Aufschüttungen oder Abgrabungen - genhemigungsfrei (Schleswig-Holstein)

Diskutiere Aufschüttungen oder Abgrabungen - genhemigungsfrei (Schleswig-Holstein) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, wir haben "leichte Hanglage".... bevor jetzt echte Hanglage gebracht wird - ja, es ist nur wenig, aber hier in SH ist das Flachland ;-)...

  1. #1 ekko123, 05.05.2015
    ekko123

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    Moin,

    wir haben "leichte Hanglage".... bevor jetzt echte Hanglage gebracht wird - ja, es ist nur wenig, aber hier in SH ist das Flachland ;-)

    Das Vorhaben ist den (Park)Platz vor dem Haus einzuebnen und möglichst ebenerdig zum Hauseingang zu bringen. Der Höhenunterschied Hauseingang bis Grundstücksgrenze beträgt sicher so von -70cm bis -1,5m entlang der Grenze. Wobei die -1,5m in der Ecke liegen. Direkt vor dem Hauseingang so ca. -55cm. Die Distanz Haus - Grenze ist 7m und die Grenzlänge so 20m.

    http://www.baurecht.de/landesbauord...n.html#Genehmigungs-und_anzeigefreie_Vorhaben Punkt 5

    -> 1000qm = Genehmigungsfreiheit
    -> 30m3 = Genehmigungsfreiheit

    Aber dann hab ich ja bei 20m x 7m = 140qm nur im Mittel so ca 20 cm was ich aufschütten darf?
    Da es im Grunde erst die letzten 1.5m zur Grenze weggeht, könnte ich mit 20m x 1.5m x 0.5m (Aufschüttung) schon viel erreichen.

    Was ist mit Tragschicht (20cm Mineralgemisch) + Pflaster?
    Zählt das als Aufschüttung? Bei Tragschicht könnte ich mir denke JA - aber was ist mit den ca. 8-10cm Pflaster??

    Damit das ganze auch auf meinem Grundstück bleibt..... denke ich an bewehrte L-Steine (Lastfall 2?) + darauf/ daran befestigtem Sichtschutzzaun mit max Höhe 1.8m vom Originalboden. So sieht der Nachbar auch nicht gegen eine Mauer und merkt eher wenig.

    ....das Ganze dann durch Gala - aber ich möchte erstmal wissen ob es so einfach geht, oder ob ich vielleicht doch mehr aufschütten darf, als ich mir denke.....

    Gruss und Danke!
     
  2. #2 ekko123, 07.05.2015
    ekko123

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    War schon als Frage gemeint ;-)

    Wie ist die LBO zu interpretieren ?
    Wie viel kann ich aufschütten ?
    L-Stein 50cm an der Grenze ok und den hinter Dichtzaun 1,8m "verstecken" ?
     
  3. juwido

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    das Vorhaben muss ja nicht unbeding genehmigungsfrei sein, sondern genehmigungsfähig...?

    Unabhängig davon, ob eine Genehmigung benötigt wird oder nicht, es sind die geltenden Regeln zu befolgen, wie Bebauungspläne, Ortssatzungen, Vorgaben zur Einfriedung oder was es da sonst noch geben kann. Es kann also durchaus sinnvoll sein, die Frage der Zulässigkeit offiziell klären zu lassen...
     
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