2015
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    Sehe ich auch so. Der TE sollte nur aufpassen, dass der Überstand später nicht wirklich Mitte Tür ausgeführt wird, wenn er so lachs mit Worten umgeht (Denn das will er wahrscheinlich auch nicht).
     
  15. Neutal

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    Mal ganz abgesehen davon, das diese Art Vordach aus praktischer Sicht völlig Zweckfrei ist, ein Zimmermann hat dieses Problem schneller gelöst, als diese diskussion lang ist. Hier werden Probleme erschaffen, wo noch gar keine sind. Das vorhandensein der Stirnbretter ist NICHT gleichbedeutend mit dem Endzustand. Ich lasse auch oft die Stirnbretter überstehen und verschneide sie später. Die eigentliche Sparreneinteilung ist bei solch einem"Vordach" eher zweitrangig. Geschätzer Aufwand für eine mittige Lösung liegt bei ca 15-20 Min
     
  16. #56 Gast036816, 27.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    seit wann teilen bauherren bedenken dem auftragnehmer mit? entweder ist die leistung mangelhaft oder nicht. bedenken zählen hier nicht.

    an die nicht-plan-experten: stellt euch mal ohne plan auf das dach und versucht die mitte der tür zu finden!

    ich bleibe dabei - wenn ohne plan gebaut wird, braucht sich niemand zu wundern, dass so etwas dabei raus kommt. hauptsache man hat gespart! der sparzwang wird dann auf dem rücken der handwerker ausgetragen, auch wenn es aus Flockes sicht nur 20 minuten sind.
     
  17. Neutal

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    Bei 1: 100 brauche ich nicht großartig anfangen. Entweder bekomme ich die nötige künstlerische Freiheit oder vernünftige Pläne. Bei plänen kommt es nicht darauf an was ich bereit bin mit mir machen zu lassen, sondern das ich im Zweifel auch mal einen Detailpunkt entdecken kann. Bekomme ich keine brauchbare Zeichnung setze ich ein Schreiben auf. Es wäre nicht der erste Planer der wegen mir die Baustelle verlassen muß ;-)
     
  18. #58 stockstadt, 27.04.2015
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    Der "Experte" denkt natürlich nur in "Expertensprache" ... ich weiss schon was "Bedenken anmelden" heißt .... es gibt aber auch noch die deutsche Sprache

    In diesen Fall würde ich als Bauherr Bedenken anmelden/anzeigen, bevor ein Mangel entsteht ... der Bauleiter hat ja wohl gesagt, dass es "noch nicht ganz fertig ist"
    Ist es erstmal falsch fertig, dann ist es für den Bauherrn ein Mangel.

    @TE
    gibt es Ansichten, die als Anlage zum Vertrag gehören?

    LG
     
  19. #59 Skeptiker, 27.04.2015
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    :bef1003:

    :respekt
     
  20. #60 Gast036816, 27.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Flocke - du hast es auf den punkt getroffen!

    stockstadt - als bauherr kannst du auch dafür sorgen, dass aussagefähige pläne auf die baustelle kommen, bevor ein mangel entsteht.
     
Thema: Dachüberstand nicht mittig
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