LBO BaWü, Carport erhöhen als Sichtschutz?

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  1. #1 capslock, 03.05.2015
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    Wir wohnen in einem kleinen Neubaugebiet im Innenbereich, für das es keinen Bebauungsplan gibt. Es darf aufgrund einer Baulinie aus dem Königreich Württemberg und einer Bauvoranfrage, die die Erschließungsgesellschaft vor ein paar Jahren gestellt hatte, gebaut werden. Während sich das Bauamt damals sklavisch an die Bauvoranfrage gehalten hat, ist jetzt 6 Jahre später bei dem letzten Grundstück, was bebaut wird, plötzlich alles möglich. Insbesondere wurde erlaubt, das neue Haus gegenüber den anderen Häusern ca. 6 m nach hinten versetzt zu bauen, wodurch es den Nachbarn praktisch im Garten sitzt.

    Zusätzlich wurde ein Fenster, das über unseren Carport hinweg direkt auf unsere Terrasse guckt, entgegen dem Bauantrag nicht als so eine querliegende Schießscharte an der Decke, sondern als großes bodentiefes Fenster ausgeführt. Das ist aber vermutlich legal, weil das Haus ansonsten nicht geändert wurde?

    Die andere Möglichkeit wäre, einen Sichtschutz auf unserem Carport zu erschaffen.

    Nach Studium der LBO fand sich dazu dies:
    § 6
    Abstandsflächen in Sonderfällen

    (1) In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig:

    1. Gebäude oder Gebäudeteile, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1 m haben,
    2. Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m²,
    3. bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, soweit sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m² beträgt,
    4. landwirtschaftliche Gewächshäuser, die nicht unter Nummer 2 fallen, soweit sie mindestens 1 m Abstand zu Nachbargrenzen einhalten.

    Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen.


    Da das zum fraglichen Fenster hin liegende Ende des Carports auf abgegrabenem Boden steht und der gewachsene Grenzverlauf 80 cm höher lag, könnte man den ganzen Carport um 80 cm erhöhen? Da die mittlere Wandhöhe dann 3,40 wäre, wäre das nicht verfahrensfrei, mit Bauantrag aber zulässig?

    Mal abgesehen von dieser technisch ziemlich aufwendigen Maßnahme, welche Möglichkeiten haben wir noch, z.B. mit Pultdach, Satteldach oder Solarmodulen legal einen Sichtschutz auf dem hinteren Ende des Carports zu schaffen? So 1,50 m wären ideal, allein deshalb wird es wohl nicht auf das Erhöhen des gesamten Carports um 80 cm hinauslaufen.
     
  2. #2 Frau Maier, 03.05.2015
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    Es gilt nicht der gewachsene Boden, sondern der Ist-Zustand! Nein, Du darfst nicht höher.
     
  3. #3 capslock, 03.05.2015
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    Um so besser, auf der anderen Seite haben die Nachbarn sogar noch was aufgeschüttet und mit L-Steinen direkt auf der Grenze befestigt. Dann dürfte ich ja noch 1,40 m höher!

    Aber logisch ist das nicht, überall sonst bei solchen Bestimmungen gilt der gewachsene Boden. Sonst könnte ich mir ja einen Hügel aufschütten und dann ab da 3 m bauen.
     
  4. #4 feelfree, 03.05.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Sicher? Ab wann? Beim Genehmigungsverfahren (Neubaugebiet) gilt definitiv der gewachsene Boden, das haben wir selbst ausfechten müssen.
    Wenn ich nun also erstmal gebaut habe, schön aufgeschüttet, und die Garage nachträglich genehmigen lassen gilt plötzlich der Ist-Zustand und ich darf höher wie vorher?
    Kann ich kaum glauben.
     
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