Erhaltungsverordnung

Diskutiere Erhaltungsverordnung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Kann man eine Erhaltungsverordnung für ein Grundstück bzw. Haus anfechten oder ändern lassen? Hallo,wir haben folgendes Problem Geplant ist...

  1. #1 ninjanina, 01.05.2015
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    Kann man eine Erhaltungsverordnung für ein Grundstück bzw. Haus anfechten oder ändern lassen? Hallo,wir haben folgendes Problem Geplant ist unsererseits ein Anbau an unser Wohnhaus.Für unser Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan aber eine Erhaltungsverordnung in dem unser Haustyp beschrieben ist, nur ist die Zeichnung, die zum Zeitpunkt der Festlegung der Erhaltungsverordnung erhoben wurde falsch dargestellt.Was können wir tun um unser Bauvorhaben um zu setzen ,die Angaben,nach denen wir uns zu richten haben sind also vom Bauamt sind falsch gemacht worden?!
     
  2. BJ67

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    So eine Verordnung hat ja immer den Hintergrund, eine bestimmte Architektur oder einen bestimmten Siedlungscharakter zu schützen. Also wohnt ihr in einem besonderen Gebäude oder Wohngebiet.

    Darüber kann man sich freuen oder auch nicht, denn nicht immer passen die Grundrisse der Vergangenheit zu den heutigen Bedürfnissen.
    Da gibt es dann nur die Variante eines Umzuges oder sich mit dem derzeitigen Zustand arangieren.

    Hier bei mir vor der Tür seht das Bauhaus (ja der Baumarkt, aber nicht nur der :), also richtig die Bauhäuser ). Und in der Bauhaus-Epoche sind hier auch viele Siedlungshäuser mit Staffelgeschossen und Wohnzimmern mit Durchganszimmern zum OG entstanden. Die Bewohner dort müssen auch mit den Gegebenheiten klar kommen, noch dazu auf ca. 90 m² ohne erweitern zu können.

    Eventuell bedarf es ja noch etwas mehr Input, was ihr nicht ändern dürft und weshalb das Haus/die Siedlung geschützt sind. Es gibt ja hier auch Fachleute direkt aus Berlin, denen ein bestimmter Stadtbezirk, ein bestimmtes Wohngebiet etwas sagt und die eventuell über konkrete Erfahrungen berichten können.

    Sonst gilt das oben gesagte - arangieren oder verkaufen !
     
  3. #3 ninjanina, 02.05.2015
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    Danke .das Mag ja sein aber

    Die Zeichnung die als Grundlage der Erhaltungsverordnung dient ,wurde falsch erhoben entspricht nicht den damaligen ist Zusand!!! Soll heißen es wurde zur Zeit der Festlegung der Erhaltungsverordnung ein Fehler bei der Aufzeichnung des damaligen Grundrisses seitens der Verantwortlichen gemacht ,sprich seitens des Amtes!!!!
     
  4. #4 ninjanina, 02.05.2015
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    Vielen Dank,für ihre Antwort, es ist jedoch noch etwas Anderes aus das ich hinaus wollte!

    Die Zeichnung die als Grundlage der Erhaltungsverordnung dient ,wurde falsch erhoben entspricht nicht den damaligen ist Zusand!!! Soll heißen es wurde zur Zeit der Festlegung der Erhaltungsverordnung ein Fehler bei der Aufzeichnung des damaligen Grundrisses seitens der Verantwortlichen gemacht ,sprich seitens des Amtes!!!!
     
  5. Julius

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    Sicher? Inwiefern?
    Vielleicht wurde damals ja gar nicht nicht erhoben, sondern nach Genehmigungs- oder Katasterstand festgelegt.
    Dann könnte entweder ein Schwarzbau oder eine unterlassene Änderungsmeldung vorliegen. Beides hätte ggf. aber der damalige Eigentümer zu vertreten, nicht das "Amt"...
     
  6. BJ67

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    Wann wurde erhoben ? Wohnst du in ehemals West- oder ehemals Ostberlin. Bei letzterem könnte es noch Ausnahmen geben, wenn die Änderungen bis ca. 1985 ausgeführt wurden, die Bestandserhebeung nach 1990 erfolgte. Aber auch hier wäre zu prüfen, ob die Satzung auslag, um ggf. Widersprüche wie : "Mein Grundriss weicht schon heute von der Satzung ab", zu Protokoll zu geben.
     
  7. #7 ninjanina, 04.05.2015
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    War bzw.ist in Ostberlin, wurde 1998 erhoben und wurde von meinem Schwiegeropa lange vor der Erhebung gebaut.Zum Zeitpunkt als die Erhaltungsverordnung beschlossen wurde ,leider auch schon lange tot.Meine Schwiegeroma ,War zu der Zeit schwer krank und hatte somit andere Sorgen und hätte sich ,auch nicht genug ausgekannt ,um sich zu kümmern.Nun leben meine Schwiegermutter ,mein Mann unsere Kinder sowie ich hier und erfuhren von dem Dilemma .Zumal ein Umbau ,nach neuster Auflage ,sprich nach Ernergiepassvorgaben mit der Erhaltungsverordnung überhaupt nicht in Einklang zu bringen ist.Haus und Grundstück sind schon immer in Familienbesitz ,andere haben die Grundstücke nur gepachtet.
    Vielen Dank für Ihr Engagement!
     
  8. #8 Alfons Fischer, 04.05.2015
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    Das mit dem "Energiepass" - bzw. richtigerweise 'mit der Energieeinsparverordnung' lässt sich sicherlich lösen. Weil es nämlich für denkmalgeschützte Gebäude oder in sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Möglichkeit gibt, von Ausnahmen (nach §24 EnEV) Gebrauch zu machen.

    Unter Berücksichtigung der bisherigen Schilderungen gehe ich davon aus, dass das betroffene Gebäude mindestens eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz hat...
    Wenn das der einzige Grund ist, sehe ich in diesem Fall keine wesentlichen Probleme.
     
  9. BJ67

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    Damit sollte für den Bestand ein gewisser Schutz bestehen, da wohl deutlich zu DDR-Zeiten ausgeführt. Dieser Schutz greift aber nur so lange, wie ihr keine Veränderungen an diesem Bauteil vornehmt und dieser Schutz ist nicht nachträglich genehmigungsfähig.

    Lasst ihr alles so, müsst ihr euch keine Sorgen machen.

    Schlecht sieht es allerdings für An und Umbauten oder Ansicht verändernte Maßnahmen aus. Diese sind in der Regel nicht genehmigungsfähig.
     
  10. #10 ninjanina, 07.05.2015
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    Ist es denn überhaupt nicht möglich etwas zu tun? Wir haben ein Kind mit einer Behinderung dafür ist zwar keine Barrierefreiheit nötig aber eben mehr Platz für ihn und seine Geschwister.Das Jugendamt steht voll und ganz hinter uns !
    Es steht in den Verordnungskriterien ,es sei eine Ausnahmegenehmigung in Einzelfällen möglich.
    Wie sieht so ein Einzelfall aus und wie weit lehnt sich das Amt aus dem Fenster?
     
  11. #11 Skeptiker, 07.05.2015
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    Um welche Erhaltungsverordnung geht es denn konkret und was wollt ihr genau verändern? Der Sinn von Erhaltungsverordnungen ist nun einmal der nahezu unveränderte Erhalt der typischen Merkmale eines kleinen, baulich einheitlichen Gebietes.

    skeptische Grüße!
     
  12. #12 ninjanina, 07.05.2015
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    Es ist ein kleines Gebiet,von einheitlich lässt sich nicht reden.Die meisten bauen auf eigene Kappe.Das ist für uns nicht vorstellbar.wie schon geschrieben würde sich unser Haus mit geplanten Anbau mehr einfügen als jetzt.Wir wollen hier auch nichts Groteskes hinknallen,der vordere sichtbare Bereich bzw. Die Frontansicht bliebe unverändert!
     
  13. #13 ninjanina, 07.05.2015
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    Umzug bzw.sind weder finanziell realisierbar noch verhältnismäßig.
     
  14. #14 Skeptiker, 07.05.2015
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    Leider hast Du meine Fragen nach dem konkreten Gebiet und Eurem genauen Vorhaben nicht beantwortet und betonst nur noch einmal, dass der Anbau alternativlos sei. Das führt leider nicht weiter.

    skeptische Grüße!
     
  15. #15 ninjanina, 07.05.2015
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    Es ist ein kleines Gebiet,von einheitlich lässt sich nicht reden.Die meisten bauen auf eigene Kappe.Das ist für uns nicht vorstellbar.wie schon geschrieben würde sich unser Haus mit geplanten Anbau mehr einfügen als jetzt.Wir wollen hier auch nichts Groteskes hinknallen,der vordere sichtbare Bereich bzw. Die Frontansicht bliebe unverändert!
     
  16. #16 Skeptiker, 07.05.2015
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    Hör bitte auf, immer wieder alle Vorpost zu zitieren, das ist sinnfrei. Wenn Du meine nun schon zweimal gestellten konkreten Fragen nicht beantwortest, werde ich Dir hier keine weiterführenden Antworten geben können. Sorry!

    skeptische Grüße!
     
  17. #17 ninjanina, 07.05.2015
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    Verzeihung bist du ein Fachmann in diesem Gebiet?
    Was soll es bringen jetzt mit zu teilen wo es genau ist ,wenn du ein offizieller Ansprechpartner bist kannst du mir ja sagen wo ich dich finde und mir einen Termin geben ,dann können wir gerne alles erörtern. Der Kriterienkatalog umfasst mehrere Seiten .ist im Netz nicht zu finden und daher lassen sich nur durch Ortsangabe und Vorhaben keine Schlüsse ziehen, aber danke trotzdem.
    Ebenfalls skeptische Grüße
     
  18. #18 ninjanina, 07.05.2015
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    Entschuldige bitte ich habe mich mit dem Antworten hier etwas schwer getan,wollte die Vorposts nicht mit verwenden ,habe gerade erst herausgefunden wie ich das abstelle.
    Also erneut,wie willst du mittels genauer Ortsangabe und Bauvorhaben ,beratend tätig werden wenn du keinen Zugang zur Erhaltungsverordnung hast.Dann wärst du ja anscheinend jemand der Zugang zu Daten hat,mir also auch einen Termin anbieten könntest oder ?!
     
  19. #19 Skeptiker, 07.05.2015
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    Ich möchte weder beratend tätig werden, noch vergebe ich Termine. Ich habe auch keinen exklusiven Zugang zu irgendwas und offizielle Ansprechpartner findest Du nur im jeweiligen Bezirksamt.

    Zahlreiche Berliner Erhaltungssatzungen und - verordnungen sind allerdings per Internet öffentlich einsehbar und können dann hier auch öffentlich diskutiert werden. Und so wahnsinnig komplizierter Stoff sind die nun auch nicht, als dass man dafür ausgewiesenerer Spezialist sein müsste denn als Architekt mit etwas Erfahrung im Denkmalschutz.

    Ich verstehe bei Deinem recht harschen Ton hier nicht so recht, welche Art von Hilfe Du Dir hier eigentlich erwartest und von wem. Von mir anscheinend nicht.

    skeptische Grüße!
     
  20. #20 ninjanina, 07.05.2015
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    Ich finde es schwierig ,wenn man nur schreibt eine Intention wie harsches schreiben zu unterstellen, dies liegt mir absolut fern, nochmals entschuldigen !.Das ist das man sich nicht gegenüber sitzt und die Mimik und Gestik des anderen nicht sehen kann leider so.Da wird Unsicherheit und somit skeptisches bzw.angstliches Antworte leider falsch interpretiert.Ich bin sehr aufgewühlt weil ich beim Bauamt ,nicht weiter komme.Es macht mich so unglaublich traurig meinen Traum aufgeben zu müssen. Die Satzung sieht vor ,dass nicht zur Seite ausgebaut werde also gespiegelt werden darf .die Flucht neben dem Haupthaus muss bestehen bleiben somit geht gar Nichts.In die Höhe bzw das Dach darf ebenfalls nicht zum Wohnraum ausgebaut werden .Also noch einmal sorry , bin absolut verzweifelt und es geht an meine Substanz!
    Es geht um die Stadtrandsiedlung am Kappgraben.
    Ich fand die Verordnung bisher nicht im Netz .Vielleicht fällt es dir leichter
     
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