Erschließungstermin Neubaugebiet

Diskutiere Erschließungstermin Neubaugebiet im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin mir nicht sicher, ob das Thema hier richtig ist. Folgender Sachverhalt: Wir haben Anfang des Jahres ein Grundstück in...

  1. #1 StefanMA, 27.04.2015
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    Hallo zusammen,
    ich bin mir nicht sicher, ob das Thema hier richtig ist.

    Folgender Sachverhalt: Wir haben Anfang des Jahres ein Grundstück in einem Neubaugebiet erworben. Das Gebiet ist gerade noch in Erschließung und bei Kauf wurde in Aussicht gestellt, dass die Erschließungsarbeiten Ende des Jahres 2015 (genauer November) fertig sein werden und dann direkt mit dem Bau begonnen werden könne. Nun haben wir per Zufall erfahren, dass sich die Erschließungsarbeiten für einen Teil des Gebietes bis Juli 2016 verlängern.

    Auf Nachfrage bei der Gemeinde wurde uns folgendes gesagt: Im Vertrag mit dem durchführenden Bauunternehmen, wurde vereinbart, die Arbeiten für das gesamte Gebiet bis Ende 2015 abzuschließen. Allerdings scheint es noch eine andere Vereinbarung zwischen Gemeinde und Bauunternehmen zu geben, die zeitlich vor obigem Vertrag zustande gekommen ist, nach der die Erschließung des Gebiets in zwei Teilen vollzogen wird. Der erste Teil bis Ende 2015, der zweite bis Juli 2016. Unser Grundstück liegt in dem Teil, der in der zweiten Phase erschlossen werden sollte.

    Für uns bedeutet das im Endeffekt eine Verzögerung des Baubeginns um mehr als 6 Monate und den sich daraus ergebenden Nachteilen (bspw. Mehrmiete für diese Zeit, eventuell höhere Baupreise etc.). Aus unserer Sicht hat sich die Gemeinde hier nicht korrekt verhalten. Da sie entweder ihre Verträge nicht selbst kannte oder uns initial einen falschen Termin genannt hat.
    Zumal wir über die Verschiebung auf Juli 2016 nicht informiert wurden, sondern eben nur per Zufall davon Kenntnis bekommen haben. Für uns stellt sich die Frage, ob man das einfach so akzeptieren muss oder ob man irgendeine Handhabe dagegen hat.
    Vielen Dank.
    Stefan
     
  2. #2 Baufuchs, 27.04.2015
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    Baufuchs Gast

    Was steht im notariellen Grundstücksvertrag über den Zeitpunkt der Erschließung?
     
  3. #3 Uweuwee, 27.04.2015
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    Ja das war auch mein Gedanke: WIchitg ist was im Vertrag steht. Sollte da stehen, das Verzögerungen möglich sind, habt ihr, denke ich , leider kaum handhabe. Bei einem festen Termin dagegen eher. Dann würde ich mich mal von einem Anwalt beraten lassen.
     
  4. #4 StefanMA, 27.04.2015
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    Im Kaufvertrag ist nichts über das Ende der Erschließungsarbeiten erwähnt. Das ist uns wohl durch die Lappen gegangen.
    Es ist erwähnt, welche Leistungen im Rahmen der Erschließung erbracht werden und der Fakt, dass zum Zeitpunkt des Kaufes (Anfang 2015) die Erschließungsarbeiten noch in Gange sind.
    Vor Kauf wurde die Fertigstellung mehrfach mit Ende 2015 kommuniziert. Bspw. auch schriftlich in den Vergabekriterien der Grundstücke durch die Gemeinde. Auch wenn dies hierbei nicht um etwas vertraglich Vereinbartes handelt ist die Frage, ob das für Gemeinde nicht bindend ist.
    Zumal es für mich in unserem Fall nicht um Verzögerungen durch bspw. Wetter oder andere Faktoren handelt, sondern der Gemeinde eigentlich aufgrund der vertraglichen Situation der Termin Juli 2016 von Anfang hätte klar sein müssen (siehe den Sachverhalt in meinem ersten Post).

    Vielen Dank für eure weiteren An
     
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    Wenn es nicht im Vertrag steht, habt ihr keine Handhabe.

    Solche scheinbar festen Termine sind immer mit Vorsicht zu handhaben, meist hört man nur das was man hören will, es kann zig Gründe für eine Verzögerung geben; Auslastung Unternehmer, Klagen oder Einsprüche Anwohner etc.

    Seid froh, wenn es Juni klappt, auch das habt ihr nicht schriftlich oder?
     
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