Neue Ölheizung - erneuerbare Energienverordnung - ungefähre Kosten?

Diskutiere Neue Ölheizung - erneuerbare Energienverordnung - ungefähre Kosten? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir möchten uns eine neue Ölheizung zulegen und der Betrieb teilte uns mit das wir nach der erneuerbaren Energienverordnung eigentlich...

  1. #1 Snafu123, 06.05.2015
    Snafu123

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    Hallo,

    wir möchten uns eine neue Ölheizung zulegen und der Betrieb teilte uns mit das wir nach der erneuerbaren Energienverordnung eigentlich nur einen Brennwertkessel nutzen könnten. Das wäre dann sehr teuer - circa 11.000 Eurofür 28kw Leistung in unserem Fall. Der Austausch der Heizkörper wäre im Preis nicht inbegriffen müsste aber eventuell früher oder später vorgenommen werden.
    Wir wissen zudem noch nicht ob wir in dem Haus bleiben. Der Vermieter bat uns, dass wir die Heizung kaufen und dieses mit der Miete verrechnet wird. Er selbst hat nicht das Geld für die Maßnahme. Die Frage daher ob es auch billiger gehen würde. Sind tasächlich nur noch Brennwertkessel erlaubt? Wie kommt es dann, dass auch noch andere Heizungen angeboten werden?
     
  2. R.B.

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    Brennwert oder Niedertemperaturkessel, wobei das preislich keinen so großen Unterschied macht. Brennwert ist das was heutzutage üblicherweise verbaut wird. Vorteil, etwas höhere Effizienz, Nachteil, es wird definitiv eine Schornsteinsanierung fällig. Ob ein NT kessel am vorhandenen Schornstein betrieben werden kann, das wäre vorab zu prüfen, sonst muss auch in diesem Fall der Schornstein saniert werden.

    Wer hat die 28kW ermittelt? Mir kommt das selbst für einen Altbau etwas hoch vor, aber vielleicht muss der Kessel ja so nebenbei noch einen Pool versorgen. Wenn nicht, dann würde ich die Heizleistung mal hinterfragen.
    Näherungsweise kann man mit dem Ölverbrauch der vergangenen Jahre versuchen auf die benötigte Heizleistung zu schätzen. Wieviel Öl habt Ihr jährlich verheizt? Gibt es evtl. einen hohen WW Bedarf?

    Gibt es schon einen Zeitplan für einen Auszug? Wenn absehbar ist, dass ein Auszug bevorsteht, dann würde ich an Eurer Stelle natürlich nicht sanieren, und das dem Vermieter überlassen. Sonst habt Ihr beim Auszug vielleicht noch Forderungen an den Vermieter, und es wird fraglich sein, ob er diese bezahlen kann.
     
  3. #3 Anda2012, 06.05.2015
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Auf so einen Deal würde ich mich nicht einlassen, siehe Argument R.B. (Auszug/ ausstehende Forderungen)

    Aus welchem Grund wollt ihr die Heizung austauschen lassen? Wie alt ist die?
     
  4. #4 Snafu123, 06.05.2015
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    Danke! Wie teuer wäre denn wohl die preiswerteste Heizung?
    Termin für einen Auszug steht noch nicht fest, aber es kann sein, dass mein Mann demnächst versetzt wird. Kann sein, kann auch nicht sein. Auch wenn dies nicht der Fall ist, wissen wir noch nicht ob wir in dem Gebäude bleiben, weil es schwer sanierungsbedürftig ist.
    Der Vermieter hat nicht die finanziellen Mittel dies zu übernehmen, aber die Heizung muss nach Vorgaben des Schornsteinfegers bis zu seinem nächsten Besuch geändert sein (Benutzerwechsel).

    Wir haben weder Swimmingpool noch vergleichbares. Die Heizung versorgt uns lediglich mit Warmwasser - wir sind aber Schnellduscher. Mein Mann sogar Kaltduscher und die Hände waschen wir uns auch kalt.
    Das Haus ist unglücklicherweise kaum isoliert.
     
  5. #5 Snafu123, 06.05.2015
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    Bis jetzt haben wir das Haus mit einem Kachelofen beheizt, da die vorhandene Öl-Heizung so ineffizient ist. Daher kann ich auch nichts zum Ölverbrauch sagen. Nun wurde uns aber mitgeteilt, dass dieser stillgelegt werden muss, da er die Abgaswerte nicht erfüllt.
    Frage hier: Gibt es da nicht Ausnahme für historische Öfen. Er ist BJ 1930.
     
  6. #6 Alfons Fischer, 06.05.2015
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    in welchem Bundesland ist Augustdorf?

    Gibt es dort eine über das EEWärmeG hinausgehende Länderverordnung? Im EEWärmeG steht nämlich m.E. gar nichts zu Anforderungen bei privatgenutzten Bestandsgebäuden drin.

    In der EnEV gibt es m.E. auch keine Anforderung, dass bei Erneuerung eines Heizkessels ein Brennwertkessel eingebaut werden muss. Der Heizkessel muss halt die Anforderung nach Anlage 4a EnEV 2014 einhalten, wonach das Produkt aus Erzeugeraufwandszahl und Primärenergiefaktor nciht größer als 1,30 sein darf. Oder schafft das ein Niedertemperaturkessel nicht? <-- da bitte ich um Meldung der Kollegen, die sich damit besser auskennen.
     
  7. #7 Snafu123, 06.05.2015
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    Es liegt in NRW
     
  8. R.B.

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    Deswegen hatte ich oben geschrieben:

    d.h. auch wenn man den alten Ölkessel durch einen Niedertemperaturkessel ersetzen würde, bedeutet das noch nicht, dass diese Lösung günstiger wird als ein Brennwerter.
     
  9. #9 Snafu123, 06.05.2015
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    Mal ganz doof gefragt, da ich überhaupt nicht vom Fach bin. Ist dieses Angebot 11.000 Euro als günstig oder tuer zu betrachten? Mir kommt es sehr teuer vor.
     
  10. R.B.

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    Das kann man leider nicht beantworten so lange nicht feststeht, was in diesem Angebot enthalten ist. Wäre nur ein Kesseltausch erforderlich, dann ginge das vermutlich auch etwas günstiger. Wurde die Schornsteinsanierung mit einberechnet (bei Brennwerter auf jeden Fall erforderlich) dann kann man munter weiter raten. Schornstein, Zustand, Höhe, Querschnitt,....... Dann stellt sich die Frage, was noch geändert werden muss, damit ein neuer Kessel in Betrieb gehen kann. Anbindung an den Heizkreis? Mischerregelung extern? Witterungsführung? Da kommt eine Menge Kleinkram zusammen.

    Tja, und letztendlich entscheidet auch die Auswahl des Herstellers/Kesseltyps über die notwendigen Investitionskosten, da ist von Fiat 500 bis S-Klasse alles möglich.

    Aber noch einmal meine Rückfrage, da Du das anscheinend überlesen hast.

     
  11. KyleFL

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    @Snafu123.

    Evtl tuts ja auch ein gebrauchter Öl-Kessel. Die fliegen teilweise bereits nach ein paar Jahren raus - zugunsten einer alternativen Heizungslösung (WP oder Pellets z.B.).


    Cu KyleFL
     
  12. #12 jodler2014, 07.05.2015
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    Tja Kyle,
    nur leider hat sich auch bei Öl-Brennwert-Heizungen in den letzten Jahren so einiges verbessert!
    Von daher ist der gebrauchte Kessel wohl keine Lösung.
     
  13. KyleFL

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    Was genau?

    Hat der Ölbrennwerter jetzt plötzlich Wirkungsgrade jenseits 200%?
    Hab ich etwas nicht mitbekommen?


    Cu KyleFL
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Wenn man einen gebrauchten Kessel kaufen möchte, dann muss man zuerst einmal einen NT Kessel bekommen. Wenn man dann die Kise hat, braucht man auch noch jemanden der sie einbaut, und ich kenne keine Heizungsbauer die sich auf so einen deal einlassen, oder aber das Schmerzensgeld ist so hoch, dass man gleich einen einfachen "neuen" Kessel kaufen könnte.
    Der Kessel selbst ist bei dieser Aktion das geringste Problem, die gibt es auch in "neu" relativ günstig.
     
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