Brandschutz - Ab wann Sicherheitstfreppenraum notwendig bei Wohnungsbau.

Diskutiere Brandschutz - Ab wann Sicherheitstfreppenraum notwendig bei Wohnungsbau. im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; (sieh beiliegende Skizze) Hallo, ein Bauvorhaben von uns ist ein eca. 27m langer 4-geschossiger Wohnungsbau wo die oberste FFB-Höhe unter 13m...

  1. #1 werdi01, 30.04.2015
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    (sieh beiliegende Skizze)

    Hallo,
    ein Bauvorhaben von uns ist ein eca. 27m langer 4-geschossiger Wohnungsbau wo die oberste FFB-Höhe unter 13m liegt.
    Aktuell haben wir 2 Treppenhäuser, die den 1.RW bedienen sollen und 2 daran angeschlossen außenliegende Laubengänge die 1.RW und 2.RW (Anleiterung) erfüllen soll.

    Bei der Planung haben wir uns informiert, dass wir 2 Treppenhäuser benötigen damit wir kein Sicherheitstreppenraum benötigen (Lüftungsanlage mit Druckbelüftung usw.)
    Nun hat uns ein anderer Fachplaner berichtet, dass wir nur ein Treppenhaus benötigen, da unser Treppenhaus 2 Türen in den Außenbereich (Laubengang) hätte.

    Keine Wohnung wäre an das Treppenhaus angebunden. Benötigen wir nun 2 Treppenhäuser oder genügt eines und das ohne Anforderung an einem Sicherheitstreppenhaus?

    Weiß jemand etwas oder wo das stehen könnte? In der LBO Brandenburg steht da zu nichts explizit.
    Thx
    werdi01 ;) TH.jpg
     
  2. Taipan

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    kein Sicherheitstreppenhaus notwendig. Du hast NRA in jeder Etage nach draussen (sowie oberste RWA und die Entrauchung des Aufzugschachtes nicht vergessen) ... der zweite Fluchtweg muss nicht baulich sein, wenn die Feuerwehr mit vorhandenem Rettungsgerät den 2. Fluchtweg mitbringt.

    Türen Treppenhaus (ss) in den Laubengang aufgehen lassen!

    Die Aussage ist eben kauend ohne dein gesamtes Projekt zu kennen erfolgt. Was sagt dein Entwurfsverfasser dazu?
     
  3. #3 werdi01, 05.05.2015
    werdi01

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    Hi,

    danke für deine Antwort.
    Du hast Recht. Es gibt jedoch noch Vorgaben, dass der Fluchtweg Kellergeschoss von den Obergeschossen baulich getrennt werden muss.

    Müssen die nicht in Richtung der "Flucht" aufschlagen also zum 1.Rettungsweg ins TH?

    werdi01
     
  4. Taipan

    Taipan

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    Die Auflagen hinsichtlich des zusätzlichen (?) Rettungsweges aus dem Keller sind ja klar nachvollziehbar. Du brauchst dort einen zweiten. Inweiweit der eine bauliche Rettungsweg mitbenutzt werden kann, muss dein Brandschutzplaner erarbeiten, den Du ja unabdingbar brauchst (ggf. per LBO, mindestens aber per deinem/eurem Wissensstand). Die Forderug nach dem getennten Rettungsweg aus dem Keller kann auch auf darauf beruhen, dass das Treppenhaus rauchfrei bleibt, wenn es im Keller brennt. Wenn du die Türen in den Rettungsweg aufschlagen lassen willst, musst du dafür sorgen, dass der Öffnungsbereich der Türen NICHT in die Fluchtwegebreite einschlägt. Das ist hier nicht zu erkennen. Außerdem ist ja nicht mit ortsunkundiger Kundschaft in Massen zu rechnen, so dass keine Panikzustände entstehen werden, die die Öffnung in Fluchtrichtung verlangen.
     
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