Hauskauf - Sanieren ohne zu dämmen???

Diskutiere Hauskauf - Sanieren ohne zu dämmen??? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Benötige ich tatsächlich einen Architekten oder kann ein "guter" Energieberater das Bauvorhaben begleiten? Ich persönlich habe ein Problem mit...

  1. Jan81

    Jan81

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    Ich persönlich habe ein Problem mit Energieberater, dass ist ein Neumodischer Begriff und fast jeder kann ein Energieberater werden.
    Du brauchst einen Architekten für Sanierung, Umbau und Energieberatung.
     
  2. #22 Caberra, 28.04.2015
    Caberra

    Caberra Gast

    @R.B. - Ich meinte das Bauvorhaben ohne Aufstockung. Das wird aber finanziell aktuell nicht möglich sein.
    Ja, wir haben darüber gesprochen und mir ist sein Stundenlohn auch bekannt.
     
  3. #23 Caberra, 28.04.2015
    Caberra

    Caberra Gast

    Ich werde mich wohl dann wohl an einen Architekten wenden.
    Danke Leute!
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Achte darauf welche Schwerpunkte der hat, und ob er fit ist in energetischen Sanierungen. Auch Architekten sind keine Allrounder, jeder hat so seine Schwerpunkte.
    Es gibt auch Energieberater die keine Architekten sind und die so eine Planung einer Sanierung sehr wohl ausführen können. Es ist halt schwierig den passenden Fachmann zu finden.
     
  5. #25 Gast56083, 28.04.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Genau DAS ist die Schwierigkeit beim bauen; die richtigen/kompetenten/guten/ehrlichen (beliebig ergänzbar) Partner finden.
    Ich bin dafür, dass sich alle (Planer, Handwerker, Berater, SV´s, Banken, etc...) am großen Fluß oder in der Bucht registrieren müssen und da Rezensionen bekommen. Dann hat man schon mal nen Anhaltspunkt ;)
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Das mit der Registrierung wäre sicherlich nicht die schlechteste Idee, aber praktisch nicht machbar. Der Nährwert der Rezensionen wäre stark begrenzt, denn die Masse derer die da schreiben würde, hat schlichtweg keine Ahnung von der Thematik. Eine objektive Rezension wäre somit eher unwahrscheinlich. Auf dem Bau wird gerade von den Bauherren viel per Bauchgefühl entschieden, oder man hat von jemandem gehört der von einem anderen gehört hat,.......und das führt oftmals zu Problemen, für die der Planer/Handwerker usw. nichts kann.
    Schau Dir mal an, was im Fratzenbuch für Hetzkampagnen gestartet werden, oder was so alles gezwitschert wird, die Masse davon ist bei genauerer Betrachtung haltlos, aber ein Schaden ist schnell angerichtet. Deswegen muss es eine Möglichkeit geben die Schreiber der Rezensionen zu identifizieren (d.h. Rezension muss unter Name und evtl. Adresse gepostet werden, das muss vor Veröffentlichung überprüft werden) und es versteht sich von selbst, dass die Schreiber für ihren Text auch haftbar gemacht werden können.
     
  7. #27 Inkognito, 28.04.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Die Aufstockung geht auch, mit all ihren Aspekten?
     
  8. #28 Kalle88, 28.04.2015
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    Das was du meinst ist eine "Schiedsstelle", jemand neutrales, unabhängiges, staatliches die Quasi als allgemeiner Mittelsmann zwischen Planer/Handwerker und Endkunden steht. Der die Kommunikation überwacht oder aber über deren Plattform ausschließlich die Kommunikation stattfinden wird. Dieser müsste dann "neutral" ein Ranking aufstellen was Punkte, die R.B nannte, ebenfalls berücksichtigt. Ich glaube nicht, dass A. der Kostenapparat durchführbar ist und B. sich da groß jemand beteiligen würde weil man dazu die Marktwirtschaft kontrollieren müsste - in staatlicher Hinsicht. [/OT]
     
  9. #29 Gast56083, 28.04.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    War ja nicht ganz ernst gemeint mit dem Ranking/Rezensionen. Es ist nur sehr schwer vernünftige Partner zu finden. Nach dem Preis kann man sich nicht richten, teurer ist nicht zwingend besser, günstiger nicht schlechter.
    Was bleibt ist Mundpropaganda/Empfehlungen von Menschen denen man vertraut und das eigene Bachgefühl bzw. Menschenkenntins.
    Das ist das, was ich mitgenommen hab aus dem 1. Hausbau: sprich mit den Chefs/Verantwortlichen und arbeite mit denen, wo Dein gesunder Menschenverstand sagt: Das ist ein Vernünftiger.
    Das zählt für mich zig mal mehr als eine Ausschreibung und ein noch so exaktes Angebot, wenn ich mit dem Ersteller nicht gesprochen habe.
     
  10. Jan81

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    Ich persönlich finde Bautagebücher ganz gut.
     
  11. edgar

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    Man muss doch bei einem Erwerb nach 2002 das Dach dämmen seit der Verordnung - oder etwa nicht - zumindest nach Dez.2015 ? oder wird da was geduldet? Wie lange noch?
     
  12. #32 Caberra, 30.04.2015
    Caberra

    Caberra Gast

    Genau an dem Punkt bin ich jetzt auch.
    Da ich das Dach ja definitiv in ein paar Jahren erneuern möchte, macht eine Deckendämmung für mich jetzt keinen Sinn.
    Also muss ich wohl jetzt gleich ans Dach ran.
    Man, ist das alles kompliziert...
     
  13. R.B.

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    Das ist eine Einzelfallentscheidung. Wenn der Caberra darlegen kann, dass er in 4 Jahren sowieso das Dach erneuern wird, dann passiert in der Zwischenzeit gar nichts. Sollte er später dann die Dämmung sausen lassen, dann kriegt er jedoch ein Problem.

    Ich kann mir jetzt beim besten Willen nicht vorstellen, dass am 01.01.2016 irgendwelche "Prüfer" vom Bauamt bzw. Landratsamt vor der Tür stehen und nachschauen, ob die obere Geschoßdecke, ersatzweise das Dach, gedämmt ist. Mir wäre auch nicht bekannt, dass in den letzten 10 Jahren irgendjemand wegen Missachtung der EnEV öffentlich ausgepeitscht oder gevierteilt wurde. Die EnEV sieht aber Strafmaßnahmen vor, und die sollte man auch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Trotzdem, alles mit Maß und Ziel.
     
  14. #34 Kalle88, 30.04.2015
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    Moment, müssen die Geschossdecken nicht nur einen gewissen Wärmeschutz bieten? Früher war es ja so, dass Holzdecken vor 1930 als ausreichend gedämmt galten - bei Betondecken natürlich wat anderes. Ist das jetzt mit der jetzigen ENEV geändert worden und eine explizite Nachrüstpflicht?
     
  15. R.B.

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    Wenn die Decke den Mindestwärmeschutz nach 4108-2 erfüllt, dann gibt es nichts zu dämmen (=0,9m2*K/W). Das dürfte für viel, wenn nicht gar die meisten Holzbaklendecken Gültigkeit haben. Eine Ausnahme von der Dämmung der oberen Geschossdecke gilt auch für Gebäude die nach 12/1983 gebaut wurden sofern sie der damaligen WSchVo entsprechen.

    Im obigen Fall wird aber neuer Wohnraum geschaffen (Dachausbau) und somit wäre der U-wert gem. EnEV einzuhalten.
     
  16. #36 Kalle88, 30.04.2015
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    Wirklich? Ich lese hier nichts, auch nichts was eine Pflicht für den TS darstellt. Er will irgendwann aufstocken/ das Dach machen. Sollte er das Dach machen, dann zählt aber auch dort nicht der U-Wert 0,24 sondern das was der Sparrenzwischenraum hergibt - bei einer Aufstockung (Dachstuhl neu oder höher machen) sieht das natürlich wieder anders aus. Deswegen irritierte es mich mit dem Müssen - also aktivem Handlungsbedarf, den sehe ich hier nicht ;)
     
  17. R.B.

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    Kalle, schau Dir den Eingangsbeitrag an. Da ist von einer Aufstockung und einem neuen Dach die Rede, und dann greift die EnEV.
     
  18. #38 Kalle88, 01.05.2015
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    In 4 Jahren, da stimme ich dir zu. Dann aber nicht für die Geschossdecke, sondern für das Dach und die Teilaufstockung (Fassadenfläche). Um die Geschossdecke gehts es aber doch jetzt? Denn die Aussage war doch, dass man dort einem Zwang unterliegen würden.

    Ich verstehe den TS so, dass er in 4 Jahren aufstocken will - EnEv 2015 greift aber jetzt eben nicht die Geschossdecke ertüchtigen will. Sofern er also in die DIN 4108-2 fällt, dann muss er das ja auch nicht tun und kann das Geld schon mal Anlegen für die Aufstockung.
     
  19. R.B.

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    und wovon reden wir die ganze Zeit? Die Geschoßdecke interessiert doch im Moment niemanden. Es ging um die Fenster, Fassade, und die Überlegungen zur Aufstockung in 4 Jahren.

    Was die Geschoßdecke betrifft, so wäre das ein anderes Thema. Hier würde die Nachrüstpflicht gem. EnEV greifen wenn die vorhandene Geschoßdecke die Mindestanforderungen nicht erfüllt. Diese Nachrüstpflicht wäre aber Unsinn wenn in 4 Jahren sowieso aufgestockt und das Dach erneuert wird, denn dann wird durch die Aufstockung wohl Wohnraum geschaffen und man würde sinnvollerweise dann erst die Dämmung machen. Die Begrenzung aufgrund der aktuellen Sparrenhöhe interessiert dann auch nicht, denn wenn aufgestockt und das Dach neu gemacht wird, dann greift die EnEV völlig unabhängig davon.

    Ist aber alles Zukunftsmusik, noch sind wir bei den Fenstern und der Fassade, und das scheint geklärt. Weitere Nachrüstverpflichtungen können sich aus der EnEV ergeben (Thema Wärmneerzeuger etc.)
     
  20. #40 stockstadt, 01.05.2015
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    Hallo,

    ich will nochmal nach einer möglichen Zwischenfinanzierung des Sparvertrages fragen
    Das ist im Verhältnis zu 4 Jahren Baustelle und den Preissteigerungen bis dahin sicher nicht teuer

    LG
     
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